Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 7.895
» Neuestes Mitglied: vodafone XL
» Foren-Themen: 21.637
» Foren-Beiträge: 38.551

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Find Sexy Girls from your...
Forum: Forums - Probleme & Fragen
Letzter Beitrag: service-paule
Vor 6 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 1
Windows 11 Home Lite 24H2...
Forum: Sonstiges
Letzter Beitrag: cheyanne06
Gestern, 05:55
» Antworten: 0
» Ansichten: 6
MAGIX Photostory 2025 Del...
Forum: Sonstiges
Letzter Beitrag: cheyanne06
Gestern, 05:39
» Antworten: 0
» Ansichten: 6
MAGIX Movie Studio 2025 P...
Forum: Sonstiges
Letzter Beitrag: cheyanne06
Gestern, 05:26
» Antworten: 0
» Ansichten: 6
MAGIX Video Pro X16 v22.0...
Forum: Sonstiges
Letzter Beitrag: cheyanne06
Gestern, 05:15
» Antworten: 0
» Ansichten: 5
DAZ Studio Pro v4.22.0.19
Forum: Sonstiges
Letzter Beitrag: cheyanne06
Gestern, 05:06
» Antworten: 0
» Ansichten: 7
StreamGaGa v1.2.3.7 (x64)
Forum: Sonstiges
Letzter Beitrag: cheyanne06
Gestern, 04:53
» Antworten: 0
» Ansichten: 4
Sejda PDF Desktop Pro v7....
Forum: Sonstiges
Letzter Beitrag: cheyanne06
Gestern, 04:33
» Antworten: 0
» Ansichten: 3
reaConverter Pro v7.826 +...
Forum: Sonstiges
Letzter Beitrag: cheyanne06
17.09.2024, 05:28
» Antworten: 0
» Ansichten: 6
Cloanto Amiga Forever v10...
Forum: Sonstiges
Letzter Beitrag: cheyanne06
17.09.2024, 05:18
» Antworten: 0
» Ansichten: 7

 
  Supermärkte dürfen abschleppen lassen
Geschrieben von: Skychef - 05.06.2009, 20:15 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Unberechtigtes Parken auf einem Supermarkt-Parkplatz kann teuer werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, darf der Grundstücksinhaber Falschparker abschleppen lassen - selbst dann, wenn noch ausreichend andere Parkplätze frei sind.

[Bild: c6162eb836ffec09b4ea8e588135a8b1.jpg]
Der Kläger hatte am 20. April 2007 sein Auto auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt. Danach ging er nicht einkaufen, sondern besuchte eine Veranstaltung. Der Betreiber des Einkaufszentrums hatte ein Unternehmen beauftragt, den Parkplatz zu überwachen und Falschparker abzuschleppen. Der Wagen des Klägers wurde am Abend abgeschleppt. Bei der Abholung des Autos musste er 165 Euro zahlen. Mit seiner Klage verlangte er das Geld zurück: Das Abschleppen sei unverhältnismäßig gewesen, weil noch ausreichend Parkplätze frei gewesen seien.
Doch darauf kommt es nicht an, urteilte der BGH. Dem Eigentümer des Parkplatzes stehe ein gesetzliches "Selbsthilferecht" zu, um sich gegen die "verbotene Eigenmacht" des Autofahrers zu wehren. Das gelte unabhängig davon, welche Fläche der Falschparker in Beschlag nehme und auch dann, wenn der Parkplatz trotzdem noch nutzbar sei. Sein "Selbsthilferecht" könne der Eigentümer eines Parkplatzes auch nur durch Abschleppen durchsetzen.
Im konkreten Fall habe das Einkaufszentrum in seiner Vereinbarung mit dem Abschleppdienst sogar einen erträglichen Preis vereinbart, wodurch die Falschparker vor Abzocke geschützt seien. Daher müsse der Autofahrer die Abschleppkosten von 150 Euro bezahlen, lediglich für die "Inkassogebühr" von weiteren 15 Euro gebe es keinen Grund, urteilte der BGH.

Drucke diesen Beitrag

  Familienkutsche für wenig Geld
Geschrieben von: Skychef - 30.05.2009, 07:56 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Renault gilt als Pionier der europäischen Van-Hersteller. Nun hat der französische Autoproduzent bei seinem Modell Grand Scénic nachgelegt. Doch nicht nur Formen, Farben und Materialien wurden überarbeitet, sondern zugleich die Preisliste. Unterm Strich gibt es fortan mehr Familienkutsche für weniger Geld.

[Bild: d9ee835cd28ed92465676aa46b11c8c9.jpg]
Die um sieben Zentimeter auf 4,46 Meter Länge gewachsene zweite Generation des Kompaktvans wurde komplett neu gezeichnet. Prägnant sind die mächtigen Scheinwerfer, die Heckleuchten in Bumerangform sowie die großen Fensterflächen, die für viel Licht im Passagierabteil sorgen. Hier können fünf Personen sehr bequem reisen. Kopf- und Beinfreiheit sind beeindruckend. Das gilt ebenfalls für die Variabilität. Die drei Einzelsitze hinten lassen sich um bis zu 17 Zentimeter in der Länge verschieben. Das Kofferraumvolumen wächst so von 564 auf 702 Liter. Werden die Rücksitze umgeklappt, sind es 1863 Liter. Gegen einen Aufpreis von 700 Euro bietet Renault zwei zusätzliche Sitze in Reihe drei an. Auf denen können selbst Erwachsene noch erstaunlich ordentlich sitzen. Be- und Entladeaktionen gestalten sich dank einer großen Heckklappe sowie einer niedrigen Ladekante einfach.
Die Einrichtung des Renault-Van wirkt hochwertig. Allerdings erscheinen die Displays mit Flachbildschirmtechnik in dem deutlich zu voluminös ausgefallenen Armaturenbrett fast winzig und die Ablesbarkeit leidet.
Für den Antrieb bietet Renault neben dem 110-PS-Einstiegsmotor einen 1,4-Liter-Benziner mit Turboaufladung und Sechsgang-Getriebe. Der allerdings ist nur ab der - ohnehin empfehlenswerten - zweiten Ausstattungsstufe erhältlich. Das Paket kostet dann 22 400 Euro. Bei ersten Fahreindrücken erwies sich das 130-PS-Triebwerk als die erste Wahl und rundum gut zum Charakter des Grand Scénic passend. Ein 140 PS starker Zweiliter mit CVT-Getriebe rundet die Benziner-Fraktion ab. Auf der Dieselseite stehen ein 1,5-Liter-Motor (106 PS), ein 1,9-Liter (130 PS) sowie ein enorm durchzugsstarker 2,0-Liter (160 PS) zur Verfügung.

Drucke diesen Beitrag

  Bei Bagatellschäden richtig handeln
Geschrieben von: Skychef - 24.05.2009, 11:45 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Mal geschieht es auf dem Supermarkt-Parkplatz, mal beim Wenden in der Sackgasse: Ein Autofahrer passt ein paar Sekunden nicht richtig auf und beschädigt ein anderes Fahrzeug. Bagatellschäden wie ein kleiner Kratzer im Lack oder vielleicht auch eine Delle lassen sich auch für wenig Geld einfach wieder beheben. Doch selbst wenn der Unfallverursacher seine Schuld eingesteht und bereitwillig seine Daten angibt, kann sich der Geschädigte nicht einfach zurücklehnen.

Zunächst geht es um das Festhalten des Geschehenen. "Im günstigsten Fall wird ein Unfallprotokoll erstellt, das beide Seiten unterschreiben", erklärt Katrin Rüter de Escobar, Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In dem Protokoll werden die Fakten festgehalten, auf die sich die Parteien einigen können. Außerdem sind die wichtigsten Informationen auszutauschen - also Name und Anschrift, Kennzeichen der Fahrzeuge und wenn möglich auch die Versicherungsnummern.

"Das Rufen der Polizei ist in solchen Fällen in der Regel nicht nötig", sagt Rüter de Escobar. Die Unfallaufnahme durch die Beamten ist sinnvoll, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Bei einem Bagatellunfall wird nur zum Anruf bei der Polizei geraten, wenn keine Übereinstimmung erreicht wird oder etwas vor Ort "eigenartig" erscheint - zum Beispiel die Vermutung besteht, dass der Unfallverursacher womöglich angetrunken ist.

Kontakt zur Versicherung

Doch so klein der Schaden auch ist - der Geschädigte kann auch nach Abklärung der Situation nicht darauf hoffen, dass alles seinen Weg geht. Grundsätzlich ist zunächst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen. Liegen dazu noch keine Angaben vor, kann der erste Kontakt über den Zentralruf der Versicherer erfolgen (Tel.: 0180/25026), wo der Anrufer weitere Instruktionen erhält.

Mit den telefonischen Kontakten ist es jedoch nicht getan. "Bei geringen Schäden werden meist ein Kostenvoranschlag und Fotos der beschädigten Teile verlangt", erläutert Jost Kärger, Jurist beim ADAC. Meist bedeutet dies, dass der Geschädigte mit dem Wagen in eine Werkstatt seines Vertrauens fahren muss, um dort einen solchen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Die Fotos mögen bei einem kleinen Schaden zunächst überflüssig erscheinen - doch auch Verbraucherschützer halten diese Forderung für sinnvoll. "Es gibt neben vielen weißen auch schwarze Schafe", sagt Elke Wiedenbach, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer selbst davon ausgeht, dass er ehrliche Angaben zur Schadenshöhe macht, muss auch bedenken, dass es im Zusammenhang mit Versicherungsschäden auch immer wieder zu Betrügereien kommt.

"Wenn die Versicherer es zu einfach machen, verleitet das auch zum Betrügen", so Elke Weidenbach. Außerdem ist das Erstellen eines Kostenvoranschlages und das Anfertigen von Fotos der Schadensstellen auch im Interesse des Geschädigten: Sollte es zu Problemen bei der Regulierung kommen, gibt es damit zumindest Beweismittel.

Begutachtung durch Versicherung

Es gibt jedoch einen einfacheren Weg. "Viele mittlere und größere Versicherungen bieten an, dass sie jemanden vorbeischicken, der sich den Schaden anschaut", erklärt Michael Bücken, Vorsitzender des Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Dies macht aber in erster Linie für die Versicherung Sinn: Der Mitarbeiter wird vermutlich die Schadenshöhe an der unteren Grenze ansetzen.

Auf der anderen Seite sollte nicht in jedem Fall in Eigeninitiative ein unabhängiger Sachverständiger zum Begutachten des Schadens herangezogen werden. Denn bei wirklich kleinsten Schäden übernimmt die Versicherung dessen Kosten nicht. Als Anhaltspunkt, ab wann ein solcher Sachverständiger eingeschaltet werden kann, gilt eine Schadenshöhe von etwa 700 Euro. Es empfiehlt sich daher zunächst eine Fahrt zur Werkstatt, um dort einen Anhaltspunkt zu bekommen, auf welchem Kostenniveau die Reparatur in etwa liegen wird.

Und während der Unfall an sich eine Sache von wenigen Sekunden ist, dauert es auch bei Kleinschäden doch eine Weile, bis eine Versicherung zahlt. "Wenn die Aussagen klar und einheitlich sind, und man dazu noch Glück hat, dann dauert es ein bis zwei Wochen", sagt Jost Kärger. "Sonst sind es aber meist drei bis vier Wochen."

Europäischer Unfallbericht

Mit den Formularen des Europäischen Unfallberichts lässt sich die Aufnahme der Fakten nach einer Kollision vereinfachen. Bei Eingabe von "Europäischer Unfallbericht" in eine Internet-Suchmaschine lassen sich zahlreiche Adressen finden, von denen sich die Formulare kostenlos herunterladen oder direkt ausdrucken lassen. Empfohlen wird, die Ausdrucke im Handschuhfach für alle Fälle mitzuführen.

Drucke diesen Beitrag

  Hausmittel helfen nicht gegen Marder
Geschrieben von: Skychef - 23.05.2009, 11:41 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Um sich vor Schäden durch Marderbisse zu schützen, sind vermeintliche Hausmittel Autofahrern keine wirkliche Hilfe. So sind im Motorraum deponierte Hundehaare, WC-Steine oder Duftsäckchen völlig wirkungslos, erläutert der ADAC in München.

Schon eine Fahrt im Regen genüge, um den Duftstoff wieder abzuwaschen. Außerdem gewöhnten sich die Tiere schnell an die Gerüche. Besser ist es dem Automobilclub zufolge, durch Marderbisse gefährdete Zündkabel mit Wellrohren aus Hartkunststoff zu ummanteln. Auch auf dem Boden des Stellplatzes verlegter Maschendraht halte die Räuber ab, weil sie den für sie unangenehmen Untergrund meiden. Als weitere funktionierende Methode empfiehlt der ADAC, die Tiere mit Ultraschall- oder Elektroschockgeräten zu verjagen. Eine Motorwäsche kann ebenfalls hilfreich sein, wenn in der Nachbarschaft Fahrzeuge bereits von Mardern heimgesucht worden sind.

Laut ADAC haben die "Kabelkiller" jetzt Hochkonjunktur. Kurz vor Beginn der Paarungszeit Ende Juni hätten die Revierkämpfe der Marder ihren Höhepunkt erreicht. Der Fahrzeug-Motorraum biete ihnen ausgezeichneten Schutz und werde deshalb in das Revier mit einbezogen. Findet ein Marder dort Duftspuren eines Rivalen vor, werde er zum "Automörder", indem er sich in Zündkabel, Kühlwasser- und Kunststoffschläuche verbeißt. Fatal für Autofahrer ist, dass sich die Schäden oft erst nach Tausenden von Kilometern bemerkbar machen.

Drucke diesen Beitrag

  Container,Downloaden
Geschrieben von: EdgarAllenPo - 21.05.2009, 21:08 - Forum: Probleme beim Download - Antworten (3)

Ich versuche heraus zu finden wie man einen Container wie z.B. im folgenden Link:
http://www.techmeister-board.com/showthread.php?t=5761
downloaded.

Im forum suchen habe ich es schon mit "Download,Container Download,Container usw versucht, bekomme aber zu diesem Thema keine Antwort.

Kann mir bitte jemand helfen?

Gruß

edgarallenpo

Drucke diesen Beitrag

  Regeln für Cabriofahrer
Geschrieben von: Skychef - 16.05.2009, 09:41 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Für Cabrio-Fahrer hat die schönste Zeit des Jahres begonnen. Endlich können sie "offen" durch die Lande brausen. Doch der Open-Air-Spaß kann getrübt werden, wenn es zu einem Schaden kommt und der Kfz-Versicherer nicht zahlen will.

[Bild: dff504a969ac56c2c037af9891c98569.jpg]
Eben war der Himmel noch blau, doch plötzlich geht ein Platzregen nieder. Weil das Verdeck nicht schnell genug geschlossen werden konnte, hat der Regen das Wageninnere in kurzer Zeit unter Wasser gesetzt. Der Versicherer muss nicht zahlen. Denn nach seinem Verständnis handelt es sich dabei um keine "Überschwemmung".
Aber nicht nur das Wetter kann für böse Überraschungen sorgen. Auch der eigene Versicherer kann abwinken, etwa weil das Heckfenster aus Kunststoff Knickstellen oder Kratzer bekommen hat, aber nur Glasbruch versichert ist. Und wenn das Dach aufgeschlitzt, aber nichts gestohlen wurde? Blunck: "Ein solcher Vandalismusschaden ist durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko reicht dafür nicht." Unabhängig davon, ob das Cabrio offen oder geschlossen ist, tritt die Versicherung nur bei Diebstahl von fest ein- oder angebauten oder verschlossen mitgeführten Teilen ein. Dazu zählt das Radio.
Verschwinden etwa Sonnenbrillen oder CDs, gibt es kein Geld vom Versicherer. Deshalb empfiehlt die Fachfrau: "Fragen Sie in solchen Fällen Ihre Hausratversicherung, ob sie für den Diebstahl aufkommt. In manchen Policen ist Einbruchdiebstahl aus einem Kfz mitversichert." Ob das Auto beim Parken "oben ohne" bleiben kann, hängt von Dauer und Abstellplatz ab. In jedem Fall sollten alle Fenster und Türen geschlossen, das Lenkradschloss eingerastet sein. Ist es dunkel oder steht das Cabrio in einer einsamen Straße, empfiehlt es sich, das Dach zu schließen.

Drucke diesen Beitrag

  Masche: Abwrackprämie ohne Abwracken
Geschrieben von: Skychef - 09.05.2009, 10:59 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Schreiben einer "Agentur für die Abwrackprämie" mit der Abkürzung AAP. Seit einigen Tagen häuften sich Beschwerden über die "dubiosen Briefe", teilen die Verbraucherschützer mit. Darin werde den Empfängern mitgeteilt, dass sich die Frist für die Auszahlung der Abwrackprämie bis zum 31. Dezember 2009 verlängert habe.

Weiter soll es unter Berufung auf einen Satzungsparagrafen der Agentur heißen, dass "keine soziale Benachteiligung derer erfolgen darf, die kein Auto zur Verwertung geben können". Daher könne die AAP auch ohne Auto die 2500 Euro Prämie bewilligen. Interessierte werden aufgefordert, sich schriftlich oder telefonisch zu melden. Die Verbraucherschützer raten davon ab und empfehlen, die Schreiben zu entsorgen. Es handle sich um eine Gewinnspielmasche und eine Datensammlung.

Drucke diesen Beitrag

  Hitze im Auto = mehr Unfälle
Geschrieben von: Skychef - 07.05.2009, 18:15 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Bei einer Temperatur von 27 Grad Celsius im Fahrzeuginnenraum steigt die Zahl der Unfälle innerorts um 11 Prozent, bei 32 Grad sogar um etwa 22 Prozent. Das haben Untersuchungen der Gesamthochschule Wuppertal im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben.

[Bild: b2ae494126e6f51f3c2f1c98db4e75bd.jpg]
"Hohe Temperaturen im Fahrzeug sind ein Stressfaktor, sie mindern die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Fahrers", betont Jörg Laukenmann vom Zubehörlieferanten Hella Behr in Schwäbisch Hall. Zudem führe feuchte Luft zu beschlagenen Scheiben und schränke die Sicht ein. Aber auch das Gegenteil malträtiert die Fahrzeuginsassen. "Trockene Luft kann zu Kopfschmerzen führen oder durch Reizung oder Austrocknen der Augenschleimhäute die Sehfähigkeit beeinträchtigen", schildert Laukenmann seine Erfahrungen. Abhilfe bringt eine Klimaanlage. Sie sorgt für ausgewogene Temperatur und passende Luftqualität, wenn sie voll funktionstüchtig ist.
Dazu ist allerdings regelmäßige Wartung notwendig, da Verdampfer und Innenraumfilter der Klimaanlage den idealen Nährboden für gefährliche und allergieauslösende Mikroorganismen bieten. So hilft das regelmäßige Desinfizieren des Verdampfers gegen unangenehme, durch Bakterien verursachte Gerüche und beugt allergischen Reaktionen vor. Wenn die Pflege der Klimaanlage nicht im Inspektionsrahmen des Autoherstellers vorgeschrieben ist, etwa weil sie nur als Zubehör angeboten wird, muss der Autobesitzer selbst aktiv werden. Die Inspektion schlägt mit ungefähr 80 Euro zu Buche, wie der Neusser Autoelektrik-Meister Hubert Erz sagt. Von Billigangeboten, wie sie Werkstatt-Ketten vielfach anpreisen, hält der Fachmann wenig: "Da wird oftmals nur der Druck geprüft." Profis setzen bei der Neubefüllung der Anlage oft ein Kontrastmittel zu. "Eventuelle Leckagen lassen sich später so leichter orten", erläutert Erz.
Der Innenraumfilter sollte bei der Wartung, spätestens aber nach 15 000 Kilometern ausgetauscht werden. Angesaugt von der Außenluft lagern sich unter anderem Staub, Pollen und Ruß ab. Ein sauberer Innenraum-Filter verringert die Verbreitung von Keimen und gleichzeitig das Sicherheitsrisiko beschlagener Scheiben sowie mögliche Schäden am Lüftermotor. Denn wie beim heimischen Staubsauger vermindert ein voller Beutel nicht nur die Reinigungsleistung. Abgelagerter Schmutz erhöht auch die mechanische Belastung des Lüftermotors und kann zu teuren Reparaturen führen.
"Um eine dauerhafte und einwandfreie Funktion der Klimaanlage sicherzustellen, sollten die Schlüsselkomponenten Kompressor, Kondensator, Verdampfer und Expansionsventil regelmäßig von einer Werkstatt bei einem jährlichen Klima-Check überprüft werden", empfiehlt Fachmann Laukenmann. Da die Klimaanlage unter ständigem Druck arbeitet, sind ihre Bestandteile einem natürlichen Verschleißprozess ausgesetzt. Auch Schläuche und Dichtungen altern, trocknen aus und können dadurch undicht werden. Dies führt zur Verflüchtigung des Kältemittels und reduzierter Kühlleistung.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, alle zwei Jahre einen Klima-Service durchführen zu lassen. Hierbei werden unter anderem das Kältemittel gewechselt und gegebenenfalls ergänzt, die Dichtigkeit überprüft und der Filter-Trockner ausgetauscht. Grundsätzlich, so empfehlen Fachleute, sollte die Klimaanlage regelmäßig, auch bei mäßigen Temperaturen, mindestens zehn Minuten eingeschaltet werden: Das bewirke eine ausreichende Schmierung des Systems, Verunreinigungen am Verdampfer würden durch ablaufendes Kondenswasser weggewaschen.
Wichtig für das Wohlbefinden ist auch die richtige Temperatur: Zu niedrig sollte man die Klimaanlage nicht einstellen, denn ein stetiger kalter Luftstrom und die oft erheblichen Temperaturunterschiede können sonst schnell eine Erkältung verursachen. Zudem sollte man vermeiden, dass die Kaltluft einen direkt anströmt. Vor allem entlang der Windschutzscheibe bläst es mitunter recht kalt auf die Stirn von Fahrer oder Beifahrer. Manchmal kann man sich davor durch Herunterklappen der Sonnenschutzblende schützen.

Drucke diesen Beitrag

  Wie funktioniert ein Navigationsgerät?
Geschrieben von: dirk2103 - 01.05.2009, 14:30 - Forum: Wissenswertes über Navi-Geräte - Antworten (1)

Wie funktioniert ein Navigationsgerät?

Einem Navigationsgerät liegt ein GPS-Empfänger zugrunde, der die Informationen von ca. 30 US- Sats auswertet und damit den genauen Standort des Fahrzeugs oder des Wanderers bestimmt. Dieser Standort wird auf einer Karte dargestellt. Bei einem Rasterkartensystem ist das eine Markierung auf der Karte wie sie jeder auf dem Papier kennt. Bei einem Navigationsprogramm handelt es sich jedoch um Vektorkartensysteme, wo jeder Punkt mehr als nur die Grafikinformationen enthält. Vor einer geplanten Fahrt kann ich ein Ziel eingeben , mittlerweile in den meisten Fällen hausnummerngenau, das Programm berechnet die Route und leitet mich optisch und akustisch an den Zielort. So sagt einem eine freundliche Stimme z.B. in einem Kreisverkehr, "Nehmen sie die dritte Ausfahrt. Bei einer Rasterkartennavigation muss man die Route mit Wegpunkten, z.B. an Abzweigungen selbst erstellen. Moderne Systeme verwerten mittlerweile sogar die Verkehrsrundfunkinformationen (TMC u. TMCPlus).
Festeinbau vs. Mobiles Gerät

Fast jeder Autohersteller bietet mittlerweile Festeinbauten ab Werk an, oder zum Nachrüsten, z.B. ins Radio integriert. Das wirft für mich mehrere Fragen auf. Erst einmal, welcher GPS-Chipsatz wird verbaut. Wer die Entwicklung seit 2002 verfolgt hat, wird bemerkt haben, dass heute kein Weg mehr an SirffIII oder einem Äquivalent vorbei geht um optimalen Empfang für das Satelittensignal zu bekommen. Zudem ist es wichtig, wo der Empfänger bei nachträglichen Einbauten plaziert wird. außerdem ist m.E. die Frage wichtig, ob das Gerät bei längerer Lebensdauer des Wagens auf einem angemessenen Stand der Technik ist.
Ein gewichtiger Punkt, ist die Frage nach dem Programm- und/oder Kartenupdate und nicht zuletzt der Preis auch der der Üpdates.
Wer ein Navigationsgerät in mehreren Autos einsetzen möchte, z.B. im Leihwagen auf Dienstreise oder im Urlaub, ist mit einem mobilen Gerät besser bedient.
Mobile Geräte: PNA vs. PDA
Die ersten mobilen Navigationsgeräte kamen im Jahr 2001 auf den Markt. Die Amerikaner hatten die militärisch bedingte Ungenauigkeit des Systems abgeschaltet, so dass abzusehen war, dass man mit Hilfe der Satelitten eine brauchbare Navigation bewerkstelligen konnte. Es handelte sich um P(ersonal) D(igital) A(ssistants), kleine, handgroße Computer, die über Kabel mit einer kleinen GPS-Maus verbunden waren, die die Signale empfing und an das Programm weitergab. Mittlerweile gibt es kabellose BT-Mäuse. Die damaligen GPS-Mäuse hatten allerdings den Nachteil, dass das Signal in engen Häuserschluchten oder im Wald unter dichtem Bätterdach abbrach, da es von Wasser in den Blättern absorbiert wird. Deshalb eignet sich GPS auch nicht für die Navigation unter Wasser, z.B. beim Tauchen. Außerdem war hinter metallbedampften Frontscheiben, wie sie bei vielen französischen Wagen verwendet werden, kein GPS-Signal zu empfangen.
Seit jedoch der SirffIII-Chip oder seine Äquivalente auf dem Markt sind, hat sich da einiges gebessert, obwohl auffällt, dass bei Geräten mit integriertem GPS, z.B. PNA's immer die Möglichkeit geboten wird, eine externe kabelgebundene Maus anzuschließen.
Der für mich entscheidende Unterschied zwischen PDA und PNA besteht jedoch darin, dass das Betriebssystem eines PNA so verändert wurde, dass der Nutzer nur ein Navigationssprogramm darauf laufen lassen kann und manchmal nur noch Bilder oder Musik gespeichert werden können, während auf PDA's einen Vielzahl von Programmen verwendet werden können. S. z.B. Software für den PDA
Die Argumentation der anbietenden Firmen geht dahin, dass das Gerät besonders auf ihr Programm abgestimmt sei, ich glaube aber eher an kommerzielle Gründe, da die Angebote meist sehr billig sind und die Firmen darauf abzielen, vor allem durch Updates oder ausgewählte Zusatzprogramme Geld zu verdienen, z.B. durch die Vergabe von Lizenzen für P(oint) O(f) I(nterest) Add-Ons.
So handelt es sich bei PNA von TomTom um Linux-Betriebssysteme, bei Geräten von Garmin um ein völlig unbekanntes, proprietäres BS, während die anderen ein stark abgespecktes Win-CE verwenden oder zumindest den Desktop gesperrt haben, um die Nutzung von "fremden" Programmen einzuschränken. Nach meinen Informationen ist ein "Aufbohren" eines solchen Systems aus rechtlicher Sicht nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Entscheidungskriterien für die Wahl eines Navigationssystems

Festeinbau: Preis z.B. bei Audi/VW weit jenseits € 2000,- . Ein gewichtiger Vorteil eines solchen Gerätes ist die Verwendung von Sensoren an den Rädern oder Kompass, so dass auch Informationen vorliegen, wenn das GPS-Signal nicht zur Verfügung steht. Fraglich ist die Möglichkeit der Hardware-Updatemöglichkeiten. Relativ einfache Handhabung
Nachträglicher Festeinbau: Eine Verwendung in mehreren Fahrzeugen, z.B. Privat- u. Geschäftsfahrzeug kaum möglich. Inwieweit die Möglichkeit besteht, Sensoren wie beim Festeinbau einzubauen, kann ich nicht sagen. Wie ist Signalqualität bei bedampften (klimaverbessernden) Frontscheiben? Updatemöglichkeiten von Hard, Software und Kartenmaterial? Preisgestaltung? Vorteil: Einfache Handhabung?
PNA: Einfache Verwendung in mehreren Fahrzeugen z.B. mit Saugnapfhalter. Durch integrierten GPS-Empfänger eingeschränkte Signalqualität auch bei SirffIII (auch wenn einige Protagoniasten anderes behaupten) möglich (externe kabelgebundene Antenne nötig). Beschränkung auf ein Navi- Programm. "Kastriertes" oder proprietäres Betriebssystem. Unkomplizierte Handhabung (Werbeargument der Anbieter).
PDA

Für alle Programme offenes Betriebssystem. Man kann sich sein Naviprogramm selbst aussuchen oder auch wechseln. Man kann in Gegenden, in denen kein Navisystem angeboten wird, Rasterprogramme verwenden. Meine persönliche Entscheidung ist die Wahl eines PDA mit externer BT-Maus, da ich mehrfach bei Leihwagen Probleme mit metallbedampften Fontscheiben hatte. Die Argumente der Befürworter der int. Systeme, z.B. bei PNA, der SirffIII Chip könnte damit umgehen, scheint mir sehr wage, denn alle Firmen bieten die Möglichkeit, kabelgebundene externe Mäuse anzuschließen.
Die Software und das Kartenmaterial

Das Kartenmaterial für nahezu alle Navi-Systeme wird von den Firmen NavTeq und Teleatlas geliefert. Trotzdem ergeben sich Unterschiede beim Navigieren, da es daauf ankommt, wie das entsprechende Programm das Kartenmaterial auswertet.
Als Software ist zu nennen:
Navigon (NavTeq)
Medion (NavigonKlone), neuerdings GoPal.
Igo (TeleAtlas) in Osteuropa andere Kartenquellen, deshalb m.E. besonders für die Navigation in diesen Gebieten zu empfehlen.
TomTom (T)
Route 66 (N)
Falk - Map&Guide - MarkoPolo (N)
Destinator
Garmin (N)

Drucke diesen Beitrag

  In Italien besser nicht rasen
Geschrieben von: Skychef - 29.04.2009, 17:55 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Temposünden im Ausland können teuer werden. Oft wissen Autofahrer nicht, wie sie mit Bußgeldbescheiden in fernen Ländern umgehen sollen. Die Regeln unterscheiden sich meist stark von den deutschen.
In den meisten Nachbarländern werden Autofahrer bei Tempoüberschreitung deutlich stärker zur Kasse gebeten als in Deutschland. Abweichende Regeln verteuern zudem die Sanktionen, selbst wenn dem betroffenen Autofahrer die fremden Regularien unbekannt sind.
Diese Erfahrung mussten zwei Österreicher aus der Steiermark machen, wie der Autoclub ÖAMTC in Wien mitteilte. Ein Mann war mit dem Auto seiner Mutter im italienischen Aostatal bei einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 70 km/h mit einem Tempo von 81 km/h geblitzt worden. Dafür flatterte seiner Mutter als Fahrzeughalterin einige Wochen später ein eingeschriebener Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung über rund 170 Euro ins Haus.

In Italien darf jeder 20 Punkte sammeln


Der Temposünder war schuldbewusst, das Bußgeld wurde also überwiesen. Sowohl er als auch seine Mutter versäumten aber, das beiliegende Schreiben genau zu lesen. "Ein Fehler, wenn auch ein verständlicher. Die äußere Form des Begleitschreibens ließ nicht auf seine Wichtigkeit schließen, verfasst war es noch dazu in Italienisch und schlechtem Englisch, so dass es für Mutter und Sohn nicht verständlich war", schildert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner den Fall.

Wie sich später herausstellte, wurde die Fahrzeughalterin darin aufgefordert, den Lenker des Autos bekannt zu geben. Grund dafür ist das italienische Führerschein-Punktesystem. Jeder Lenker hat ein Kontingent mit 20 Punkten, von dem bei Verkehrsdelikten eine entsprechende Anzahl abgezogen wird. "Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h sind bereits fünf Punkte fällig, daher wird ein sogenanntes Lenkererhebungsverfahren eingeleitet", erläutert die ÖAMTC-Juristin.

Sünder haben zwei Möglichkeiten


Weil die gewünschte Information nicht bei den italienischen Behörden eintraf, trat im Februar 2009 ein weiterer Bescheid die Reise nach Österreich an. Die Fahrzeughalterin sollte nun 260 Euro bezahlen wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft".
Von den Juristen des Autoclubs erfuhren sie später, dass es zwei Möglichkeiten gegeben hätte. Erstens: Lenker nennen, Bußgeld überweisen, Fall erledigt. Punkte im italienischen Führerscheinregister sind jenseits der Grenze wirkungslos. Das gilt auch für deutsche Autofahrer. Maximilian Maurer vom ADAC: "Punkteregister gelten nur im jeweiligen Land. Also werden beispielsweise Verstöße in Italien nicht nach Flensburg weiter gemeldet."

"Leider kein Einzelfall"


Man kann sich aber auch auf eine andere Lösung einlassen. "Der ADAC hat für solche Fälle einen Formbrief, in dem eine Zahlung abgelehnt wird", schildert Maurer den zweiten Weg und beleuchtet den Hintergrund: "Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren und mit den Behörden in seiner eigenen Sprache in Kontakt zu treten." Das sei ein "echtes Problem", sagt Maurer. Deshalb verfolge der ADAC jeden einzelnen Fall.
Doch einen Einspruch verpassten Mutter wie Sohn, so dass 260 Euro fällig wurden. Zwar kann eine solche Geldbuße derzeit nicht zwangsweise eingetrieben werden, weder in Deutschland noch in Österreich. Aber wird sie nicht bezahlt, verdoppelt sich der Betrag. "Bei einer Polizeikontrolle in Italien könnte diese Summe eingefordert werden", warnt Maurer, und das könnte dann eine höchst unliebsame Überraschung werden und ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
"Das ist leider kein Einzelfall", stellt Maurer fest. "Gerade in Italien werden wegen Bagatelldelikten horrende Strafen fällig. Wenn sich die Autofahrer nicht rechtzeitig beraten lassen, wird es oft noch teurer." Bei Auslandsreisen empfiehlt es sich deshalb, sich über die jeweiligen Verkehrsregeln zu informieren und - sie einzuhalten. Sollte eine Übertretung passiert sein und eine Strafe ins Haus flattern, ist es ratsam, diese nicht zu ignorieren. Wenn man den fremdsprachigen Strafzettel nicht versteht oder man eine Reaktion, wie im genannten Beispiel, schon verpasst hat, sollte man sich anwaltliche Hilfe suchen.

Drucke diesen Beitrag