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Falschparker haften selbst
#1
Falschparker müssen selbst für Schäden an ihrem Auto haften. Dies stellte das Amtsgericht München in einem nun veröffentlichten Urteil klar (Az.: 331 C 5627/09).
Ein Autofahrer ist selbst schuld, wenn sein Wagen ordnungswidrig auf dem Bürgersteig abgestellt ist, den Verkehr behindert und dann von einem Kind mit dessen Fahrrad beschädigt wird. Die Risiken eines falsch geparkten Wagens hätten in erster Linie die Parkenden und nicht die Passanten zu tragen. Im betreffenden Fall muss der Falschparker somit den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Egal ob du hastest oder langsam gehst, der Weg vor dir ist immer der selbe. [SIZE=1](aus Japan)


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