27.11.2013, 22:17
Rechtswidrige Links in Internetforen
Urteil des BVerfG vom 08.04.2009, Az.: 2 BvR 945/08
Werden in einem Internetforum Links veröffentlicht, die das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken ermöglichen, kommt grundsätzlich jeder Forennutzer als Täter in Frage. Es kann daher nicht ausschlieÃlich auf den Forenbetreiber abgestellt werden. Allein die Tatsache, dass jemand ein Forum betreibt, ist nicht dafür ausreichend, dass nur der Forenbetreiber die rechtswidrigen Links bekannt gegeben haben soll.
Keine Ãberprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07
Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Ãberprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die MaÃnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.
Urteil des BVerfG vom 08.04.2009, Az.: 2 BvR 945/08
Werden in einem Internetforum Links veröffentlicht, die das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken ermöglichen, kommt grundsätzlich jeder Forennutzer als Täter in Frage. Es kann daher nicht ausschlieÃlich auf den Forenbetreiber abgestellt werden. Allein die Tatsache, dass jemand ein Forum betreibt, ist nicht dafür ausreichend, dass nur der Forenbetreiber die rechtswidrigen Links bekannt gegeben haben soll.
Keine Ãberprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07
Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Ãberprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die MaÃnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.