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Supermärkte dürfen abschleppen lassen - Skychef - 05.06.2009 Unberechtigtes Parken auf einem Supermarkt-Parkplatz kann teuer werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, darf der Grundstücksinhaber Falschparker abschleppen lassen - selbst dann, wenn noch ausreichend andere Parkplätze frei sind. ![]() Doch darauf kommt es nicht an, urteilte der BGH. Dem Eigentümer des Parkplatzes stehe ein gesetzliches "Selbsthilferecht" zu, um sich gegen die "verbotene Eigenmacht" des Autofahrers zu wehren. Das gelte unabhängig davon, welche Fläche der Falschparker in Beschlag nehme und auch dann, wenn der Parkplatz trotzdem noch nutzbar sei. Sein "Selbsthilferecht" könne der Eigentümer eines Parkplatzes auch nur durch Abschleppen durchsetzen. Im konkreten Fall habe das Einkaufszentrum in seiner Vereinbarung mit dem Abschleppdienst sogar einen erträglichen Preis vereinbart, wodurch die Falschparker vor Abzocke geschützt seien. Daher müsse der Autofahrer die Abschleppkosten von 150 Euro bezahlen, lediglich für die "Inkassogebühr" von weiteren 15 Euro gebe es keinen Grund, urteilte der BGH. |