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  Mißachtung von Blaulicht = Verwarnungsgeld
Geschrieben von: Skychef - 13.12.2009, 11:10 - Forum: Allerlei um`s Auto - Antworten (1)

Wer als Kraftfahrer auf die Sondersignale von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen im Einsatz nicht reagiert, handelt grob fahrlässig. Darauf verweist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München. Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen mit Blaulicht oder Martinshorn könne unter Umständen Leben gefährden und werde deshalb mit 20 Euro Verwarnungsgeld geahndet.

[Bild: 11399b8c79f0819c167598414460f3b6.jpg]
Obwohl eigentlich alle Autofahrer die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennen sollten, beobachtet der KS immer wieder Fehlverhalten in solchen Situationen. Laut Paragraf 35 StVO dürfen Einsatzfahrzeuge notfalls sogar Verkehrsregeln übertreten. Es ist ihnen auch mit Sondersignal jedoch weder erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, noch Sonder- oder Wegerechte zu erzwingen. Auch müssen sie im Einsatz nicht unbedingt schnell fahren. Das gilt oft für Kranken- oder Notarztwagen. Viele Patienten brauchen schonende Beförderung. Strikt verboten ist zudem, beispielsweise im Stau die vermeintliche Chance für besseres Durchkommen zu nutzen und sich an das Einsatzfahrzeug "anzuhängen", mahnt der KS.

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  Fiat ruft halbe Million Autos zurück
Geschrieben von: Skychef - 05.12.2009, 11:39 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Der italienische Auto-Konzern Fiat ruft in ganz Europa rund eine halbe Million Modelle seiner Grande-Punto-Reihe wegen möglicher Mängel bei der Lenkung zurück. In Italien seien etwa 250.000 Kleinwagen vom Typ Grande Punto und der Sportversion Grande Punto Abarth betroffen, im restlichen Europa ebenso viele, teilte das Unternehmen am Freitag in Mailand mit. Grund für die Rückrufaktion sei eine "mögliche Anomalie an der Lenksäule".
Die Besitzer der Autos sollen den Angaben zufolge einen Brief erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihren Wagen zur Kontrolle in eine Fiat-Werkstatt zu bringen. Auf die möglichen Mängel hatten Fiat-Händler aufmerksam gemacht.

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  Nero 9.2.6.0
Geschrieben von: eintraum79 - 04.12.2009, 15:20 - Forum: Probleme beim Download - Antworten (1)

habs mir geladen und beim installieren hat es Windows 7 blockiert und gesagt, dass es ein ganz bösen Virus hat. könnt ihr das bestätigen?

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  Techmeister Board INFO zur Registrierung
Geschrieben von: support - 02.12.2009, 16:42 - Forum: Probleme Login + nach Abo kein Zugang - Antworten (2)

Techmeister Board INFO zur Registrierung

[Bild: registrierung.jpg]
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  • Du kannst auch jetzt schon Beiträge lesen.
  • Viel Spass im Forum wünscht dir das Techmeister - Board Team

Bitte keine zweite Anmeldung ansonsten wird eure IP Adresse vom System gesperrt da hier keine Doppelanmeldungen mit der gleichen IP erlaubt sind und das System euch automatisch dann sperr ( Doppel IP ).

Deswegen solltet ihr ein etwas Geduld haben mit der Freischaltung die damit auch ein wenig länger dauern kann, da ja nicht immer einer von den Berechtigten online ist.
Aber wir versuchen die Zeit der Freischaltung so schnell wie möglich zu erledigen.

Wie wir auch immer wieder feststellen müssen, melden sich hier immer wieder User mit Wegwerf- und Fakemailadressen an.
Aus diesem Grund werden wir diese User hier mit derjenigen IP Adresse dauerhaft sperren.


Danke für euer Verständnis

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  Verkehrsüberwachung, Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis
Geschrieben von: oggy1 - 21.11.2009, 15:01 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Verkehrsüberwachung
Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis


[Bild: image-34395-panoV9free-xzxy.jpg]

Fragwürdige Urteile: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Es liegen bereits erste Entscheidungen aus Sachsen vor, in denen Amtsrichter Raser freigesprochen haben.

Frankfurt/Main - Zwei Amtsrichter in Grimma und Eilenburg sehen in den Fotos von Blitzanlagen und der Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag vorab von zwei entsprechenden Urteilen. Solch ein Eingriff sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.


Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem ein Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die aber nicht vorhanden ist. Rechtsanwalt Michael Bücken vom Deutschen Anwaltverein äußerte sich am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP erstaunt, dass einzelne Gerichte nun auch Blitzerfotos nicht mehr als Beweis für Bußgeldverfahren gegen Temposünder akzeptieren sollen.


Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoüberwachung erfolgt. Für diese habe das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäßer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können, erklärte Bücken.

Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, bei denen nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung nach seiner Auffassung keine Auswirkung, weil dort nur Personen erfasst würden, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Tempoüberschreitung begangen zu haben.

Das Amtsgericht Eilenburg entschied dagegen Ende September, dass es bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wenn "zur Identifizierung des verdächtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann".

Aktenzeichen: Amtsgericht Eilenburg 5 OWi 253 is 53556/08; Amtsgericht Grimma 003 OWi 153 Js 30059/09

Quelle:spiegel.de rom/AP/ddp

.............................................................................

Wenn dies wirklich so ist, dann wurden ja andere zu unrecht verurteilt :confused:

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  Kein Schadensersatz wenn Unfall mit Selbstmörder!!
Geschrieben von: Skychef - 08.11.2009, 11:04 - Forum: Allerlei um`s Auto - Antworten (1)

Bei einem in Selbstmordabsicht herbeigeführten Unfall bestehen für den Geschädigten keine Schadensersatzansprüche aus der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Aurich wurde jetzt vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt (Az. 6 U 143/09), wie am Mittwoch eine Gerichtssprecherin in Oldenburg mitteilte.

[Bild: dac7f37110cfbbc8a3b1689a4dcf02f8.jpg]
Demnach tritt die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrers nicht ein für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, und zwar auch in dem Fall, dass jemand in Suizidabsicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeug einen Unfall herbeiführte. Werde später festgestellt, dass der Todesfahrer die Schädigung des entgegenkommenden Fahrers zumindest billigend in Kauf genommen habe, entfalle der Versicherungsschutz und damit ein Anspruch auf Schadensersatz, urteilten die Richter.
Hintergrund war der Frontalzusammenstoß eines Personen- mit einem Lastwagen, bei dem der Pkw-Fahrer starb und am Lkw erheblicher Sachschaden entstand. Der Todesfahrer hatte zuvor seine Freundin getötet und sein Haus angezündet. Im Rahmen der Fahndung verfolgte eine Funkstreife den mit seinem Pkw flüchtenden Täter.
Das Landgericht Aurich war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Unfall nicht Folge der Flucht vor der Polizei war, sondern in Suizidabsicht herbeigeführt worden war. Der Mann habe die Folgen des Unfalls für den ihm entgegenkommenden Lkw billigend in Kauf genommen, hieß es. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte der Geschädigte Berufung eingelegt.

Sind Richter jetzt völlig durchgeknallt? Erst widerfährt dir so ein Scheiß und dann bleibst auch noch auf dem Schaden sitzen?

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  Lidl SilverCrest M4310T
Geschrieben von: Wolle03 - 21.10.2009, 19:27 - Forum: Sonstige - Keine Antworten

Der Softwarehersteller Smart2go hat sich verabschiedet.
Aber meine NAVI Software spinnt zeitweise total. Confusedmilie_hops_042:
Bzw. das Navi bootet nicht, erst nach Stunden.
CPU Samsung 400 MHz
Interner Speicher 64 MB
Windows CE 5.0 Core
GPS Chip Sirf Star 3
Basis soll angeblich das Nokia Navigationssystem sein.
Wo bekomme ich neue Software ?
Software nur SilverCrest PNA-M4310T / PNA-M4310 vorhanden.
Navigations_DVD Vers. 1.0
Ist mein System identisch mit Navigo 4310?
Hat jemand einen Tip?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Gruß Wolle

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  DLink DIR-615 und jdownloader
Geschrieben von: eintraum79 - 19.10.2009, 14:40 - Forum: Tipps und Tricks zum Download - Antworten (25)

Hallo,
wie stell ich denn den jdownloader für den Router von DLink DIR-615 ein?
Ach mein Provider ist KD, daher geht das mit dem Reconnect nicht so einfach wie ich dachte.
Kennt jemand eine Lösung?

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  Fahren unter Medikamenteneinfluß
Geschrieben von: Skychef - 19.10.2009, 09:22 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Die Schatten werden länger, die Sonnenscheinzeiten kürzer, es wird feucht und kalt. "Damit steigt die Anfälligkeit der Menschen für diverse Erkrankungen", schildert Heimo Vedernjak, Mediziner des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC in Wien, seine Erfahrungen. Neben Schnupfen, Husten und Grippe könne es durch hormonelle Umstellungen und Lichtmangel zu depressiven Verstimmungen kommen.

[Bild: 62c83e17337751b909770d27490bca5e.jpg]
Doch Achtung: "Medikamente können die Reaktionsfähigkeit verlangsamen und zu Konzentrationsmängeln führen. Manche Mittel beeinflussen das Selbsteinschätzungsvermögen und können zu riskanten Fahrmanövern führen", warnt der ÖAMTC-Arzt. Wer eine akute Erkrankung wie eine Grippe hat oder auch nur unter Kopfschmerzen leidet, sollte sich ohnehin schonen und nicht im Auto sitzen. "Wenn sich Fahrten absolut nicht vermeiden lassen, muss man vorher auf jeden Fall die eventuellen Nebenwirkungen von Medikamenten abklären", betont Vedernjak.
Medikamente, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können, sind beispielsweise Schlaf- und Beruhigungsmittel, alkoholhaltige Hustensäfte und -tropfen, Antidepressiva, Opiate (Schmerzmittel), Rheuma- und Allergiemedikamente. Im Normalfall informiert der Arzt den Patienten beim Verschreiben eines pharmazeutischen Präparats umfassend über dessen Wirkungsweise. "Als mündiger Patient sollte man zudem genau nachfragen", empfiehlt Heimo Vedernjak. Allerdings kaufen viele Menschen auch ohne Rezept in der Apotheke ein. "Doch rezeptfreie Arzneimittel können ebenfalls Wirkstoffe enthalten, die sich auf das Fahrverhalten auswirken - beispielsweise Alkohol", warnt Vedernjak. Auch der Apotheker weiß über die Wirkungsweise von Medikamenten Bescheid. Und es empfiehlt sich prinzipiell, vor Einnahme eines Medikaments dessen Beipackzettel zu lesen.
"Selbst vermeintlich harmlose Medikamente können die Fahrtüchtigkeit bereits deutlich herabsetzen", gibt die Medizinerin Ulrike Roth von der TÜV Rheinland Group in Köln zu bedenken. Nicht nur die Einnahme von Grippe- und Hustenmedikamenten, sondern auch der Konsum von Mitteln gegen Schmerz, Bluthochdruck, Fieber oder Krämpfe kann zu erheblichen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr führen. Medikamente gegen Allergien oder Reisekrankheit sollten ebenfalls genauestens auf Nebenwirkungen überprüft werden.
Mit Kaffee oder Aufputschmitteln kann die beeinträchtigende Wirkung von Grippe- und Hustenmitteln oder anderen Medikamenten keinesfalls aufgehoben werden. Und die zusätzliche Einnahme von Alkohol vervielfacht die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sogar noch. "Wer sich nicht sicher ist, ob ein eingenommenes Medikament die Leistungsfähigkeit einschränkt, sollte der eigenen wie der Gesundheit anderer zuliebe besser per Bus, Bahn oder Taxi reisen", empfiehlt Roth. Die Folgen einer Fahrt unter Medikamenten-Einfluss können außerdem teuer werden: Ähnlich wie bei Alkoholmissbrauch drohen nach einem verschuldeten Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes, Bußgelder und sogar Führerscheinentzug.
Viele Menschen müssen über längere Zeiträume Medikamente einnehmen. Die verabreichten Präparate können die Fahrtauglichkeit anfangs erheblich beeinträchtigen. Bei Schmerzmitteln beispielsweise ist man allerdings nach einer Eingewöhnungsphase oft wieder in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu lenken. "Das sollte aber niemals ohne Erlaubnis durch den Arzt geschehen", betont Heimo Vedernjak.

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  Gericht kippt Inspektionsklausel
Geschrieben von: Skychef - 15.10.2009, 00:52 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

[Bild: a2009101417001502065.jpg]

Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in Garantiebedingungen für Gebrauchtwagen beanstandet, die eine Pflicht zur Wartung des Fahrzeugs in der Werkstatt des Verkäufers vorschreibt. Eine solche Inspektionsklausel sei unwirksam, weil es dem Käufer in vielen Fällen nicht zumutbar sei, das gekaufte Fahrzeug in der Werkstatt des Verkäufers warten zu lassen, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Durch eine solche Einschränkung werde der Käufer unangemessen benachteiligt. An der Unzulässigkeit ändere auch ein Zusatz nichts, der dem Käufer einräumt, die Inspektion nach Genehmigung (Freigabe) des Verkäufers in einer anderen Werkstatt machen zu lassen. Gleichfalls unwirksam sei eine Klausel in Garantiebedingungen, wonach der Verkäufer zu Leistungen aus der Garantie erst nach Vorlage der Reparaturrechnung verpflichtet sei. Denn durch eine solche Klausel werde der Käufer in mehrfacher Hinsicht unangemessen benachteiligt, etwa weil er die Reparatur vorfinanzieren müsste.(ddp)

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