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  Große Unterschiede bei Felgenreinigern
Geschrieben von: Skychef - 17.06.2009, 16:59 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Hartnäckiger Schmutz auf empfindlichen Aluminiumfelgen lässt sich nur mit wirkungsvollen Reinigern entfernen. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) in Stuttgart hat gemeinsam mit dem Auto Club Europa (ACE) zehn handelsübliche Felgenreiniger unter die Lupe genommen. Nicht nur bei der Reinigungsleistung, auch bei den Preisen der getesteten Produkte gab es große Unterschiede.

[Bild: ec25e4cd13ffc01d5266d093e7bea18a.jpg]
Die Preisspanne reichte von 1,59 Euro für das billigste Produkt bis zu 18,95 Euro für den teuersten Felgenreiniger. Als Sieger mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung ging der Nigrin-Felgenreiniger EvoTec (14,99 Euro) aus dem GTÜ-Test hervor, gefolgt von Sonax X-treme Felgenreiniger Plus (17,99 Euro) sowie Dr. Wack P21-S Power Gel (18,95 Euro). Klarer Preis-Leistungssieger wurde das billigste Produkt im Test, der Lidl W5 Felgenreiniger für 1,59 Euro.
Eines ist allen zehn Produkten gemein, so das Fazit der Fachleute: Bei leichter Verschmutzung gab es bei der Reinigungswirkung kaum Unterschiede. Und bei zusätzlicher mechanischer Unterstützung mit Schwamm und Bürste schnitten alle Reiniger gleich gut ab. Bei starker Verschmutzung der Felgen hingegen wurden Unterschiede in der Reinigungsleistung deutlich. Bei dieser Disziplin heimsten der Felgenreiniger Aral Super Shine sowie die Produkte von Nigrin, Sonax und Dr. Wack die meisten Punkte ein. An der Herausforderung von eingebranntem Bremsstaub scheiterten allerdings alle Produkte gleichermaßen.
Neben der Reinigungsleistung hat die GTÜ im Test auch Wert auf andere Aspekte wie Materialverträglichkeit, Anwendung, Verbrauch und Kosten gelegt. Im Labor wurde die Wirkung auf unterschiedlichste Materialien untersucht, denn beim Einsprühen landet das Mittel mitunter nicht nur auf der Felge, sondern auch auf Reifen, Lack und Scheinwerfer. Gummi wurde von keinem der Reiniger angegriffen. Bei Lack und Kunststoff hinterließen nur zwei der Produkte unter Extrembedingungen Spuren.
Scharfe Reinigungsmittel setzen jedoch der Felge selbst kräftig zu. Als besonders teuflisch zu Stahl, Aluminium und eloxiertem Aluminium erwies sich der "Aluminiumteufel" von Tuga Chemie, der mit der Bewertung "nicht empfehlenswert" den letzten Platz des Tests belegte. Die GTÜ-Experten raten beim Einsatz von Felgenreinigern generell dazu, die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit auf keinen Fall zu überschreiten. Auf der sicheren Seite ist, wer direkt nach der Felgenreinigung mit seinem Auto durch die Waschanlage fährt.

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  Achtung! Beim TÜV jetzt auch Elektronik!!
Geschrieben von: Skychef - 06.06.2009, 09:24 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Es ist lange her. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet trat am 1. April 2006 die Verordnung zur erweiterten Hauptuntersuchung (HU) für sicherheitsrelevante elektronische Baugruppen in Kraftfahrzeugen in Kraft.

[Bild: bcd9eed6bb0573d5f9801d705abd5975.jpg]
Teurer wird die HU deshalb nicht. Aber teuer kann es trotzdem werden, wenn Mängel an verkehrssicherheits- und umweltrelevanten Systemen festgestellt und behoben werden müssen, die Garantie dafür abgelaufen ist oder nicht greift. Denn der Halter eines Fahrzeugs, ob Pkw, Motorrad, Hänger, Bus oder Lkw, hat die Pflicht, einmal eingebaute Systeme über die gesamte Kfz-Lebensdauer funktionstüchtig zu halten, wie jetzt bei einem Workshop "Elektronische Hauptuntersuchung" des TÜV Süd im sächsischen Radeberg unterstrichen wurde.
Arbeitet ein serienmäßiges Elektroniksystem zum Beispiel nach einem Unfall oder nach Arbeiten am Fahrzeug nicht mehr einwandfrei oder ist gar nicht mehr vorhanden, gilt das als "erheblicher Mangel". Dann gibt es zunächst keine Prüfplakette, und - es wird richtig teuer. Der reine Fahrerairbag beispielsweise schlägt mit Preisen zwischen 600 bis 1000 Euro zu Buche, ohne Einbaukosten. Steht gar der Austausch eines Beifahrerairbags an, dann muss in aller Regel ein Teil des Armaturenbrettes ebenfalls erneuert werden, mit entsprechenden Mehrausgaben.
Unter die Lupe genommen werden im Einzelnen die gesamte Bremsanlage samt ABS, Fahrdynamik-Regler mit Eingriff in die Bremsanlage wie das Antischleuderprogramm ESP sowie Geschwindigkeitsbegrenzer, Lenkanlage, Scheinwerfer und Leuchten inklusive Reglern für Kurvenfahrlicht, Sicherheitsgurte, Gurtstraffer und andere Rückhaltesysteme und Airbags. Bei Cabrios kommt der Überrollschutz hinzu.
Dass die Behebung eines solchen Mangels einiges kosten kann, erlebten nach Angaben des Dekra-Experten Jürgen Bönninger im vergangenen Jahr die Halter von rund 77 000 Fahrzeugen, an denen Kfz-Sachverständige fehlerhafte oder manipulierte Airbags feststellten. Teils seien sie nach einem Unfall ausgebaut und nicht ersetzt worden, um die teure Reparatur zu vermeiden, berichtet Martin Jost vom TÜV Süd. Auch defekte Leuchtweitenregler, nach privaten Arbeiten am Auto falsch eingesetzte ABS-Steuergeräte oder fehlerhaft installierte ESP-Sensoren seien entdeckt worden.
Die Behebung eines elektronischen Mangels sei aber etwas anderes als der Austausch eines defekten Auspuffs, sagt Bönninger, Chef der Dresdner Fahrzeugsystemdaten (FSD). Helfe bei Elektronik kein Update, bleibe im Interesse der Verkehrssicherheit nur die Reparatur oder der Austausch des Teils.
Noch erfolgt der "Elektronik-TÜV" weitgehend nach herkömmlichem Muster. Was derzeit technisch schon möglich ist und wie eine Prüfung elektronischer Systemen vielleicht schon ab dem nächsten Jahr bundesweit effizienter und schneller erfolgen kann, demonstrierten Sachverständige bei dem Workshop. Laptop statt Schraubenschlüssel ist ihr Motto.
"Zukunft" der Hauptuntersuchung ist ein kompakter PDA-Computer, den der Techniker mit dem Anschluss für die On Board Diagnose (OBD), den jedes moderne Fahrzeug hat, verbindet. Über einen Adapter wird online eine Verbindung zwischen Kfz-Steuergerät, Computer der Prüfstelle und einer HU-Datenbank mit den systemrelevanten Regeldaten geschaffen. In Sekundenschnelle lässt sich so ermitteln, ob die elektronischen Helfer vorhanden sind, einwandfrei funktionieren, ob es sich um Originalteile handelt oder nicht sachgemäßen Ersatz. Ohne Betätigen eines Schalters, Hilfe eines Kollegen oder Probefahrt kann der Prüfer auch das Funktionieren von Leuchten oder adaptivem Bremslicht sowie elektronischer Sensoren und Regler direkt am Auto auf dem PDA ablesen und auch für den Abschlussbericht ins PC-System eingeben.
In der Datenbank der FSD sind inzwischen Herstellerangaben zu über 60 Millionen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen erfasst. Zudem speichert das System die bei 24 Millionen Hauptuntersuchungen im Jahr ermittelten typspezifischen Mängel.
(ddp)

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  Supermärkte dürfen abschleppen lassen
Geschrieben von: Skychef - 05.06.2009, 20:15 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Unberechtigtes Parken auf einem Supermarkt-Parkplatz kann teuer werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, darf der Grundstücksinhaber Falschparker abschleppen lassen - selbst dann, wenn noch ausreichend andere Parkplätze frei sind.

[Bild: c6162eb836ffec09b4ea8e588135a8b1.jpg]
Der Kläger hatte am 20. April 2007 sein Auto auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt. Danach ging er nicht einkaufen, sondern besuchte eine Veranstaltung. Der Betreiber des Einkaufszentrums hatte ein Unternehmen beauftragt, den Parkplatz zu überwachen und Falschparker abzuschleppen. Der Wagen des Klägers wurde am Abend abgeschleppt. Bei der Abholung des Autos musste er 165 Euro zahlen. Mit seiner Klage verlangte er das Geld zurück: Das Abschleppen sei unverhältnismäßig gewesen, weil noch ausreichend Parkplätze frei gewesen seien.
Doch darauf kommt es nicht an, urteilte der BGH. Dem Eigentümer des Parkplatzes stehe ein gesetzliches "Selbsthilferecht" zu, um sich gegen die "verbotene Eigenmacht" des Autofahrers zu wehren. Das gelte unabhängig davon, welche Fläche der Falschparker in Beschlag nehme und auch dann, wenn der Parkplatz trotzdem noch nutzbar sei. Sein "Selbsthilferecht" könne der Eigentümer eines Parkplatzes auch nur durch Abschleppen durchsetzen.
Im konkreten Fall habe das Einkaufszentrum in seiner Vereinbarung mit dem Abschleppdienst sogar einen erträglichen Preis vereinbart, wodurch die Falschparker vor Abzocke geschützt seien. Daher müsse der Autofahrer die Abschleppkosten von 150 Euro bezahlen, lediglich für die "Inkassogebühr" von weiteren 15 Euro gebe es keinen Grund, urteilte der BGH.

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  Familienkutsche für wenig Geld
Geschrieben von: Skychef - 30.05.2009, 07:56 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Renault gilt als Pionier der europäischen Van-Hersteller. Nun hat der französische Autoproduzent bei seinem Modell Grand Scénic nachgelegt. Doch nicht nur Formen, Farben und Materialien wurden überarbeitet, sondern zugleich die Preisliste. Unterm Strich gibt es fortan mehr Familienkutsche für weniger Geld.

[Bild: d9ee835cd28ed92465676aa46b11c8c9.jpg]
Die um sieben Zentimeter auf 4,46 Meter Länge gewachsene zweite Generation des Kompaktvans wurde komplett neu gezeichnet. Prägnant sind die mächtigen Scheinwerfer, die Heckleuchten in Bumerangform sowie die großen Fensterflächen, die für viel Licht im Passagierabteil sorgen. Hier können fünf Personen sehr bequem reisen. Kopf- und Beinfreiheit sind beeindruckend. Das gilt ebenfalls für die Variabilität. Die drei Einzelsitze hinten lassen sich um bis zu 17 Zentimeter in der Länge verschieben. Das Kofferraumvolumen wächst so von 564 auf 702 Liter. Werden die Rücksitze umgeklappt, sind es 1863 Liter. Gegen einen Aufpreis von 700 Euro bietet Renault zwei zusätzliche Sitze in Reihe drei an. Auf denen können selbst Erwachsene noch erstaunlich ordentlich sitzen. Be- und Entladeaktionen gestalten sich dank einer großen Heckklappe sowie einer niedrigen Ladekante einfach.
Die Einrichtung des Renault-Van wirkt hochwertig. Allerdings erscheinen die Displays mit Flachbildschirmtechnik in dem deutlich zu voluminös ausgefallenen Armaturenbrett fast winzig und die Ablesbarkeit leidet.
Für den Antrieb bietet Renault neben dem 110-PS-Einstiegsmotor einen 1,4-Liter-Benziner mit Turboaufladung und Sechsgang-Getriebe. Der allerdings ist nur ab der - ohnehin empfehlenswerten - zweiten Ausstattungsstufe erhältlich. Das Paket kostet dann 22 400 Euro. Bei ersten Fahreindrücken erwies sich das 130-PS-Triebwerk als die erste Wahl und rundum gut zum Charakter des Grand Scénic passend. Ein 140 PS starker Zweiliter mit CVT-Getriebe rundet die Benziner-Fraktion ab. Auf der Dieselseite stehen ein 1,5-Liter-Motor (106 PS), ein 1,9-Liter (130 PS) sowie ein enorm durchzugsstarker 2,0-Liter (160 PS) zur Verfügung.

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  Bei Bagatellschäden richtig handeln
Geschrieben von: Skychef - 24.05.2009, 11:45 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Mal geschieht es auf dem Supermarkt-Parkplatz, mal beim Wenden in der Sackgasse: Ein Autofahrer passt ein paar Sekunden nicht richtig auf und beschädigt ein anderes Fahrzeug. Bagatellschäden wie ein kleiner Kratzer im Lack oder vielleicht auch eine Delle lassen sich auch für wenig Geld einfach wieder beheben. Doch selbst wenn der Unfallverursacher seine Schuld eingesteht und bereitwillig seine Daten angibt, kann sich der Geschädigte nicht einfach zurücklehnen.

Zunächst geht es um das Festhalten des Geschehenen. "Im günstigsten Fall wird ein Unfallprotokoll erstellt, das beide Seiten unterschreiben", erklärt Katrin Rüter de Escobar, Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In dem Protokoll werden die Fakten festgehalten, auf die sich die Parteien einigen können. Außerdem sind die wichtigsten Informationen auszutauschen - also Name und Anschrift, Kennzeichen der Fahrzeuge und wenn möglich auch die Versicherungsnummern.

"Das Rufen der Polizei ist in solchen Fällen in der Regel nicht nötig", sagt Rüter de Escobar. Die Unfallaufnahme durch die Beamten ist sinnvoll, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Bei einem Bagatellunfall wird nur zum Anruf bei der Polizei geraten, wenn keine Übereinstimmung erreicht wird oder etwas vor Ort "eigenartig" erscheint - zum Beispiel die Vermutung besteht, dass der Unfallverursacher womöglich angetrunken ist.

Kontakt zur Versicherung

Doch so klein der Schaden auch ist - der Geschädigte kann auch nach Abklärung der Situation nicht darauf hoffen, dass alles seinen Weg geht. Grundsätzlich ist zunächst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen. Liegen dazu noch keine Angaben vor, kann der erste Kontakt über den Zentralruf der Versicherer erfolgen (Tel.: 0180/25026), wo der Anrufer weitere Instruktionen erhält.

Mit den telefonischen Kontakten ist es jedoch nicht getan. "Bei geringen Schäden werden meist ein Kostenvoranschlag und Fotos der beschädigten Teile verlangt", erläutert Jost Kärger, Jurist beim ADAC. Meist bedeutet dies, dass der Geschädigte mit dem Wagen in eine Werkstatt seines Vertrauens fahren muss, um dort einen solchen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Die Fotos mögen bei einem kleinen Schaden zunächst überflüssig erscheinen - doch auch Verbraucherschützer halten diese Forderung für sinnvoll. "Es gibt neben vielen weißen auch schwarze Schafe", sagt Elke Wiedenbach, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer selbst davon ausgeht, dass er ehrliche Angaben zur Schadenshöhe macht, muss auch bedenken, dass es im Zusammenhang mit Versicherungsschäden auch immer wieder zu Betrügereien kommt.

"Wenn die Versicherer es zu einfach machen, verleitet das auch zum Betrügen", so Elke Weidenbach. Außerdem ist das Erstellen eines Kostenvoranschlages und das Anfertigen von Fotos der Schadensstellen auch im Interesse des Geschädigten: Sollte es zu Problemen bei der Regulierung kommen, gibt es damit zumindest Beweismittel.

Begutachtung durch Versicherung

Es gibt jedoch einen einfacheren Weg. "Viele mittlere und größere Versicherungen bieten an, dass sie jemanden vorbeischicken, der sich den Schaden anschaut", erklärt Michael Bücken, Vorsitzender des Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Dies macht aber in erster Linie für die Versicherung Sinn: Der Mitarbeiter wird vermutlich die Schadenshöhe an der unteren Grenze ansetzen.

Auf der anderen Seite sollte nicht in jedem Fall in Eigeninitiative ein unabhängiger Sachverständiger zum Begutachten des Schadens herangezogen werden. Denn bei wirklich kleinsten Schäden übernimmt die Versicherung dessen Kosten nicht. Als Anhaltspunkt, ab wann ein solcher Sachverständiger eingeschaltet werden kann, gilt eine Schadenshöhe von etwa 700 Euro. Es empfiehlt sich daher zunächst eine Fahrt zur Werkstatt, um dort einen Anhaltspunkt zu bekommen, auf welchem Kostenniveau die Reparatur in etwa liegen wird.

Und während der Unfall an sich eine Sache von wenigen Sekunden ist, dauert es auch bei Kleinschäden doch eine Weile, bis eine Versicherung zahlt. "Wenn die Aussagen klar und einheitlich sind, und man dazu noch Glück hat, dann dauert es ein bis zwei Wochen", sagt Jost Kärger. "Sonst sind es aber meist drei bis vier Wochen."

Europäischer Unfallbericht

Mit den Formularen des Europäischen Unfallberichts lässt sich die Aufnahme der Fakten nach einer Kollision vereinfachen. Bei Eingabe von "Europäischer Unfallbericht" in eine Internet-Suchmaschine lassen sich zahlreiche Adressen finden, von denen sich die Formulare kostenlos herunterladen oder direkt ausdrucken lassen. Empfohlen wird, die Ausdrucke im Handschuhfach für alle Fälle mitzuführen.

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  Hausmittel helfen nicht gegen Marder
Geschrieben von: Skychef - 23.05.2009, 11:41 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Um sich vor Schäden durch Marderbisse zu schützen, sind vermeintliche Hausmittel Autofahrern keine wirkliche Hilfe. So sind im Motorraum deponierte Hundehaare, WC-Steine oder Duftsäckchen völlig wirkungslos, erläutert der ADAC in München.

Schon eine Fahrt im Regen genüge, um den Duftstoff wieder abzuwaschen. Außerdem gewöhnten sich die Tiere schnell an die Gerüche. Besser ist es dem Automobilclub zufolge, durch Marderbisse gefährdete Zündkabel mit Wellrohren aus Hartkunststoff zu ummanteln. Auch auf dem Boden des Stellplatzes verlegter Maschendraht halte die Räuber ab, weil sie den für sie unangenehmen Untergrund meiden. Als weitere funktionierende Methode empfiehlt der ADAC, die Tiere mit Ultraschall- oder Elektroschockgeräten zu verjagen. Eine Motorwäsche kann ebenfalls hilfreich sein, wenn in der Nachbarschaft Fahrzeuge bereits von Mardern heimgesucht worden sind.

Laut ADAC haben die "Kabelkiller" jetzt Hochkonjunktur. Kurz vor Beginn der Paarungszeit Ende Juni hätten die Revierkämpfe der Marder ihren Höhepunkt erreicht. Der Fahrzeug-Motorraum biete ihnen ausgezeichneten Schutz und werde deshalb in das Revier mit einbezogen. Findet ein Marder dort Duftspuren eines Rivalen vor, werde er zum "Automörder", indem er sich in Zündkabel, Kühlwasser- und Kunststoffschläuche verbeißt. Fatal für Autofahrer ist, dass sich die Schäden oft erst nach Tausenden von Kilometern bemerkbar machen.

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  Container,Downloaden
Geschrieben von: EdgarAllenPo - 21.05.2009, 21:08 - Forum: Probleme beim Download - Antworten (3)

Ich versuche heraus zu finden wie man einen Container wie z.B. im folgenden Link:
http://www.techmeister-board.com/showthread.php?t=5761
downloaded.

Im forum suchen habe ich es schon mit "Download,Container Download,Container usw versucht, bekomme aber zu diesem Thema keine Antwort.

Kann mir bitte jemand helfen?

Gruß

edgarallenpo

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  Regeln für Cabriofahrer
Geschrieben von: Skychef - 16.05.2009, 09:41 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Für Cabrio-Fahrer hat die schönste Zeit des Jahres begonnen. Endlich können sie "offen" durch die Lande brausen. Doch der Open-Air-Spaß kann getrübt werden, wenn es zu einem Schaden kommt und der Kfz-Versicherer nicht zahlen will.

[Bild: dff504a969ac56c2c037af9891c98569.jpg]
Eben war der Himmel noch blau, doch plötzlich geht ein Platzregen nieder. Weil das Verdeck nicht schnell genug geschlossen werden konnte, hat der Regen das Wageninnere in kurzer Zeit unter Wasser gesetzt. Der Versicherer muss nicht zahlen. Denn nach seinem Verständnis handelt es sich dabei um keine "Überschwemmung".
Aber nicht nur das Wetter kann für böse Überraschungen sorgen. Auch der eigene Versicherer kann abwinken, etwa weil das Heckfenster aus Kunststoff Knickstellen oder Kratzer bekommen hat, aber nur Glasbruch versichert ist. Und wenn das Dach aufgeschlitzt, aber nichts gestohlen wurde? Blunck: "Ein solcher Vandalismusschaden ist durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko reicht dafür nicht." Unabhängig davon, ob das Cabrio offen oder geschlossen ist, tritt die Versicherung nur bei Diebstahl von fest ein- oder angebauten oder verschlossen mitgeführten Teilen ein. Dazu zählt das Radio.
Verschwinden etwa Sonnenbrillen oder CDs, gibt es kein Geld vom Versicherer. Deshalb empfiehlt die Fachfrau: "Fragen Sie in solchen Fällen Ihre Hausratversicherung, ob sie für den Diebstahl aufkommt. In manchen Policen ist Einbruchdiebstahl aus einem Kfz mitversichert." Ob das Auto beim Parken "oben ohne" bleiben kann, hängt von Dauer und Abstellplatz ab. In jedem Fall sollten alle Fenster und Türen geschlossen, das Lenkradschloss eingerastet sein. Ist es dunkel oder steht das Cabrio in einer einsamen Straße, empfiehlt es sich, das Dach zu schließen.

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  Masche: Abwrackprämie ohne Abwracken
Geschrieben von: Skychef - 09.05.2009, 10:59 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Schreiben einer "Agentur für die Abwrackprämie" mit der Abkürzung AAP. Seit einigen Tagen häuften sich Beschwerden über die "dubiosen Briefe", teilen die Verbraucherschützer mit. Darin werde den Empfängern mitgeteilt, dass sich die Frist für die Auszahlung der Abwrackprämie bis zum 31. Dezember 2009 verlängert habe.

Weiter soll es unter Berufung auf einen Satzungsparagrafen der Agentur heißen, dass "keine soziale Benachteiligung derer erfolgen darf, die kein Auto zur Verwertung geben können". Daher könne die AAP auch ohne Auto die 2500 Euro Prämie bewilligen. Interessierte werden aufgefordert, sich schriftlich oder telefonisch zu melden. Die Verbraucherschützer raten davon ab und empfehlen, die Schreiben zu entsorgen. Es handle sich um eine Gewinnspielmasche und eine Datensammlung.

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  Hitze im Auto = mehr Unfälle
Geschrieben von: Skychef - 07.05.2009, 18:15 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Bei einer Temperatur von 27 Grad Celsius im Fahrzeuginnenraum steigt die Zahl der Unfälle innerorts um 11 Prozent, bei 32 Grad sogar um etwa 22 Prozent. Das haben Untersuchungen der Gesamthochschule Wuppertal im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben.

[Bild: b2ae494126e6f51f3c2f1c98db4e75bd.jpg]
"Hohe Temperaturen im Fahrzeug sind ein Stressfaktor, sie mindern die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Fahrers", betont Jörg Laukenmann vom Zubehörlieferanten Hella Behr in Schwäbisch Hall. Zudem führe feuchte Luft zu beschlagenen Scheiben und schränke die Sicht ein. Aber auch das Gegenteil malträtiert die Fahrzeuginsassen. "Trockene Luft kann zu Kopfschmerzen führen oder durch Reizung oder Austrocknen der Augenschleimhäute die Sehfähigkeit beeinträchtigen", schildert Laukenmann seine Erfahrungen. Abhilfe bringt eine Klimaanlage. Sie sorgt für ausgewogene Temperatur und passende Luftqualität, wenn sie voll funktionstüchtig ist.
Dazu ist allerdings regelmäßige Wartung notwendig, da Verdampfer und Innenraumfilter der Klimaanlage den idealen Nährboden für gefährliche und allergieauslösende Mikroorganismen bieten. So hilft das regelmäßige Desinfizieren des Verdampfers gegen unangenehme, durch Bakterien verursachte Gerüche und beugt allergischen Reaktionen vor. Wenn die Pflege der Klimaanlage nicht im Inspektionsrahmen des Autoherstellers vorgeschrieben ist, etwa weil sie nur als Zubehör angeboten wird, muss der Autobesitzer selbst aktiv werden. Die Inspektion schlägt mit ungefähr 80 Euro zu Buche, wie der Neusser Autoelektrik-Meister Hubert Erz sagt. Von Billigangeboten, wie sie Werkstatt-Ketten vielfach anpreisen, hält der Fachmann wenig: "Da wird oftmals nur der Druck geprüft." Profis setzen bei der Neubefüllung der Anlage oft ein Kontrastmittel zu. "Eventuelle Leckagen lassen sich später so leichter orten", erläutert Erz.
Der Innenraumfilter sollte bei der Wartung, spätestens aber nach 15 000 Kilometern ausgetauscht werden. Angesaugt von der Außenluft lagern sich unter anderem Staub, Pollen und Ruß ab. Ein sauberer Innenraum-Filter verringert die Verbreitung von Keimen und gleichzeitig das Sicherheitsrisiko beschlagener Scheiben sowie mögliche Schäden am Lüftermotor. Denn wie beim heimischen Staubsauger vermindert ein voller Beutel nicht nur die Reinigungsleistung. Abgelagerter Schmutz erhöht auch die mechanische Belastung des Lüftermotors und kann zu teuren Reparaturen führen.
"Um eine dauerhafte und einwandfreie Funktion der Klimaanlage sicherzustellen, sollten die Schlüsselkomponenten Kompressor, Kondensator, Verdampfer und Expansionsventil regelmäßig von einer Werkstatt bei einem jährlichen Klima-Check überprüft werden", empfiehlt Fachmann Laukenmann. Da die Klimaanlage unter ständigem Druck arbeitet, sind ihre Bestandteile einem natürlichen Verschleißprozess ausgesetzt. Auch Schläuche und Dichtungen altern, trocknen aus und können dadurch undicht werden. Dies führt zur Verflüchtigung des Kältemittels und reduzierter Kühlleistung.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, alle zwei Jahre einen Klima-Service durchführen zu lassen. Hierbei werden unter anderem das Kältemittel gewechselt und gegebenenfalls ergänzt, die Dichtigkeit überprüft und der Filter-Trockner ausgetauscht. Grundsätzlich, so empfehlen Fachleute, sollte die Klimaanlage regelmäßig, auch bei mäßigen Temperaturen, mindestens zehn Minuten eingeschaltet werden: Das bewirke eine ausreichende Schmierung des Systems, Verunreinigungen am Verdampfer würden durch ablaufendes Kondenswasser weggewaschen.
Wichtig für das Wohlbefinden ist auch die richtige Temperatur: Zu niedrig sollte man die Klimaanlage nicht einstellen, denn ein stetiger kalter Luftstrom und die oft erheblichen Temperaturunterschiede können sonst schnell eine Erkältung verursachen. Zudem sollte man vermeiden, dass die Kaltluft einen direkt anströmt. Vor allem entlang der Windschutzscheibe bläst es mitunter recht kalt auf die Stirn von Fahrer oder Beifahrer. Manchmal kann man sich davor durch Herunterklappen der Sonnenschutzblende schützen.

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