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  Am 18.12. beginnt die Winter-Reisewelle
Geschrieben von: Skychef - 14.12.2009, 16:14 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

[Bild: a2009121413205234005.jpg]

Stuttgart (ddp). Auf Deutschlands Straßen rollt ab Freitag die weihnachtliche Reisewelle. Am Wochenende beginnen in zehn Bundesländern die Weihnachtsferien, wie der ACE Auto Club Deutschland am Montag in Stuttgart mitteilte. Damit wachse das Verkehrsaufkommen insbesondere auf den Hauptreiserouten in die Wintersportgebiete der Nachbarländer. Zudem starteten auch die Franzosen, Briten und Belgien in die Ferien zum Jahreswechsel und machten sich auf den Weg in die beliebten Urlaubsgebiete der Alpen.

Erfahrungsgemäß besonders frequentierte Strecken werden nach ACE-Angaben die A 5 Frankfurt-Basel, A 7 Würzburg-Ulm-Füssen, die A 8 Karlsruhe-Stuttgart-Salzburg und die A 81 Stuttgart-Singen sein. Zu Staus kann es den Angaben zufolge auch an Baustellen auf der A 1 Richtung Köln und Richtung Dortmund, A 2 Richtung Dortmund und Richtung Hannover, A 3 Richtung Würzburg und Richtung Frankfurt/Main, A 4 Richtung Erfurt und Richtung Chemnitz, A 5 Richtung Basel und Richtung Frankfurt, A 7 Richtung Kassel und Richtung Hamburg und A 8 Richtung München und Richtung Stuttgart kommen.

Weihnachtsferien beginnen in Berlin (bis 02.01), Brandenburg (bis 02.01), Hamburg (bis 31.12), Hessen (bis 09.01), Mecklenburg-Vorpommern (bis 02.01), Rheinland-Pfalz (bis 05.01), Saarland (bis 02.01), Sachsen-Anhalt (bis 05.01), Schleswig-Holstein (bis 06.01) und Thüringen (bis 02.01). (ddp)

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  Nicht jeder M+S Reifen ist ein Winterreifen!
Geschrieben von: Skychef - 13.12.2009, 11:14 - Forum: Allerlei um`s Auto - Antworten (1)

Es scheint klar - Reifen mit einem "M+S" ("Matsch+Schnee") auf der Flanke sind spezielle Winterpneus. Doch das ist ein Irrtum. Wer sich nur darauf verlässt, kann im Winter ziemlich ins Schleudern kommen, warnt Friedrich Eppel.

[Bild: 5541dbe4a0d92c06078df9fcbd557110.jpg]
Eppel und seine Kollegen haben sich auf dem Markt umgeschaut und vier M+S-markierte Hochgeschwindigkeits-Sommerreifen von Billiganbietern einem echten Winterreifen eines Markenherstellers gegenübergestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass keiner der getesteten "M+S-Sommerreifen" nur annähernd mit dem echten Winterreifen mithalten kann.

"Winterreifen sollte man nur mit Fachberatung kaufen. Sonst kann es schon sein, dass am Ende teuer bezahlt, wer billig gekauft hat", rät der ÖAMTC-Reifenexperte. Alle Reifentests des ÖAMTC findet man online unter oeamtc.at/reifentests.

Laut internationaler ECE-Regelung sind M+S-Reifen "Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."

Soweit die Definition. Der Haken an der Sache: Es sind weder die Eigenschaften geregelt, die ein M+S-Reifen aufweisen muss, noch ist definiert, was ein normaler Reifen ist. "Die fehlenden Standards führen nun dazu, dass schon reinrassige Sommerreifen mit der M+S-Kennzeichnung auf dem Markt sind", warnt ÖAMTC-Reifenexperte Eppel. Was für Matsch und Schnee ausgelegt sein sollte, wird damit zur riskanten Rutschpartie.

Die Folgen in der Praxis hat der ÖAMTC in einem Spezialreifentest geprüft. Dazu wurden die vier M+S-markierten Hochgeschwindigkeits-Sommerreifen GT Radial Champiro128, Westlake R-VH 680, Achilles ATR SPORT und Triangle TALON GLS TR928 - alle aus dem Billig-Sortiment fernöstlicher Hersteller - mit dem im ÖAMTC-Winterreifentest als "sehr empfehlenswert" eingestuften Continental TS 830 verglichen. Getestet wurden Traktionskraft, ABS-Bremsen und Anfahren mit Traktionskontrolle auf Schnee.

Beim Anfahren auf Schneefahrbahn bringen die "M+S-Sommerreifen" teilweise nur bis zu einem Drittel der Traktionskraft des mit Winterreifen ausgestatteten Fahrzeugs auf den Boden. Vom Stand weg auf Tempo 30 schafft es der Winterreifen in eineinhalb Sekunden, der schlechteste "Pseudo-Winterreifen" braucht dafür fast fünf Sekunden.

"Gefährlich wird es beim Bremsen auf Schnee. Aus 50 km/h steht das mit Winterreifen ausgestattete Fahrzeug auf Schneefahrbahn nach 29,5 Metern, das gleiche Auto mit den schlechtesten ´M+S-Sommerreifen´ braucht mehr als doppelt so lange bis zum Stillstand - 69,4 Meter", warnt der ÖAMTC-Reifenexperte.

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  Mißachtung von Blaulicht = Verwarnungsgeld
Geschrieben von: Skychef - 13.12.2009, 11:10 - Forum: Allerlei um`s Auto - Antworten (1)

Wer als Kraftfahrer auf die Sondersignale von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen im Einsatz nicht reagiert, handelt grob fahrlässig. Darauf verweist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München. Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen mit Blaulicht oder Martinshorn könne unter Umständen Leben gefährden und werde deshalb mit 20 Euro Verwarnungsgeld geahndet.

[Bild: 11399b8c79f0819c167598414460f3b6.jpg]
Obwohl eigentlich alle Autofahrer die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennen sollten, beobachtet der KS immer wieder Fehlverhalten in solchen Situationen. Laut Paragraf 35 StVO dürfen Einsatzfahrzeuge notfalls sogar Verkehrsregeln übertreten. Es ist ihnen auch mit Sondersignal jedoch weder erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, noch Sonder- oder Wegerechte zu erzwingen. Auch müssen sie im Einsatz nicht unbedingt schnell fahren. Das gilt oft für Kranken- oder Notarztwagen. Viele Patienten brauchen schonende Beförderung. Strikt verboten ist zudem, beispielsweise im Stau die vermeintliche Chance für besseres Durchkommen zu nutzen und sich an das Einsatzfahrzeug "anzuhängen", mahnt der KS.

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  Fiat ruft halbe Million Autos zurück
Geschrieben von: Skychef - 05.12.2009, 11:39 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Der italienische Auto-Konzern Fiat ruft in ganz Europa rund eine halbe Million Modelle seiner Grande-Punto-Reihe wegen möglicher Mängel bei der Lenkung zurück. In Italien seien etwa 250.000 Kleinwagen vom Typ Grande Punto und der Sportversion Grande Punto Abarth betroffen, im restlichen Europa ebenso viele, teilte das Unternehmen am Freitag in Mailand mit. Grund für die Rückrufaktion sei eine "mögliche Anomalie an der Lenksäule".
Die Besitzer der Autos sollen den Angaben zufolge einen Brief erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihren Wagen zur Kontrolle in eine Fiat-Werkstatt zu bringen. Auf die möglichen Mängel hatten Fiat-Händler aufmerksam gemacht.

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  Nero 9.2.6.0
Geschrieben von: eintraum79 - 04.12.2009, 15:20 - Forum: Probleme beim Download - Antworten (1)

habs mir geladen und beim installieren hat es Windows 7 blockiert und gesagt, dass es ein ganz bösen Virus hat. könnt ihr das bestätigen?

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  Techmeister Board INFO zur Registrierung
Geschrieben von: support - 02.12.2009, 16:42 - Forum: Probleme Login + nach Abo kein Zugang - Antworten (2)

Techmeister Board INFO zur Registrierung

[Bild: registrierung.jpg]
  • Wenn das dein erster Besuch im Techmeister - Board ist, lese bitte zuerst die
  • Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch.
  • Du musst dich zuerst registrieren, bevor du Beiträge verfassen, bzw. versteckte Links sehen kannst.
  • Klicke oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu starten. Sollte die Aktivierungsmail (@gmx...,@web....usw..) in deinem Mailprogramm nicht enthalten sein, so schaue mal direkt bei deinem Anbieter ( unter Unbekannt, Spam) nach.
  • Du kannst auch jetzt schon Beiträge lesen.
  • Viel Spass im Forum wünscht dir das Techmeister - Board Team

Bitte keine zweite Anmeldung ansonsten wird eure IP Adresse vom System gesperrt da hier keine Doppelanmeldungen mit der gleichen IP erlaubt sind und das System euch automatisch dann sperr ( Doppel IP ).

Deswegen solltet ihr ein etwas Geduld haben mit der Freischaltung die damit auch ein wenig länger dauern kann, da ja nicht immer einer von den Berechtigten online ist.
Aber wir versuchen die Zeit der Freischaltung so schnell wie möglich zu erledigen.

Wie wir auch immer wieder feststellen müssen, melden sich hier immer wieder User mit Wegwerf- und Fakemailadressen an.
Aus diesem Grund werden wir diese User hier mit derjenigen IP Adresse dauerhaft sperren.


Danke für euer Verständnis

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  Verkehrsüberwachung, Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis
Geschrieben von: oggy1 - 21.11.2009, 15:01 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Verkehrsüberwachung
Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis


[Bild: image-34395-panoV9free-xzxy.jpg]

Fragwürdige Urteile: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Es liegen bereits erste Entscheidungen aus Sachsen vor, in denen Amtsrichter Raser freigesprochen haben.

Frankfurt/Main - Zwei Amtsrichter in Grimma und Eilenburg sehen in den Fotos von Blitzanlagen und der Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag vorab von zwei entsprechenden Urteilen. Solch ein Eingriff sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.


Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem ein Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die aber nicht vorhanden ist. Rechtsanwalt Michael Bücken vom Deutschen Anwaltverein äußerte sich am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP erstaunt, dass einzelne Gerichte nun auch Blitzerfotos nicht mehr als Beweis für Bußgeldverfahren gegen Temposünder akzeptieren sollen.


Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoüberwachung erfolgt. Für diese habe das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angenommen, weil sich Bürger trotz ordnungsgemäßer Fahrweise nicht der Aufnahme entziehen können, erklärte Bücken.

Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, bei denen nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Messung oder ein Foto erfolgt, hat die Entscheidung nach seiner Auffassung keine Auswirkung, weil dort nur Personen erfasst würden, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Tempoüberschreitung begangen zu haben.

Das Amtsgericht Eilenburg entschied dagegen Ende September, dass es bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wenn "zur Identifizierung des verdächtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann".

Aktenzeichen: Amtsgericht Eilenburg 5 OWi 253 is 53556/08; Amtsgericht Grimma 003 OWi 153 Js 30059/09

Quelle:spiegel.de rom/AP/ddp

.............................................................................

Wenn dies wirklich so ist, dann wurden ja andere zu unrecht verurteilt :confused:

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  Kein Schadensersatz wenn Unfall mit Selbstmörder!!
Geschrieben von: Skychef - 08.11.2009, 11:04 - Forum: Allerlei um`s Auto - Antworten (1)

Bei einem in Selbstmordabsicht herbeigeführten Unfall bestehen für den Geschädigten keine Schadensersatzansprüche aus der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Aurich wurde jetzt vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt (Az. 6 U 143/09), wie am Mittwoch eine Gerichtssprecherin in Oldenburg mitteilte.

[Bild: dac7f37110cfbbc8a3b1689a4dcf02f8.jpg]
Demnach tritt die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrers nicht ein für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, und zwar auch in dem Fall, dass jemand in Suizidabsicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeug einen Unfall herbeiführte. Werde später festgestellt, dass der Todesfahrer die Schädigung des entgegenkommenden Fahrers zumindest billigend in Kauf genommen habe, entfalle der Versicherungsschutz und damit ein Anspruch auf Schadensersatz, urteilten die Richter.
Hintergrund war der Frontalzusammenstoß eines Personen- mit einem Lastwagen, bei dem der Pkw-Fahrer starb und am Lkw erheblicher Sachschaden entstand. Der Todesfahrer hatte zuvor seine Freundin getötet und sein Haus angezündet. Im Rahmen der Fahndung verfolgte eine Funkstreife den mit seinem Pkw flüchtenden Täter.
Das Landgericht Aurich war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Unfall nicht Folge der Flucht vor der Polizei war, sondern in Suizidabsicht herbeigeführt worden war. Der Mann habe die Folgen des Unfalls für den ihm entgegenkommenden Lkw billigend in Kauf genommen, hieß es. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte der Geschädigte Berufung eingelegt.

Sind Richter jetzt völlig durchgeknallt? Erst widerfährt dir so ein Scheiß und dann bleibst auch noch auf dem Schaden sitzen?

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  Lidl SilverCrest M4310T
Geschrieben von: Wolle03 - 21.10.2009, 19:27 - Forum: Sonstige - Keine Antworten

Der Softwarehersteller Smart2go hat sich verabschiedet.
Aber meine NAVI Software spinnt zeitweise total. Confusedmilie_hops_042:
Bzw. das Navi bootet nicht, erst nach Stunden.
CPU Samsung 400 MHz
Interner Speicher 64 MB
Windows CE 5.0 Core
GPS Chip Sirf Star 3
Basis soll angeblich das Nokia Navigationssystem sein.
Wo bekomme ich neue Software ?
Software nur SilverCrest PNA-M4310T / PNA-M4310 vorhanden.
Navigations_DVD Vers. 1.0
Ist mein System identisch mit Navigo 4310?
Hat jemand einen Tip?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Gruß Wolle

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  DLink DIR-615 und jdownloader
Geschrieben von: eintraum79 - 19.10.2009, 14:40 - Forum: Tipps und Tricks zum Download - Antworten (25)

Hallo,
wie stell ich denn den jdownloader für den Router von DLink DIR-615 ein?
Ach mein Provider ist KD, daher geht das mit dem Reconnect nicht so einfach wie ich dachte.
Kennt jemand eine Lösung?

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