24.12.2009, 10:45
Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Auto die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein BuÃgeld fällig. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bremen weist die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hin.
Zu Unrecht. Nach Auffassung des Gerichts lag in diesem Fall kein Halte- oder Parkverstoà im Sinne des StraÃenverkehrsgesetzes vor. Zwar umfasse die Rechtsprechung gegen VerkehrsverstöÃe in aller Regel auch den ruhenden Verkehr und damit ebenfalls das Parken. Doch Sinn und Zweck der beanstandeten Plakette sei allein die Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen. "Ein parkendes Fahrzeug setzt aber keine Partikelemissionen frei und beeinträchtigt damit nicht die ´Reinheit der Luft´ - das hier betroffene Rechtsgut", erklärt Rechtsanwalt Marc Wandt die juristische Sichtweise.
Das Parken eines Fahrzeugs ohne Plakette könne wohl als Indiz dafür gewertet werden, dass es aus eigener Kraft in die Umweltzone gefahren sei. Doch das entbinde die Behörden vor Gericht nicht vom tatsächlichen Beweis für das unerlaubte Einfahren in den geschützten Bereich. Denkbar wäre ja auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug.
(AZ: 94 OWi 348/09)
In dem konkreten Fall konnte an einem von Bayern nach Bremen überführten und dort abgestellten Fahrzeug die nachgeschickte Umweltzonen-Plakette witterungsbedingt zunächst nicht angebracht werden. Noch bevor das nachgeholt wurde, hatten Politessen das Auto schon entdeckt und ihres Amtes gewaltet.
Zu Unrecht. Nach Auffassung des Gerichts lag in diesem Fall kein Halte- oder Parkverstoà im Sinne des StraÃenverkehrsgesetzes vor. Zwar umfasse die Rechtsprechung gegen VerkehrsverstöÃe in aller Regel auch den ruhenden Verkehr und damit ebenfalls das Parken. Doch Sinn und Zweck der beanstandeten Plakette sei allein die Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen. "Ein parkendes Fahrzeug setzt aber keine Partikelemissionen frei und beeinträchtigt damit nicht die ´Reinheit der Luft´ - das hier betroffene Rechtsgut", erklärt Rechtsanwalt Marc Wandt die juristische Sichtweise.
Das Parken eines Fahrzeugs ohne Plakette könne wohl als Indiz dafür gewertet werden, dass es aus eigener Kraft in die Umweltzone gefahren sei. Doch das entbinde die Behörden vor Gericht nicht vom tatsächlichen Beweis für das unerlaubte Einfahren in den geschützten Bereich. Denkbar wäre ja auch der Transport mit einem Abschleppfahrzeug.
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Egal ob du hastest oder langsam gehst, der Weg vor dir ist immer der selbe. [SIZE=1](aus Japan)
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