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  Preise für Inspektionen sehr unterschiedlich
Geschrieben von: Skychef - 27.04.2009, 10:05 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Inspektionen und Wartung schlagen sich im Portemonnaie eines Autobesitzers deutlich nieder. Doch es gibt offenbar Sparpotenzial. Eine repräsentative Studie des Marktforschungsinstituts GfK zeigt, dass selbst bei einer Automarke die Inspektionspreise der Vertragswerkstätten alles andere als einheitlich sind.

[Bild: 631a37db861313cc9c8ed4213c30c5c3.jpg]
In Auftrag gegeben wurde die Marktuntersuchung von der Werkstattkette A.T.U. in Weiden. Bringt man seinen Wagen statt zu einer Vertragswerkstatt in eine freie Werkstatt, sind laut A.T.U. sogar Einsparungen von 35 bis 54 Prozent möglich.
Allerdings sollten sich Autobesitzer, die den Weg in eine markenungebundene Werkstatt wählen, vergewissern, dass alle Arbeiten streng nach Herstellervorgaben erfolgen, um den Qualitätsstandard und mögliche Garantiebedingungen zu sichern.
Untersucht wurden die Preise für Inspektionen anhand von sechs gängigen Fahrzeugmodellen der Marken VW, Audi, Opel, BMW und Mercedes-Benz. Für die Untersuchung wurden pro Kfz-Modell rund 300 Vertragswerkstätten zu den Kosten der Inspektion befragt. Im Inspektionspreis war stets auch das vom Hersteller vorgeschriebene Material enthalten. Die Preise wurden anschließend mit denen von A.T.U verglichen.
Laut Studie trennen die teuersten Vertragswerkstätten von den günstigsten bei der Inspektion rund 200 Euro Preisunterschied. Am Beispiel der 120 000-km-Inspektion für einen VW Golf V 1,4l 16V bedeutet das: Die günstigsten Vertragswerkstätten verlangten 235 Euro, die teuersten 425 Euro. Der durchschnittliche Inspektionspreis liegt bei diesem Fahrzeug bei 323 Euro.

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  "Grüner" AUDI
Geschrieben von: Skychef - 24.04.2009, 10:58 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten


Offenes Autofahren und Vernunft - das ist vermeintlich wie Feuer und Wasser, es passt nicht zusammen. Oder vielleicht doch? Mit einem ebenso raffinierten wie simplen Kniff will Audi zeigen, dass durch Sonne ausgelöste Glücksgefühle und verbrauchsbewusstes Fahren durchaus zeitgleich möglich sind.
[Bild: 147c5dcfb9fe8339f484e2ee262fa1c1.jpg]
Klimaanlage und Sitzheizung an, ein wärmender Luftstrom aus den Düsen der erstmals bei Audi lieferbaren Nackenheizung und dann noch die richtige Musik dazu, so wird die Fahrt im Nachfolger des offenen A4 selbst an kühlen Frühlingstagen zu einem Genuss. Wenn, ja wenn da nicht der kleine grüne und stetig wachsende Balken im zentralen Mitteldisplay wäre. Dieses neue, so genannte Effizienzprogramm misst den Energiehunger der strombetriebenen Zusatzaggregate und somit deren Wirkung auf den Spritverbrauch. Da können schon einmal bis zu einem Liter mehr auf 100 Kilometer zusammenkommen. Um das zu vermeiden, meldet sich das virtuelle "schlechte Gewissen" gegebenenfalls auch mit Tipps wie "Fenster bei laufender Klimaanlage schließen". Wird der Rat befolgt, zieht sich der grüne Balken wieder ein klein wenig zurück.
Unterstützt wird das Sparprogramm von einer auffälligen Anzeige für den richtigen Schaltzeitpunkt und einem Stopp-Start-System. Mit dem Durchdrücken des Kupplungspedals startet der zuvor in Ruhestellung gegangene Motor ohne die geringste Verzögerung wieder. Was schade ist: Zur Markteinführung im Mai wird vorerst nur der 170 PS starke und kraftvoll durchziehende 2.0 TDI mit Sechsgang-Getriebe derart raffiniert ausgestattet sein.
Audi verspricht aber, dass weitere Motoren sukzessive ebenfalls mit der Kombination aus Stopp-Start-System und entsprechender Anzeige im Bordcomputer ausgestattet werden sollen. Angeboten wird das A5 Cabrio vom Start weg mit einem 2.0 FSI mit Multitronic-Getriebe (180 PS/41 100 Euro), der alternativ auch mit Sechsgang-Getriebe (211 PS/42 950 Euro) kombinierbar ist. An der Spitze der Benziner-Fraktion steht der 3.2 FSI (265 PS/49 900 Euro). Den Dieselpart übernehmen neben dem 2.0 TDI ein 2,7 Liter TDI (190 PS/44 600 Euro) sowie der 3.0 TDI S-Tronic und quattro-Antrieb (240 PS/53 100 Euro). Erst im Herbst folgt mit dem 1,8 TFSI (160 PS/37 300 Euro) der eigentliche Basismotor des A5 Cabrios.
Welches Aggregat auch immer unter der Haube arbeitet, das im richtigen Maß sportlich-straff abgestimmte Fahrwerk sorgt stets für bestes Handling des ausgesprochen formschönen offenen A5. Über dem spannt sich im geschlossenen Zustand wie zuvor beim A4 Cabrio wieder eine Haube aus Stoff. Das klassische, dreilagige Softtop reduziert Außengeräusche selbst bei schneller Fahrt auf einem Minimum. Und wem das nicht genügt, dem steht - aufpreispflichtig - ein Akustikverdeck mit einer 15 Millimeter dicken Schaumeinlage zur Verfügung.
Ein Knopfdruck genügt und in gerade einmal 15 Sekunden verschwindet das Dach im Heck. Das Schließen dauert zwei Sekunden länger. So lassen sich selbst kleinste Sonnenlücken genießen. Die Stoffhaube faltet sich dabei erfreulich klein zusammen. Von dem 380 Liter fassenden Gepäckabteil gehen gerade einmal 60 Liter verloren. Eine serienmäßige Durchlade (70 Zentimeter breit, 30 Zentimeter hoch) erlaubt zudem den Transport langer Gegenstände. Bei entsprechendem Platzbedarf genügt ein Hebelzug auf jeder Seite des Laderaumes und die beiden Rücksitzlehnen sind umgeklappt. Dann stehen ein Gesamt-Stauraumvolumen von 750 Litern sowie eine Ladelänge von 1,76 Metern zur Verfügung.
Reichlich Platz wird allen Reisenden geboten. Selbst die Hinterbänkler haben bis auf eine recht steil stehende Rückenlehne keinen Grund zur Klage und können sich von dort aus an der hochwertigen Verarbeitung und Gestaltung des Innenraums erfreuen. Erfreulich ist die Serienausstattung des A5-Cabriolets. Alu-Räder, Klimaautomatik, Windschott, CD-Radio und sogar automatische Gurtbringer liefert Audi bereits ab Werk. Die gab es beim Vorgänger, dem A4-Cabrio, nicht mal gegen Aufpreis.
Dass die A4-Modellreihe nicht mehr die Basis für den offenen Mittelklasse-Audi werden würde, war mit der Geburt des A5 beschlossene Sache. Die langgestreckte, fließende Form des zweitürigen Coupés bot den Audi-Designern geradezu ideale Voraussetzungen, eine formschöne Open-Air-Version zu gestalten. Wenn man die aufgrund der raffinierten Technik auch noch vernünftig bewegen kann, steht Glücksgefühlen und Sonnenstrahlen eigentlich nichts mehr im Weg.

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  Fehler bei Tempomessungen
Geschrieben von: Skychef - 23.04.2009, 20:31 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

"Ich bin geblitzt worden", formulieren die meisten Autofahrer, wenn ihnen ein zu hohes Tempo attestiert wird. Dies ist aber oft unzutreffend. Denn nicht nur mit Radargerät und Kamera rücken Polizei oder Kommunen Autofahrern zu Leibe, die die gebotene Geschwindigkeit missachten. "Wer dann um seinen Führerschein oder die Höhe des Bußgeldes kämpfen muss, sollte genau wissen, wie gemessen wurde", rät Michael Winter, auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Kornwestheim.

[Bild: ef431bf48fd824bbc9c1efa43af5d20d.jpg]
Winter weiß, dass "je nach Art der Geschwindigkeitsmessung verschiedene Faktoren ins Spiel kommen". Um - womöglich vor Gericht - zu bestehen, bedürfe es in der Regel eines erfahrenen Verteidigers, denn jedes Verfahren müsse geprüft werden. "Nur wenn man genau weiß, welche technischen Anforderungen und speziellen Bedingungen zu erfüllen sind, kann man Erfolg versprechend fehlerhafte Messungen entkräften", schildert der Jurist seine Erfahrungen.
Die wohl gängigste Methode, Temposündern zu Leibe zu rücken, ist das Radarmessverfahren. Durchfährt ein Fahrzeug den Radarstrahl, wird ein Teil der Welle zurück zur Antenne des Radargeräts gesandt. Moderne Radarmessgeräte arbeiten mit sogenannten Mehrfach- oder Vergleichsmessungen. Dies bedeutet, dass über eine bestimmte Fahrstrecke des gemessenen Fahrzeugs der laufend anfallende Messwert mit dem zuerst ermittelten Messwert verglichen wird. Ergeben sich keine Abweichungen außerhalb sogenannter Verkehrsfehlergrenzen, wird eine Messung ausgelöst und ein Foto mit Messwerteinblendung gefertigt. "Wichtig ist dabei beispielsweise die korrekte Aufstellung des Messgerätes", sagt Winter; Fehler könnten zu Fehlmessungen führen.
Zunehmender Beliebtheit bei Ordnungshütern erfreuen sich Lasermessgeräte. Die senden innerhalb einer Zeitspanne von 0,3 bis 1,0 Sekunden zwischen 50 und 100 kurze Infrarotlichtimpulse und empfangen die vom Fahrzeug reflektierten Impulse wieder. Für jeden Impuls wird die Laufzeit vom Abgang aus dem Gerät bis zum Wiedereintreffen gemessen. Daraus wird die sich verändernde Entfernung zum Fahrzeug berechnet. "Der Zielentfernungsbereich ist bei einem Pkw bis etwa 400 Meter unproblematisch, wenn das Kennzeichen anvisiert wurde, da sich der Messkreis innerhalb des Fahrzeugumrisses befindet", erläutert Winter. Die entscheidende Frage sei die eindeutige Zuordnung des Messstrahls zu einem bestimmten Auto. Zudem problematisch: Oftmals gibt es kein Foto.
Lichtschrankenmessverfahren werden vielfach von der Autobahnpolizei eingesetzt, da je nach verwendetem Gerät Fahrbahnbreiten von bis zu 18 oder sogar 25 Metern überwacht werden können. Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird hier auf Basis einer sogenannten Weg-Zeit-Messung ermittelt. Es wird also die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für das Zurücklegen der definierten Strecken zwischen den verschiedenen Lichtstrahlen benötigt. Fehler können laut Winter auftreten wegen falscher Justierung des Geräts, Zuordnungsfehlern oder Ablesefehlern.
Stationär arbeiten Messungen mit in die Fahrbahn verlegten Messwertaufnehmern. Das können druckempfindliche Kabel oder Induktionsschleifen sein. Wie auch immer, hier ist der einwandfreie Zustand der Kabel und Schleifen wichtig.
Selbst Systeme, die eigentlich zur Ermittlung von Abstandsverstößen dienen, können Temposünden aufdecken. Eine Videokamera nimmt den Verkehr im Fernbereich bis zu 500 Meter auf, eine weitere Kamera den sogenannten Nahbereich (30 bis 100 Meter), eine dritte Kamera zeichnet Fahrzeug, Fahrzeugführer und Kennzeichen zu Beweiszwecken auf. Ein mit einem Computer versehenes Steuergerät führt die geeichte Zeitmessung durch. Die jeweilige Fahrzeugposition wird durch Linien auf dem Bildschirm identifiziert, die gefahrene Geschwindigkeit und der Abstand zum Vordermann werden durch das System berechnet. Es handelt sich wiederum um eine reine Weg-Zeit-Messung.
Sehr oft werden, besonders auf Autobahnen und Schnellstraßen, vermeintliche Temposünder mit einem getarnten oder ungetarnten Polizeifahrzeug ermitteln. "Hierbei kommen sowohl geeichte als auch ungeeichte Tachometer zum Einsatz. Je nachdem gelten dabei unterschiedliche, teils erhebliche Toleranzen", erläutert der Jurist.
Alles in allem bietet die Geschwindigkeitsmessung viele Ansatzpunkte zur kritischen Nachfrage, fasst der Rechtsanwalt seine Erfahrungen zusammen: Unabhängig von der Angriffsfläche, welche die technische Seite bietet, bestehe zudem die Möglichkeit der formell juristischen Prüfung des Verfahrens.

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  Schäden am Fahrwerk können teuer werden
Geschrieben von: Skychef - 22.04.2009, 11:06 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Wenn das Auto auf gerader Strecke zur Seite zieht oder die Reifen unregelmäßig abgefahren sind, kann dies an schlechter Fahrwerkseinstellung liegen. Auch polternde oder schlagende Geräusche auf unebenen Straßen, ein flatterndes Lenkrad oder ein Brummen in der Kurve sind eindeutige Hinweise auf Schäden, die man unbedingt kontrollieren sollte.

[Bild: b8c35c64ff90d940eaf52469864f26cf.jpg]
Nicht alle Defekte machen sich gleich am Anfang bemerkbar. Stoßdämpfer nützen sich allmählich ab. Ihr Verschleiß ist schleichend. "Dabei ist das gar nicht ungefährlich, denn schadhafte Stoßdämpfer verlängern auch den Bremsweg", warnt der ÖAMTC-Techniker. Den Auslösern von Fahrwerksproblemen werde vom Autofahrer häufig nicht genug Aufmerksamkeit beigemessen. "Oft reichen unerwünschte Berührungen mit dem Randstein oder einem Schlagloch. Auch ein kleiner Ausrutscher auf Eis und Schnee, nach dem keine Schäden sichtbar sind, kann Defekte verursachen, durch die das Auto im Extremfall anders reagiert", erklärt Stix.

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  Wer hätts gedacht? Bastlerfahrzeug mit Mängeln
Geschrieben von: Skychef - 20.04.2009, 21:15 - Forum: Allerlei um`s Auto - Antworten (2)

Wer ein ausdrücklich als Bastlerfahrzeug bezeichnetes Auto kauft, muss mit Mängeln rechnen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin.

Dabei berufen sie sich auf ein Urteil des Amtsgerichts München. Der Käufer könne sein Geld nur zurückfordern, wenn er sich zuvor ausdrücklich nach dem Zustand des Autos erkundigt hat.

In dem Fall hatte ein Käufer laut DAV ein Auto erworben, das im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug gekennzeichnet war. Nach einiger Zeit stellte er fest, dass unter anderem die Bremse defekt war. Er warf dem Verkäufer arglistige Täuschung vor und verlangte sein Geld zurück. Das Gericht wies seine Klage ab. Denn erstens sei der Anspruch auf Rückzahlung nach mehr als drei Jahren verjährt. Und zweitens hätte dem Käufer klar sein müssen, dass bei einem Bastlerfahrzeug erhebliche Mängel zu erwarten sind.

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  Welches Nummernschild für welches Auto?
Geschrieben von: Skychef - 15.04.2009, 10:50 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Mit dem April beginnt auf Deutschlands Straßen wieder die Hoch-Zeit der Saisonkennzeichen, der H-Kennzeichen und der 07er-Nummern. Welches ist aber das richtige Kennzeichen und wie kann man Kosten sparen?

[Bild: 91aa10740dbbef96dce5cc299fed2e9c.jpg]
Das Standardkennzeichen: Bei der Anmeldung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs teilt einem die Zulassungsstelle ein Kennzeichen zu. Anmelder können sich aber auch gegen eine geringe Gebühr eine Buchstaben-Zahlenkombination aus noch verfügbaren Zeichen zusammenstellen. Das geht inzwischen bei fast allen Gemeinden online. Auf den Internetseiten der Zulassungsstellen kann man sich bequem eine Übersicht über noch nicht vergebene Kombinationen anschauen, sich das Wunschkennzeichen aussuchen und für eine gewisse Zeit reservieren. Dieser Service kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. "In jedem Fall aber vor Ort erkundigen, wie das Verfahren in der jeweiligen Gemeinde gehandhabt wird. Die Herangehensweisen sind sehr unterschiedlich", schildert Frank Volk vom TÜV Süd seine Beobachtungen.
Rote Kennzeichen: Sie wurden früher zur Überführung von Fahrzeugen auch an Privatpersonen herausgegeben. Heute gibt es sie nur noch für Werkstätten und Autohäuser. Zu erkennen sind die roten Nummern von Händlern an den ersten beiden Ziffern 06.
07er-Kennzeichen: Private Besitzer von Oldtimern können nach wie vor ein rotes Nummernschild für ihr rollendes Kulturgut bekommen. Bis Februar 2007 kamen bereits Inhaber von Fahrzeugen, die mindestens 20 Jahre alt waren, in den Genuss von Vergünstigungen. Solche trugen als erste Ziffern die 07er-Kombination. Diese Regelung wurde jedoch gekippt. Seit März 2007 gilt einheitlich: Oldtimer können nur Fahrzeuge mit einem Alter von mindestens 30 Jahren sein. Keine Regel ohne Ausnahme: Weiter gültig bleiben 07er-Kennzeichen, die vorher unbefristet vergeben worden waren. 07er-Kennzeichen gelten generell nur für Probe- oder Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Wartung und Reparatur. Auch erlaubt sind An- und Abfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen. Verboten ist der Alltagsbetrieb.
Kurzzeitkennzeichen: Teilweise ersetzt wurden die roten Nummern durch das Kurzzeitkennzeichen. Dies wird zum Zwecke der Probefahrt oder für die Überführung - auch für den Import oder Export - genutzt. Solche Nummernschilder gelten fünf Tage lang.
Saisonkennzeichen: Motorrad, Cabrio oder Oldtimer - solche Fahrzeuge werden oft nur für eine begrenzte Zeit, meistens im Sommer genutzt. Dafür gibt es das Saisonkennzeichen, das nur für einen festgelegten Zeitraum von zwei bis elf Monaten gültig ist. Danach wird das Gefährt automatisch abgemeldet und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt und nicht geparkt werden. Achtung: Selbstverständlich müssen Halter sich darum kümmern, das Fahrzeug für den zugelassenen Zeitraum zu versichern.
Oldtimerkennzeichen: Besitzer von Oldtimern genießen in Deutschland für ihre Liebhaberstücke Vorteile: eine pauschale Kfz-Steuer, die nicht vom Hubraum des Motors abhängt. Auch egal ist, ob ein Katalysator die Abluft reinigt oder nicht. Ebenso haben diese Fahrzeuge freie Fahrt in den Umweltzonen. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 zum ersten Mal zugelassen worden sind, brauchen keine Abgasuntersuchung. "Ist ein weiteres Alltagsfahrzeug angemeldet, bieten oft auch die Versicherer Rabatt", weiß TÜV-Mann Volk. Gekennzeichnet sind solche Fahrzeuge mit dem Buchstaben "H" am Ende des Nummernschilds. Zum Beispiel: M-DE 12H. Voraussetzung: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, durch die der originale beziehungsweise zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Oldies bestätigt wird. Veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder durch alltägliche Verwendung abgenutzten Altfahrzeugen droht die Verweigerung des H-Status.

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  Was bedeuten die ganzen Abkürzungen bei Filmen?
Geschrieben von: via - 26.03.2009, 10:45 - Forum: Tipps und Tricks zum Download - Keine Antworten

Cam:
Die schlechteste aller Aufzeichnungsformen. Der Film wurde mit einem Camcorder im Kino von der Leinwand abgefilmt. Die Bildqualität ist meist akzeptabel bis gut, bei manchen Filmen sind in kurzen Momenten Köpfe von anderen Kinobesuchern im Bild. Die Tonqualität ist sehr unterschiedlich, Störgeräusche wie Gelächter des Publikums sind möglich.

DVD- oder LD-Rip:
Hier wurde eine offizielle DVD oder eine Laserdisk als Quelle für die VCD benutzt. Qualitativ sind diese Versionen exzellent, allerdings sind sie bei neuen Filmen selten zu finden, da die offiziellen DVD oder Laserdisks erst einige Zeit nach Kinostart in den USA auf den Markt kommt. Trotzdem kann die Veröffentlichung vor dem Kinostart in Deutschland liegen, da viele Filme hierzulande mit ca. einem halben Jahr Verzögerung anlaufen.

DVD Screener:
Basis ist hierbei eine für die Presse vorab veröffentlichte DVD. Ton, Qualität sind wie bei einem normalem DVD-Rip.

Screener:
Die zweitbeste aller Aufzeichnungsformen. Hier wird als Basis eine Pressekopie von einem professionellen Videoband des Filmes benutzt. Die Bildqualität ist mit sehr gutem VHS vergleichbar. Der Ton ist ebenso einwandfrei, Stereo und oft Dolby Surround.

Telesync:
Diese VCDs werden mit einer auf einem Stativ befestigten professionellen (Digital)Kamera in einem leeren Kino von der Leinwand abgefilmt. Die Bildqualität ist wesentlich besser als bei einer Cam. Der Ton wird bei diesen Produktionen oft direkt vom Projektor oder einer anderen externen Quelle abgenommen, ist somit störungsfrei und in der Regel sogar Stereo.

Telecine:
Diese VCDs sind sehr selten, bieten dafür aber mit Abstand die beste Qualität. Die Quelle ist ein Filmprojektor mit Audio / Video Ausgang; das Filmmaterial wird hier direkt vom Projektor abgenommen. Bild- und Tonqualität sind exzellent.

Workprint:
Ein besonderes Bonbon für Filmfans. Diese Veröffentlichung ist sozusagen eine Betaversion eines Films. Ihre Veröffentlichung auf VCD ist meist weit vor dem weltweiten Kinostart. Es ist eine Vorabversion des Films, daher ist qualitativ von exzellent bis fast unanschaubar alles möglich, je nach Quellmaterial. Oft fehlen allerdings noch einige Szenen, oder die Schnitte sind unschlüssig. Positiv ist, dass manchmal Szenen enthalten sind, die im Endprodukt dem Schneidetisch zum Opfer fallen. Bei einigen dieser Produktionen ist am unteren oder oberen Bildrand ein laufender Zähler - ein sogenannter Timecode - der zum Schneiden des Filmmaterials benötigt wird, eingeblendet. *BAD AR*
Die Aspect Ratio des Ripps ist nicht korrekt (z.B. Eierköpfe)

*BAD FPS*
Ein solches Release folgt nicht dem Szene-Standart aufgrund unzureichender/schlechter Framerate (~24fps)

*BAD IVTC*
Als IVTC (inverse telecine) bezeichnet man den Prozess des herunterkonvertierens eines Movies mit 30fps auf eine Framerate von 24fps um Platz zu sparen. Das Bild erscheint dem geschulten Auge dadurch unsauber, holprig.

*DC*
Ein Film mit speziellen Szenen, die in der Urveröffentlichung nicht zu sehen waren. Bei vielen Filmen hat nicht der Regisseur das letzte Wort, sondern die Produzenten bestimmen, in welcher Schnittfassung ein Film in unsere Kinos kommt. Ein Regisseur, der mit der Kinoversion seines Films nicht einverstanden war, hat vielleicht später die Gelegenheit, eine Schnittfassung zu erstellen, die seinen Vorstellungen entspricht. Diese Fassung nennt man Director's Cut.

*DUBBED*
Originalton ist ersetzt worden (z.B. Ton aus einem deutschen Kino genommen und mit nem englischen Release gemixt) Mic.Dubbed = z.B.: engl. Release mit deutscher Tonspur versehen, die per Micro im Kino aufgenommen wurde Line.Dubbed = z.B.: engl. Release mit deutscher Tonspur versehen, die über den Line-Ausgang von einer externen Quelle im Kino aufgenommen wurde.

*DUPE*
Zweiter, späterer Release eines Titels einer anderen Releasegroup das keinen nennenswerten Qualitätsunterschied bietet.

*FORCED SUBS*
Mit forced subs meint man die Untertitel, die selbst dann erscheinen wenn man gar keine Untertitel ausgewählt hat. Das kommt häufig in Filmen vor, wo z.B. Außerirdische sprechen oder fremdsprachige Zeitungsartikel übersetzt werden. Diese Untertitel sind also zum besseren Verständnis des Filmes da. Sie haben allerdings nichts mit den Untertiteln für hörgeschädigte Menschen zu tun.

*FS*
Das Release ist Fullscreen, also Vollbild. Dabei wird die gesamte sichtbare Bildfläche ausgenutzt und somit schwarze Ränder vermieden.

*INTERLACED*
Das Bild hat waagerechten Bildversetzungen die aber meist nur bei genauem hinsehen auffallen.

*INTERNAL*
Ein Release, das bereits von einer anderen Crew veröffentlicht wurde oder den allgemeinen Regeln nicht gerecht werden kann (vgl. NUKE) und aus diesem Grund nicht öffentlich sondern lediglich Crew-intern released wird.

*LETTERBOX*
Letterbox ist ein anderer Begriff für Widescreen (siehe *WS*).

*LIMITED*
Der Film läuft/lief in weniger als 500 Kinos.

*NUKE*
Es gibt zwei arten des nukings: Zum einen wird ein release von einer einzelnen Release-News-Seite genuked, weil es nicht ihren Regeln eines Ripps entspricht, zum anderen gibt es allgemeine nukes (von der gesamten Szene), wenn das Release DUPE, also doppelt released wurde, oder anderweitig irregulär ist.

*PD*
Dieses Release setzt sich bspw. aus einer extern bezogenen Bildquelle (z.B. von einer amerikanischen Releasegroup) und einer eigenen (selbst abgenommenen) deutschen Tonspur zusammen. Das ganze hält sich an sog. Pirate-Dub-Regeln, die exakt definieren, was ein Pirate Dub befolgen muss. Verstösse werden mit NUKE geahndet. Nachzulesen u.a. unter http://members.fortunecity.de/anubis...dub-rules.html oder in einem Posting weiter unten in diesem Thread. Es sei gesagt, dass es sich hierbei um eine deutsche Regelung handelt, die jedoch nicht von allen deutschen Dub-Crews akzeptiert wird und somit nicht als Standart betrachtet werden kann.

*PROPER*
Ein früheres Release dieses Filmes war qualitativ minderwertiger als dieses Release.

*PS*
Pan and Scan: Filme, die für eine Auswertung im Kino gedreht wurden, haben ein Bildformat, das auf die rechteckige Kinoleinwand ausgerichtet ist. Wenn ein solcher Film nun für den Gebrauch auf dem heimischen Fernseher auf Video überspielt wird, ist eine Anpassung des Bildes notwendig, so dass es den viereckigen Fernsehbildschirm ausfüllt. Die meisten amerikanischen Filme, die nach 1955 entstanden sind, wurden im amerikanischen Breitwandformat von 1,85:1 gedreht (für die meisten europäischen Filme gilt das europäische Breitwandformat von 1,66:1). Ausgenommen ist das noch breitere Cinemascope-Format (2,35:1), für das eine anamorphotische Linse verwendet wird. Das Standard-Bildformat eines Fernsehgerätes beträgt dagegen 1,33:1. Beim Transfer auf Video wird das Bild also verkleinert. Dies geschieht dadurch, dass man das komplette Bild abfährt (der englische Begriff dafür ist pan) und sich dann auf einen Bildausschnitt konzentriert. Die Breite des Bildes wird verringert, wobei ein Teil verloren geht. Wenn bei einem Video oder bei einer DVD keine Angaben zum Bildformat vorliegen und der Hinweis Originalkinoformat fehlt, muss man davon ausgehen, dass die Bildgröße dem Fernsehformat (1,33:1) durch das Pan and Scan-Verfahren angepasst wurde. Wer lieber das ganze Bild sehen möchte, sollte -- wenn es sie gibt -- auf Widescreen- bzw. Letterbox-Versionen zurückgreifen. Ein Vollbild-Release (vgl. *FS*) ist das Ergebnis aus dem Pan and Scan Verfahren.

*RECODE*
Ein Release wurde in ein anderes Format umkonvertiert (z.B. 3CD SVCD Release --> 1CD DivX Release), oder neu encodiert.

*REPACK*
Beim Packen des Release z.B. zu einem RAR-Archiv kam es zu Fehlern und das Archiv wies beim entpacken bspw. CRC-Fehler auf und wurde deshalb erneut gepackt und neu released.

*RERIP*
Der Film wurde erneut gerippt.

*SE*
Ein Video oder eine DVD können auch als Special Edition herausgebracht werden. Eine Special Edition enhält Bonusmaterial und/oder zusätzliche Szenen, die in der Kinoversion oder der normalen Video-/DVD-Fassung nicht zu sehen waren.

*STV*
Straight To Video bedeutet, das der Film von einem Filmprojektor abgenommen und direkt in Echtzeit encodiert wurde. (vgl. Verfahren digitaler Videorecorder).

*SUBBED*
Dieses Movie besitzt Untertitel. Dies kann von einem einzelnen, kleinen bis zu mehreren oder sehr grossen Untertiteln reichen, die je nach dem sehr viel Platz, i.d.R. am unteren Bildrand, einnehmen.

*WATERMARKED*
Kleine dauerhafte Einblendungen irgendwelcher Kürzel oder Symbole der Release-Group oder des Verleihers.

*WS*
Ein Widescreen-Video versucht das gesamte Bild, so wie es im Kino zu sehen ist, auch auf dem Fernseher zu erhalten -- obwohl sich die Proportionen der Leinwand und des Fernsehschirms stark voneinander unterscheiden. Eine Widescreen-Version behält die Ausmaße des Filmbildes bei (in den meisten Fällen 1,85:1), indem ober- und unterhalb des Bildes schwarze Balken hinzugefügt werden, die das rechteckige Format der Kinoleinwand simulieren. Es gibt unterschiedliche Breitwandformate, die diverse Zwischengrößen verwenden. Die Breite der schwarzen Balken ist daher immer vom tatsächlichen Bildformat der Kinokopie abhängig. Filme, die nicht im Widescreen- oder Letterbox-Format auf Video kopiert wurden, füllen den ganzen Bildschirm aus und wurden mit dem Pan and Scan-Verfahren bearbeitet. Gibt es von einem Film zwei Versionen auf Video, eine Vollbild- (Pan and Scan) und eine Widescreen-Fassung, dann ist der Inhalt gleich. Die Titel unterscheiden sich nur in der Art, wie sie auf dem Fernsehbildschirm wiedergegeben werden.

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  Forenbetreiber haften nicht für Beiträge
Geschrieben von: support - 23.03.2009, 12:23 - Forum: Board - News - Antworten (1)

[SIZE="4"] Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge[/SIZE]

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg sorgt seit Jahren für Unsicherheit bei Betreibern von Foren und Blogs. Demnach sollen diese für die Beiträge ihrer Mitglieder uneingeschränkt haftbar sein.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat dieser Entscheidung nun eine klare Absage erteilt, berichtet 'heise.de'. Die Betreiber der Website "Marions Kochbuch" hatten geklagt, da ein Mitglied der Fußball-Community "Foros" ein Foto veröffentlicht hatte, das eine Rechtsverletzung darstellte. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Forenbetreiber zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren.

In der Begründung hieß es, dass der Forenbetreiber als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich sei. Zudem soll er in der Lage gewesen sein, die Rechtsverletzung zu verhindern, indem er beispielsweise generell das Einstellen von Bildern durch Dritte unterbindet.

Das zuständige Oberlandesgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und entschied in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Da es sich bei den Forenbeiträgen um fremde Beiträge handelt, ist der Betreiber auch nur eingeschränkt haftbar. Da keine vorsorgliche Überprüfung sämtlicher Inhalte vorgenommen werden muss, kann der Forenbetreiber auch nicht als Störer haftbar gemacht werden.

Da der Beklagte auch sofort nach Kenntniss die Urheberrechtsverletzung beseitigt hat, kann er auch nicht auf Unterlassung verklagt werden. Auch die Anwaltskosten müssen nicht gezahlt werden, da der Forenbetreiber erst nach Eingang der Abmahnung über die Rechtsverletzung informiert war. Der Rechteinhaber muss dafür zahlen, schließlich liegt es in seinem Interesse, den Betreiber zur Entfernung des Beitrags aufzufordern.

Für uns wahrscheinlich auch nich so uninteressant Confusedmilie_happy_285:

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  Boardregeln bitte beachten
Geschrieben von: support - 14.03.2009, 12:01 - Forum: Boardregeln - Keine Antworten

!!!! Information und Boardregeln !!!!



Da das Techmeister - Board Forum 24 Std. am Tag und 7 Tage die Woche für jedermann zugänglich ist,
ohne das mitwirkende Teammitglieder jederzeit eine vollständige Kontrollmöglichkeit haben,
haftet alleine der Autor für die jeweilige Erstellung seines Beitrages!
Wir übernehmen somit keine Verantwortung für den Inhalt,
die Richtigkeit und die Form einzelner eingestellter Beiträge.
Da das Techmeister - Board Team keinen direkten Einfluß auf die erstellten Beiträge besitzt,
verpflichten wir uns allen Hinweisen zu Regel- und Rechtsverstößen umgehend nachzugehen
und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte zur Beseitigung einzuleiten.
Ein Hinweis kann durch eine PN an einen der Admin's
uns übermittelt werden.
Wir versprechen unsererseits jedem Hinweis innerhalb von maximal 7 Tagen nachzugehen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum !!!



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Insbesondere Firmen- und Produktnamen sowie Namen von Schauspielern, Politikern oder
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§5 – Der Nutzer erklärt mit der Erstellung eines Beitrags, daß er keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere rassistische, gewaltverherrlichende, pornographische, politisch-propagandistische oder andere moralisch nicht vertretbare Inhalte werden nicht geduldet.

§6 - Achte das Urheberrecht anderer Webseiten, Texte, Bilder und anderer geschützter Werke oder Materialien.

Hinweis: Bedenke bitte, daß bei geschützten Werken nicht dabei stehen muß, daß sie Urheberrechtlich geschützt sind. Manche Rechteinhaber erlauben auch eine Verwendung von Texten oder Auszügen unter bestimmten Bedingungen. Diese sind selbstverständlich zu beachten und mit Quellenangabe zu versehen!

Avatare, Mitgliedsname die Markenrechte, Namensrechte oder Urheberrechte verletzten, sind nicht erlaubt!
Beachte, daß dazu unter anderem auch Bilder von Prominenten und Vereinslogos gehören!
Wir möchten Euch bitten, diese Regeln ernst zu nehmen und Eure eigenen Namen und Avatare zu überprüfen. Selbst bei Namen oder Grafiken, bei denen Ihr Euch nicht sicher seid, möchten wir Euch bitten, diese zu ändern. Falls Euer Nickname geändert werden muß, schickt bitte eine PN an uns Admin‘s, Euren Avatar könnt Ihr selber in Eurem Kontrollzentrum austauschen. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für Signaturen.
Sollten uns copyrightgeschützte Namen oder Grafiken ins Auge fallen, werden wir sie ungefragt löschen, bzw. Namen ändern. Ihr erhaltet dann eine Benachrichtigung von uns. Selbstverständlich erwarten wir Eigeninitiative von jedem einzelnen Mitglied, auch wenn Euch geschützte Inhalte auffallen sollten, dann bitte eine PN an uns Admin‘s.

§7 - Der Betreiber des Forums übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder anderer im Board veröffentlichten Regeln kann der Betreiber den Nutzer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung dieses Forums ausschließen und dem Nutzer ein Hausverbot erteilen.

§7.1 - Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Community.

Die aktive Teilnahme am Forum kann in keiner Form eingeklagt,
verlangt, oder anderweitig erzwungen werden.
Der Betreiber des Forums behält sich das Recht vor,
auch ohne Angabe näherer Gründe,
Mitgliedern die aktive Teilnahme an der Community temporär, oder permanent zu verwehren.

§7.2 - Erstellte Beiträge stellt der Nutzer dem Betreiber auf unbestimmte Zeit, unbeschränkt und unentgeltliches zur Verfügung.
Der Betreiber hat nach eigenem Ermessen jederzeit das Recht Inhalte zu löschen.

§7.3 - Account, Themen & Beitrags - Löschung liegen allein im Ermessen der Administratoren!

Ein Mitglied kann vom Techmeister – Board nicht verlangen, seine Daten zu löschen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Löschung eines Accounts sowie aller verfaßten Beiträge!
Ebenfalls besteht kein Anspruch von registrierten Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitglieder darauf,
daß Beiträge im Nachhinein gelöscht werden.

Dies wird bei der Registrierung ausdrücklich akzeptiert!

§7.4 - Es gibt jedoch die Möglichkeit bei begründetem Dringlichkeitsbedarf die persönlichen Daten unkenntlich zu machen!

§8 - Das Nutzungsrecht nach §7.2 bleibt auch nach Kündigung des Nutzungsvertrages bestehen.

§9 – Der Nutzer gestattest dem Betreiber, sein Benutzerkonto, Beiträge und Funktionen jederzeit zu löschen oder zu sperren. Der Nutzer gestattet dem Betreiber darüber hinaus, deine Beiträge abzuändern, sofern sie gegen o. g. Regeln verstoßen oder geeignet sind, dem Betreiber oder einem Dritten Schaden zuzufügen.

§10 – Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, daß der Betreiber keine Verantwortung für die Inhalte von Beiträgen übernimmt, die er nicht selbst erstellt hat oder die er zur Kenntnis genommen hat.

§11 - Jeder ist für seinen Account, das angemessene Verwahren seines Passwortes und aller Beiträge die mit seinem Account geschrieben werden selbst verantwortlich.
Aussagen wie z.B. "Mein Bruder/Vater/Sohn/Freund/Frau/etc hat meinen Account benutzt" sind kaum überprüfbar, und können daher vor allem bei einem Verstoss gegen die Forenregeln nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren werden Ausreden wie z.B. „ habe ich nicht gesehen oder gelesen“ nicht akzeptiert!

§12 Signatur

Die Signatur darf nicht größer als 600 x 150 pix sein !

IV. Verbote:

§13 - Jegliche Beleidigungen und Entwürdigungen von Personen oder Unternehmen,
sowie Verleumdung und üble Nachrede sind Verboten.

§14 - Inhaltlich und/oder formal doppelte Themen werden gesperrt. Verwende daher bitte die , Suchfunktion bevor du ein neues Thema eröffnest. Doppelpostings können durch die Edit-Funktion in den meisten Fällen ebenso vermieden werden.
Das Posten von mehr oder weniger inhaltslosen Beiträgen oder Antworten auf Beiträge ("Ein-Satz-Posts") und dergleichen (Spam) ist nicht erwünscht, sowie Werbung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Board- Betreibers eingestellt werden dürfen!

§15 - Bilder, die in Beiträgen gepostet werden, sollen nicht größer als 640x480 pix (max. 150 KB) sein. Größere Bilder bitte verlinken.

§16 - Jeder User darf nur einen Account haben, es sei denn, es liegen ernsthafte Gründe vor, die einen Multiaccount rechtfertigen. Solche Ausnahmen sind jedoch nur nach persönlicher Absprache mit dem Betreiber möglich.

§17 - Jeder User, der versucht eine vorübergehende Sperre seines Accounts zu umgehen, wird dauerhaft gesperrt. Darunter fallen insbesondere die Nutzung eines oder mehrerer Multiaccounts, die Übermittlung von Nachrichten über Dritte oder die Nutzung eines fremden Accounts zur Erstellung von Nachrichten.

§18 - Signaturen und Avatare sind keine Werbeflächen. Signaturen dürfen die Größe von 600 x 150 nicht überschreiten!!!.

§19 - Es ist nicht gestattet zum Zweck der Beleidigung, Herabwürdigung oder in sonstiger abwertender Art und Weise ein Mitglied des Forums in der Signatur zu zitieren.

§20 - Die Verwendung von Proxies oder sonstigen technischen Möglichkeiten zur Verschleierung der eigenen IP sind nicht gestattet und werden dementsprechend geahndet.

§21 - Das Kopieren der Themen / Beiträge / Privat Nachrichten sowie das anfertigen von Screenshots aus diesem Board für Private oder kommerzieller Zwecke ist Verboten.

V. Datenschutz:

§22 - Mit den Beiträgen werden die IP - Adressen gespeichert, von denen aus sie erstellt wurden. Der Betreiber wird darüber hinaus diese und weitere relevanten Daten an Internet-Provider und/oder die Strafverfolgungsbehörden weitergeben, sofern er dies für notwendig erachtet.

§23 – Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, daß alle von ihm in diesem Board angegebenen Daten in einer Datenbank gespeichert werden. Diese Daten werden durch den Betreiber außerhalb dieser Bedingungen nicht ohne dein Einverständnis an Dritte weitergegeben. Jedoch übernimmt weder der Betreiber oder vBulletin eine Haftung für jegliche Schäden, die durch einen mißbräuchlichen Zugriff auf diese Daten oder eine mißbräuchliche Änderung oder Vernichtung dieser entstehen.


VI. Änderungsvorbehalt:

§24 - Der Betreiber ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.

§25 - Im Falle einer Änderung, bleiben alle anderen Punkte der Forenregeln immer in Kraft und sind weiterhin gültig.

§26 - Der Nutzer ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs erlischt das zwischen dem Betreiber und dem Nutzer bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Ein Widerspruch gegen die Forenregeln - wie auch alle weiteren Beschwerden, die das Forum oder das Forenteam betreffen - sind direkt einem Admin mitzuteilen.

Admin Team
Techmeister – Board

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Geschrieben von: Skychef - 07.03.2009, 16:25 - Forum: Webseiten von Abzockern - Antworten (5)

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[SIZE=4]Falls jemand Probleme mit Internet-Abzockern hat, bitte den Namen der Seite hier posten um die anderen zu warnen![/SIZE]



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