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In Italien besser nicht rasen
#1
Temposünden im Ausland können teuer werden. Oft wissen Autofahrer nicht, wie sie mit Bußgeldbescheiden in fernen Ländern umgehen sollen. Die Regeln unterscheiden sich meist stark von den deutschen.
In den meisten Nachbarländern werden Autofahrer bei Tempoüberschreitung deutlich stärker zur Kasse gebeten als in Deutschland. Abweichende Regeln verteuern zudem die Sanktionen, selbst wenn dem betroffenen Autofahrer die fremden Regularien unbekannt sind.
Diese Erfahrung mussten zwei Österreicher aus der Steiermark machen, wie der Autoclub ÖAMTC in Wien mitteilte. Ein Mann war mit dem Auto seiner Mutter im italienischen Aostatal bei einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 70 km/h mit einem Tempo von 81 km/h geblitzt worden. Dafür flatterte seiner Mutter als Fahrzeughalterin einige Wochen später ein eingeschriebener Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung über rund 170 Euro ins Haus.

In Italien darf jeder 20 Punkte sammeln


Der Temposünder war schuldbewusst, das Bußgeld wurde also überwiesen. Sowohl er als auch seine Mutter versäumten aber, das beiliegende Schreiben genau zu lesen. "Ein Fehler, wenn auch ein verständlicher. Die äußere Form des Begleitschreibens ließ nicht auf seine Wichtigkeit schließen, verfasst war es noch dazu in Italienisch und schlechtem Englisch, so dass es für Mutter und Sohn nicht verständlich war", schildert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner den Fall.

Wie sich später herausstellte, wurde die Fahrzeughalterin darin aufgefordert, den Lenker des Autos bekannt zu geben. Grund dafür ist das italienische Führerschein-Punktesystem. Jeder Lenker hat ein Kontingent mit 20 Punkten, von dem bei Verkehrsdelikten eine entsprechende Anzahl abgezogen wird. "Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h sind bereits fünf Punkte fällig, daher wird ein sogenanntes Lenkererhebungsverfahren eingeleitet", erläutert die ÖAMTC-Juristin.

Sünder haben zwei Möglichkeiten


Weil die gewünschte Information nicht bei den italienischen Behörden eintraf, trat im Februar 2009 ein weiterer Bescheid die Reise nach Österreich an. Die Fahrzeughalterin sollte nun 260 Euro bezahlen wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft".
Von den Juristen des Autoclubs erfuhren sie später, dass es zwei Möglichkeiten gegeben hätte. Erstens: Lenker nennen, Bußgeld überweisen, Fall erledigt. Punkte im italienischen Führerscheinregister sind jenseits der Grenze wirkungslos. Das gilt auch für deutsche Autofahrer. Maximilian Maurer vom ADAC: "Punkteregister gelten nur im jeweiligen Land. Also werden beispielsweise Verstöße in Italien nicht nach Flensburg weiter gemeldet."

"Leider kein Einzelfall"


Man kann sich aber auch auf eine andere Lösung einlassen. "Der ADAC hat für solche Fälle einen Formbrief, in dem eine Zahlung abgelehnt wird", schildert Maurer den zweiten Weg und beleuchtet den Hintergrund: "Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren und mit den Behörden in seiner eigenen Sprache in Kontakt zu treten." Das sei ein "echtes Problem", sagt Maurer. Deshalb verfolge der ADAC jeden einzelnen Fall.
Doch einen Einspruch verpassten Mutter wie Sohn, so dass 260 Euro fällig wurden. Zwar kann eine solche Geldbuße derzeit nicht zwangsweise eingetrieben werden, weder in Deutschland noch in Österreich. Aber wird sie nicht bezahlt, verdoppelt sich der Betrag. "Bei einer Polizeikontrolle in Italien könnte diese Summe eingefordert werden", warnt Maurer, und das könnte dann eine höchst unliebsame Überraschung werden und ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
"Das ist leider kein Einzelfall", stellt Maurer fest. "Gerade in Italien werden wegen Bagatelldelikten horrende Strafen fällig. Wenn sich die Autofahrer nicht rechtzeitig beraten lassen, wird es oft noch teurer." Bei Auslandsreisen empfiehlt es sich deshalb, sich über die jeweiligen Verkehrsregeln zu informieren und - sie einzuhalten. Sollte eine Übertretung passiert sein und eine Strafe ins Haus flattern, ist es ratsam, diese nicht zu ignorieren. Wenn man den fremdsprachigen Strafzettel nicht versteht oder man eine Reaktion, wie im genannten Beispiel, schon verpasst hat, sollte man sich anwaltliche Hilfe suchen.
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In Italien besser nicht rasen - von Skychef - 29.04.2009, 17:55

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