Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 7.909
» Neuestes Mitglied: Vas6154a
» Foren-Themen: 22.874
» Foren-Beiträge: 39.790
Komplettstatistiken
|
|
|
Fiat ruft halbe Million Autos zurück |
Geschrieben von: Skychef - 05.12.2009, 11:39 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Keine Antworten
|
|
Der italienische Auto-Konzern Fiat ruft in ganz Europa rund eine halbe Million Modelle seiner Grande-Punto-Reihe wegen möglicher Mängel bei der Lenkung zurück. In Italien seien etwa 250.000 Kleinwagen vom Typ Grande Punto und der Sportversion Grande Punto Abarth betroffen, im restlichen Europa ebenso viele, teilte das Unternehmen am Freitag in Mailand mit. Grund für die Rückrufaktion sei eine "mögliche Anomalie an der Lenksäule".
Die Besitzer der Autos sollen den Angaben zufolge einen Brief erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihren Wagen zur Kontrolle in eine Fiat-Werkstatt zu bringen. Auf die möglichen Mängel hatten Fiat-Händler aufmerksam gemacht.
|
|
|
Verkehrsüberwachung, Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis |
Geschrieben von: oggy1 - 21.11.2009, 15:01 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Keine Antworten
|
|
Verkehrsüberwachung
Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis
Fragwürdige Urteile: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Es liegen bereits erste Entscheidungen aus Sachsen vor, in denen Amtsrichter Raser freigesprochen haben.
Frankfurt/Main - Zwei Amtsrichter in Grimma und Eilenburg sehen in den Fotos von Blitzanlagen und der Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag vorab von zwei entsprechenden Urteilen. Solch ein Eingriff sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem ein Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die aber nicht vorhanden ist. Rechtsanwalt Michael Bücken vom Deutschen Anwaltverein äuÃerte sich am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP erstaunt, dass einzelne Gerichte nun auch Blitzerfotos nicht mehr als Beweis für BuÃgeldverfahren gegen Temposünder akzeptieren sollen.
Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoüberwachung erfolgt. Für diese habe das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäÃer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können, erklärte Bücken.
Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, bei denen nur bei Ãberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung nach seiner Auffassung keine Auswirkung, weil dort nur Personen erfasst würden, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Tempoüberschreitung begangen zu haben.
Das Amtsgericht Eilenburg entschied dagegen Ende September, dass es bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wenn "zur Identifizierung des verdächtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann".
Aktenzeichen: Amtsgericht Eilenburg 5 OWi 253 is 53556/08; Amtsgericht Grimma 003 OWi 153 Js 30059/09
Quelle:spiegel.de rom/AP/ddp
.............................................................................
Wenn dies wirklich so ist, dann wurden ja andere zu unrecht verurteilt :confused:
|
|
|
Kein Schadensersatz wenn Unfall mit Selbstmörder!! |
Geschrieben von: Skychef - 08.11.2009, 11:04 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Antworten (1)
|
|
Bei einem in Selbstmordabsicht herbeigeführten Unfall bestehen für den Geschädigten keine Schadensersatzansprüche aus der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Aurich wurde jetzt vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt (Az. 6 U 143/09), wie am Mittwoch eine Gerichtssprecherin in Oldenburg mitteilte.
Demnach tritt die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrers nicht ein für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, und zwar auch in dem Fall, dass jemand in Suizidabsicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeug einen Unfall herbeiführte. Werde später festgestellt, dass der Todesfahrer die Schädigung des entgegenkommenden Fahrers zumindest billigend in Kauf genommen habe, entfalle der Versicherungsschutz und damit ein Anspruch auf Schadensersatz, urteilten die Richter.
Hintergrund war der Frontalzusammenstoà eines Personen- mit einem Lastwagen, bei dem der Pkw-Fahrer starb und am Lkw erheblicher Sachschaden entstand. Der Todesfahrer hatte zuvor seine Freundin getötet und sein Haus angezündet. Im Rahmen der Fahndung verfolgte eine Funkstreife den mit seinem Pkw flüchtenden Täter.
Das Landgericht Aurich war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Unfall nicht Folge der Flucht vor der Polizei war, sondern in Suizidabsicht herbeigeführt worden war. Der Mann habe die Folgen des Unfalls für den ihm entgegenkommenden Lkw billigend in Kauf genommen, hieà es. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte der Geschädigte Berufung eingelegt.
Sind Richter jetzt völlig durchgeknallt? Erst widerfährt dir so ein Scheià und dann bleibst auch noch auf dem Schaden sitzen?
|
|
|
Fahren unter Medikamenteneinfluà |
Geschrieben von: Skychef - 19.10.2009, 09:22 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Keine Antworten
|
|
Die Schatten werden länger, die Sonnenscheinzeiten kürzer, es wird feucht und kalt. "Damit steigt die Anfälligkeit der Menschen für diverse Erkrankungen", schildert Heimo Vedernjak, Mediziner des österreichischen Automobilclubs ÃAMTC in Wien, seine Erfahrungen. Neben Schnupfen, Husten und Grippe könne es durch hormonelle Umstellungen und Lichtmangel zu depressiven Verstimmungen kommen.
Doch Achtung: "Medikamente können die Reaktionsfähigkeit verlangsamen und zu Konzentrationsmängeln führen. Manche Mittel beeinflussen das Selbsteinschätzungsvermögen und können zu riskanten Fahrmanövern führen", warnt der ÃAMTC-Arzt. Wer eine akute Erkrankung wie eine Grippe hat oder auch nur unter Kopfschmerzen leidet, sollte sich ohnehin schonen und nicht im Auto sitzen. "Wenn sich Fahrten absolut nicht vermeiden lassen, muss man vorher auf jeden Fall die eventuellen Nebenwirkungen von Medikamenten abklären", betont Vedernjak.
Medikamente, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können, sind beispielsweise Schlaf- und Beruhigungsmittel, alkoholhaltige Hustensäfte und -tropfen, Antidepressiva, Opiate (Schmerzmittel), Rheuma- und Allergiemedikamente. Im Normalfall informiert der Arzt den Patienten beim Verschreiben eines pharmazeutischen Präparats umfassend über dessen Wirkungsweise. "Als mündiger Patient sollte man zudem genau nachfragen", empfiehlt Heimo Vedernjak. Allerdings kaufen viele Menschen auch ohne Rezept in der Apotheke ein. "Doch rezeptfreie Arzneimittel können ebenfalls Wirkstoffe enthalten, die sich auf das Fahrverhalten auswirken - beispielsweise Alkohol", warnt Vedernjak. Auch der Apotheker weià über die Wirkungsweise von Medikamenten Bescheid. Und es empfiehlt sich prinzipiell, vor Einnahme eines Medikaments dessen Beipackzettel zu lesen.
"Selbst vermeintlich harmlose Medikamente können die Fahrtüchtigkeit bereits deutlich herabsetzen", gibt die Medizinerin Ulrike Roth von der TÃV Rheinland Group in Köln zu bedenken. Nicht nur die Einnahme von Grippe- und Hustenmedikamenten, sondern auch der Konsum von Mitteln gegen Schmerz, Bluthochdruck, Fieber oder Krämpfe kann zu erheblichen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit im StraÃenverkehr führen. Medikamente gegen Allergien oder Reisekrankheit sollten ebenfalls genauestens auf Nebenwirkungen überprüft werden.
Mit Kaffee oder Aufputschmitteln kann die beeinträchtigende Wirkung von Grippe- und Hustenmitteln oder anderen Medikamenten keinesfalls aufgehoben werden. Und die zusätzliche Einnahme von Alkohol vervielfacht die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sogar noch. "Wer sich nicht sicher ist, ob ein eingenommenes Medikament die Leistungsfähigkeit einschränkt, sollte der eigenen wie der Gesundheit anderer zuliebe besser per Bus, Bahn oder Taxi reisen", empfiehlt Roth. Die Folgen einer Fahrt unter Medikamenten-Einfluss können auÃerdem teuer werden: Ãhnlich wie bei Alkoholmissbrauch drohen nach einem verschuldeten Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes, BuÃgelder und sogar Führerscheinentzug.
Viele Menschen müssen über längere Zeiträume Medikamente einnehmen. Die verabreichten Präparate können die Fahrtauglichkeit anfangs erheblich beeinträchtigen. Bei Schmerzmitteln beispielsweise ist man allerdings nach einer Eingewöhnungsphase oft wieder in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu lenken. "Das sollte aber niemals ohne Erlaubnis durch den Arzt geschehen", betont Heimo Vedernjak.
|
|
|
|