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Verkehrsüberwachung, Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis
#1
Verkehrsüberwachung
Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis


[Bild: image-34395-panoV9free-xzxy.jpg]

Fragwürdige Urteile: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Es liegen bereits erste Entscheidungen aus Sachsen vor, in denen Amtsrichter Raser freigesprochen haben.

Frankfurt/Main - Zwei Amtsrichter in Grimma und Eilenburg sehen in den Fotos von Blitzanlagen und der Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag vorab von zwei entsprechenden Urteilen. Solch ein Eingriff sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.


Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem ein Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die aber nicht vorhanden ist. Rechtsanwalt Michael Bücken vom Deutschen Anwaltverein äußerte sich am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP erstaunt, dass einzelne Gerichte nun auch Blitzerfotos nicht mehr als Beweis für Bußgeldverfahren gegen Temposünder akzeptieren sollen.


Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoüberwachung erfolgt. Für diese habe das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäßer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können, erklärte Bücken.

Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, bei denen nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung nach seiner Auffassung keine Auswirkung, weil dort nur Personen erfasst würden, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Tempoüberschreitung begangen zu haben.

Das Amtsgericht Eilenburg entschied dagegen Ende September, dass es bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wenn "zur Identifizierung des verdächtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann".

Aktenzeichen: Amtsgericht Eilenburg 5 OWi 253 is 53556/08; Amtsgericht Grimma 003 OWi 153 Js 30059/09

Quelle:spiegel.de rom/AP/ddp

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Wenn dies wirklich so ist, dann wurden ja andere zu unrecht verurteilt :confused:
cu Oggy1

OCTAGON SF-908 (schlechte Software, kann bald weniger als ein Baumarktreceiver)
OCTAGON SF-818 (auch nur ein teurer FTA Receiver)
OCTAGON SF-318 (hier war ich von Octagon noch überzeugt)
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