Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 7.916
» Neuestes Mitglied: Joker
» Foren-Themen: 23.705
» Foren-Beiträge: 40.624
Komplettstatistiken
|
|
|
Kein Geld für Schummel-Websites |
Geschrieben von: coolguy4711 - 13.10.2009, 17:07 - Forum: Webseiten von Abzockern
- Keine Antworten
|
|
[SIZE="3"]Gerichtsurteil:[/SIZE]
[SIZE="3"] Kein Geld für Schummel-Websites[/SIZE]
Versäumt es der Betreiber einer Webseite, deutlich auf die Kosten seines Angebots hinzuweisen, muss der Kunde nicht zahlen. Ein Vermerk in den AGB reicht dazu nicht aus.
München - Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück. Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird.
Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons, innerhalb eines mehrzeiligen Textes. Die genauen Zahlungsmodalitäten wurden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erläutert, welche die Frau per Mausklick akzeptiert hatte. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.
Dem widersprach die Richterin, nachdem sie die betreffende Webseite selbst in Augenschein genommen hatte. Sie kam zu dem Ergebnis, "dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe." Zwar können Zahlungspflichten grundsätzlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, so heiÃt es in dem Urteil. Im vorliegenden Fall erfährt man jedoch erst aus den AGB, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt. Im vorliegenden Fall, so entschied die Richterin, sei dies aber so ungewöhnlich und überraschend, dass die Regelung unwirksam sei.
|
|
|
Falschparker haften selbst |
Geschrieben von: Skychef - 12.10.2009, 17:21 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Keine Antworten
|
|
Falschparker müssen selbst für Schäden an ihrem Auto haften. Dies stellte das Amtsgericht München in einem nun veröffentlichten Urteil klar (Az.: 331 C 5627/09).
Ein Autofahrer ist selbst schuld, wenn sein Wagen ordnungswidrig auf dem Bürgersteig abgestellt ist, den Verkehr behindert und dann von einem Kind mit dessen Fahrrad beschädigt wird. Die Risiken eines falsch geparkten Wagens hätten in erster Linie die Parkenden und nicht die Passanten zu tragen. Im betreffenden Fall muss der Falschparker somit den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
|
|
|
Ausfälle bei MB C- E- Klasse mit Dieselmotor |
Geschrieben von: Skychef - 09.10.2009, 13:34 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Keine Antworten
|
|
Mercedes muss rund 25.000 Autos der C- und E-Klasse in die Werkstatt zurückbeordern. Grund sind Probleme mit den Injektoren der Diesel-Motoren. Im schlimmsten Fall kann der Motor einfach ausfallen.
Bei den Dieselmodellen der aktuellen C- und E- Klasse von Mercedes kann es wegen Fehlern an der Einspritzung zu Motorausfällen kommen. Beanstandet wurden bisher rund 2800 Motoren der Modelle 220 CDI und 250 CDI.
Grund sind Probleme mit den sogenannten Piezo-Injektoren. Das teilte Daimler-Sprecher Wolfgang Zanker mit. Theoretisch könnten nach Zankers Angaben in Deutschland etwa 25.000 Fahrzeuge betroffen sein.
Austausch in 2,5 Stunden
Laut Wolfgang Zanker wird davon ausgegangen, dass es "zu weiteren Beanstandungen kommen kann". Aus diesem Grund wird derzeit auch die Produktion der Vierzylinder-Motoren vom Typ OM 651 gedrosselt, um den möglichen Ersatzteilbedarf decken zu können. Hintergrund der Probleme seien produktionsbedingte Fehler der Injektoren, die bei einem Zulieferer gefertigt werden.
Der Austausch der Injektoren in der Werkstatt dauert laut Zanker rund 2,5 Stunden. Den Kunden werden kostenlose Ersatzfahrzeuge gestellt, auÃerdem will man den Haltern als Entschädigung eine "Aufmerksamkeit" im Wert von etwa 200 Euro zukommen lassen. Wie diese aussieht, sei dem jeweiligen Händler überlassen - es könne beispielsweise ein Service-Gutschein sein.
|
|
|
Bei KFZ Rückgabe gibts nicht vollen Kaufpreis |
Geschrieben von: Skychef - 17.09.2009, 09:36 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Keine Antworten
|
|
Wer ein Auto wegen Mängeln an den Händler zurückgibt, kann nicht den vollen Kaufpreis zurück verlangen. Für die bisherige Nutzung darf der Händler sogenannten Wertersatz abziehen, urteilte am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az: VIII ZR 243/08)
Im Streitfall hatte eine Frau bei einem Händler in Niedersachsen einen älteren gebrauchten BMW gekauft. Unerwartet zeigte sich, dass das Auto einen Unfallschaden hatte und mit nicht zugelassenen Teilen ausgestattet war. Deshalb kündigte die Käuferin den Kaufvertrag auf und gab das Auto zurück. Der Händler nahm den BMW wieder an, wollte aber nicht den vollen Kaufpreis von 4100 Euro erstatten, da die Käuferin 36.000 Kilometer mit dem Wagen gefahren sei. Laut Urteil muss die Käuferin für die Nutzung rund 3000 Euro zahlen. Ihr stehen demnach für das Auto nur noch 1100 Euro zu.
Wie der BGH entschied, kann in solchen Fällen der Händler die "Gebrauchsvorteile des Fahrzeugs während der Besitzzeit des Käufers" abziehen. Zwar habe der Europäische Gerichtshof 2008 im Streit um einen Backofen entschieden, dass Händler keinen Wertersatz verlangen können, wenn sie im Zuge von Garantieleistungen ein Gerät nicht reparieren, sondern austauschen. Doch hier gehe es nicht um Garantieleistungen, sondern der komplette Kaufvertrag werde rückgängig gemacht. In solchen Fällen dürfe auch nach europäischem Recht berücksichtigt werden, dass der Kunde die mangelhafte Ware bereits nutzen konnte.
|
|
|
Navisoft für MDPNA 300? |
Geschrieben von: rappschra - 08.08.2009, 14:25 - Forum: Medion
- Keine Antworten
|
|
@All
Habe ein Medion MDPNA 300 MD95379 gibt es für dieses Gerät eine neuere Software als 5.0 und Kartenmaterial?
GruÃ
rappschra
|
|
|
|