Forenbetreiber haften nicht für Beiträge - Druckversion +- Techmeister Forum (http://mail.techmeister-board.com) +-- Forum: Allgemeine News (http://mail.techmeister-board.com/forumdisplay.php?fid=3)+--- Forum: Board - News (http://mail.techmeister-board.com/forumdisplay.php?fid=13) +--- Thema: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge (/showthread.php?tid=33) |
Forenbetreiber haften nicht für Beiträge - support - 23.03.2009 [SIZE="4"] Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge[/SIZE] Ein Urteil des Landgerichts Hamburg sorgt seit Jahren für Unsicherheit bei Betreibern von Foren und Blogs. Demnach sollen diese für die Beiträge ihrer Mitglieder uneingeschränkt haftbar sein. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dieser Entscheidung nun eine klare Absage erteilt, berichtet 'heise.de'. Die Betreiber der Website "Marions Kochbuch" hatten geklagt, da ein Mitglied der FuÃball-Community "Foros" ein Foto veröffentlicht hatte, das eine Rechtsverletzung darstellte. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Forenbetreiber zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren. In der Begründung hieà es, dass der Forenbetreiber als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich sei. Zudem soll er in der Lage gewesen sein, die Rechtsverletzung zu verhindern, indem er beispielsweise generell das Einstellen von Bildern durch Dritte unterbindet. Das zuständige Oberlandesgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und entschied in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Da es sich bei den Forenbeiträgen um fremde Beiträge handelt, ist der Betreiber auch nur eingeschränkt haftbar. Da keine vorsorgliche Ãberprüfung sämtlicher Inhalte vorgenommen werden muss, kann der Forenbetreiber auch nicht als Störer haftbar gemacht werden. Da der Beklagte auch sofort nach Kenntniss die Urheberrechtsverletzung beseitigt hat, kann er auch nicht auf Unterlassung verklagt werden. Auch die Anwaltskosten müssen nicht gezahlt werden, da der Forenbetreiber erst nach Eingang der Abmahnung über die Rechtsverletzung informiert war. Der Rechteinhaber muss dafür zahlen, schlieÃlich liegt es in seinem Interesse, den Betreiber zur Entfernung des Beitrags aufzufordern. Für uns wahrscheinlich auch nich so uninteressant milie_happy_285: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge - support - 27.11.2013 Rechtswidrige Links in Internetforen Urteil des BVerfG vom 08.04.2009, Az.: 2 BvR 945/08 Werden in einem Internetforum Links veröffentlicht, die das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken ermöglichen, kommt grundsätzlich jeder Forennutzer als Täter in Frage. Es kann daher nicht ausschlieÃlich auf den Forenbetreiber abgestellt werden. Allein die Tatsache, dass jemand ein Forum betreibt, ist nicht dafür ausreichend, dass nur der Forenbetreiber die rechtswidrigen Links bekannt gegeben haben soll. Keine Ãberprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07 Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Ãberprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die MaÃnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären. |