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Am 18.12. beginnt die Winter-Reisewelle |
Geschrieben von: Skychef - 14.12.2009, 16:14 - Forum: Allerlei um`s Auto
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Stuttgart (ddp). Auf Deutschlands StraÃen rollt ab Freitag die weihnachtliche Reisewelle. Am Wochenende beginnen in zehn Bundesländern die Weihnachtsferien, wie der ACE Auto Club Deutschland am Montag in Stuttgart mitteilte. Damit wachse das Verkehrsaufkommen insbesondere auf den Hauptreiserouten in die Wintersportgebiete der Nachbarländer. Zudem starteten auch die Franzosen, Briten und Belgien in die Ferien zum Jahreswechsel und machten sich auf den Weg in die beliebten Urlaubsgebiete der Alpen.
Erfahrungsgemäà besonders frequentierte Strecken werden nach ACE-Angaben die A 5 Frankfurt-Basel, A 7 Würzburg-Ulm-Füssen, die A 8 Karlsruhe-Stuttgart-Salzburg und die A 81 Stuttgart-Singen sein. Zu Staus kann es den Angaben zufolge auch an Baustellen auf der A 1 Richtung Köln und Richtung Dortmund, A 2 Richtung Dortmund und Richtung Hannover, A 3 Richtung Würzburg und Richtung Frankfurt/Main, A 4 Richtung Erfurt und Richtung Chemnitz, A 5 Richtung Basel und Richtung Frankfurt, A 7 Richtung Kassel und Richtung Hamburg und A 8 Richtung München und Richtung Stuttgart kommen.
Weihnachtsferien beginnen in Berlin (bis 02.01), Brandenburg (bis 02.01), Hamburg (bis 31.12), Hessen (bis 09.01), Mecklenburg-Vorpommern (bis 02.01), Rheinland-Pfalz (bis 05.01), Saarland (bis 02.01), Sachsen-Anhalt (bis 05.01), Schleswig-Holstein (bis 06.01) und Thüringen (bis 02.01). (ddp)
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Nicht jeder M+S Reifen ist ein Winterreifen! |
Geschrieben von: Skychef - 13.12.2009, 11:14 - Forum: Allerlei um`s Auto
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Es scheint klar - Reifen mit einem "M+S" ("Matsch+Schnee") auf der Flanke sind spezielle Winterpneus. Doch das ist ein Irrtum. Wer sich nur darauf verlässt, kann im Winter ziemlich ins Schleudern kommen, warnt Friedrich Eppel.
Eppel und seine Kollegen haben sich auf dem Markt umgeschaut und vier M+S-markierte Hochgeschwindigkeits-Sommerreifen von Billiganbietern einem echten Winterreifen eines Markenherstellers gegenübergestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass keiner der getesteten "M+S-Sommerreifen" nur annähernd mit dem echten Winterreifen mithalten kann.
"Winterreifen sollte man nur mit Fachberatung kaufen. Sonst kann es schon sein, dass am Ende teuer bezahlt, wer billig gekauft hat", rät der ÃAMTC-Reifenexperte. Alle Reifentests des ÃAMTC findet man online unter oeamtc.at/reifentests.
Laut internationaler ECE-Regelung sind M+S-Reifen "Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch gröÃere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch gröÃere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."
Soweit die Definition. Der Haken an der Sache: Es sind weder die Eigenschaften geregelt, die ein M+S-Reifen aufweisen muss, noch ist definiert, was ein normaler Reifen ist. "Die fehlenden Standards führen nun dazu, dass schon reinrassige Sommerreifen mit der M+S-Kennzeichnung auf dem Markt sind", warnt ÃAMTC-Reifenexperte Eppel. Was für Matsch und Schnee ausgelegt sein sollte, wird damit zur riskanten Rutschpartie.
Die Folgen in der Praxis hat der ÃAMTC in einem Spezialreifentest geprüft. Dazu wurden die vier M+S-markierten Hochgeschwindigkeits-Sommerreifen GT Radial Champiro128, Westlake R-VH 680, Achilles ATR SPORT und Triangle TALON GLS TR928 - alle aus dem Billig-Sortiment fernöstlicher Hersteller - mit dem im ÃAMTC-Winterreifentest als "sehr empfehlenswert" eingestuften Continental TS 830 verglichen. Getestet wurden Traktionskraft, ABS-Bremsen und Anfahren mit Traktionskontrolle auf Schnee.
Beim Anfahren auf Schneefahrbahn bringen die "M+S-Sommerreifen" teilweise nur bis zu einem Drittel der Traktionskraft des mit Winterreifen ausgestatteten Fahrzeugs auf den Boden. Vom Stand weg auf Tempo 30 schafft es der Winterreifen in eineinhalb Sekunden, der schlechteste "Pseudo-Winterreifen" braucht dafür fast fünf Sekunden.
"Gefährlich wird es beim Bremsen auf Schnee. Aus 50 km/h steht das mit Winterreifen ausgestattete Fahrzeug auf Schneefahrbahn nach 29,5 Metern, das gleiche Auto mit den schlechtesten ´M+S-Sommerreifen´ braucht mehr als doppelt so lange bis zum Stillstand - 69,4 Meter", warnt der ÃAMTC-Reifenexperte.
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Fiat ruft halbe Million Autos zurück |
Geschrieben von: Skychef - 05.12.2009, 11:39 - Forum: Allerlei um`s Auto
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Der italienische Auto-Konzern Fiat ruft in ganz Europa rund eine halbe Million Modelle seiner Grande-Punto-Reihe wegen möglicher Mängel bei der Lenkung zurück. In Italien seien etwa 250.000 Kleinwagen vom Typ Grande Punto und der Sportversion Grande Punto Abarth betroffen, im restlichen Europa ebenso viele, teilte das Unternehmen am Freitag in Mailand mit. Grund für die Rückrufaktion sei eine "mögliche Anomalie an der Lenksäule".
Die Besitzer der Autos sollen den Angaben zufolge einen Brief erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihren Wagen zur Kontrolle in eine Fiat-Werkstatt zu bringen. Auf die möglichen Mängel hatten Fiat-Händler aufmerksam gemacht.
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Verkehrsüberwachung, Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis |
Geschrieben von: oggy1 - 21.11.2009, 15:01 - Forum: Allerlei um`s Auto
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Verkehrsüberwachung
Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis
Fragwürdige Urteile: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Es liegen bereits erste Entscheidungen aus Sachsen vor, in denen Amtsrichter Raser freigesprochen haben.
Frankfurt/Main - Zwei Amtsrichter in Grimma und Eilenburg sehen in den Fotos von Blitzanlagen und der Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag vorab von zwei entsprechenden Urteilen. Solch ein Eingriff sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem ein Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die aber nicht vorhanden ist. Rechtsanwalt Michael Bücken vom Deutschen Anwaltverein äuÃerte sich am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP erstaunt, dass einzelne Gerichte nun auch Blitzerfotos nicht mehr als Beweis für BuÃgeldverfahren gegen Temposünder akzeptieren sollen.
Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoüberwachung erfolgt. Für diese habe das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäÃer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können, erklärte Bücken.
Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, bei denen nur bei Ãberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung nach seiner Auffassung keine Auswirkung, weil dort nur Personen erfasst würden, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Tempoüberschreitung begangen zu haben.
Das Amtsgericht Eilenburg entschied dagegen Ende September, dass es bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wenn "zur Identifizierung des verdächtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann".
Aktenzeichen: Amtsgericht Eilenburg 5 OWi 253 is 53556/08; Amtsgericht Grimma 003 OWi 153 Js 30059/09
Quelle:spiegel.de rom/AP/ddp
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Wenn dies wirklich so ist, dann wurden ja andere zu unrecht verurteilt :confused:
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Kein Schadensersatz wenn Unfall mit Selbstmörder!! |
Geschrieben von: Skychef - 08.11.2009, 11:04 - Forum: Allerlei um`s Auto
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Bei einem in Selbstmordabsicht herbeigeführten Unfall bestehen für den Geschädigten keine Schadensersatzansprüche aus der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Aurich wurde jetzt vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt (Az. 6 U 143/09), wie am Mittwoch eine Gerichtssprecherin in Oldenburg mitteilte.
Demnach tritt die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrers nicht ein für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, und zwar auch in dem Fall, dass jemand in Suizidabsicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeug einen Unfall herbeiführte. Werde später festgestellt, dass der Todesfahrer die Schädigung des entgegenkommenden Fahrers zumindest billigend in Kauf genommen habe, entfalle der Versicherungsschutz und damit ein Anspruch auf Schadensersatz, urteilten die Richter.
Hintergrund war der Frontalzusammenstoà eines Personen- mit einem Lastwagen, bei dem der Pkw-Fahrer starb und am Lkw erheblicher Sachschaden entstand. Der Todesfahrer hatte zuvor seine Freundin getötet und sein Haus angezündet. Im Rahmen der Fahndung verfolgte eine Funkstreife den mit seinem Pkw flüchtenden Täter.
Das Landgericht Aurich war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Unfall nicht Folge der Flucht vor der Polizei war, sondern in Suizidabsicht herbeigeführt worden war. Der Mann habe die Folgen des Unfalls für den ihm entgegenkommenden Lkw billigend in Kauf genommen, hieà es. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte der Geschädigte Berufung eingelegt.
Sind Richter jetzt völlig durchgeknallt? Erst widerfährt dir so ein Scheià und dann bleibst auch noch auf dem Schaden sitzen?
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