08.01.2010, 11:04
Für alle diejenigen, die wegen des Winterwetters einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hatten, hat der Bund der Steuerzahler Hessen wenigstens einen Steuertipp als Trost. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen.
Wichtig ist nach Angaben des Bundes der Steuerzahler Hessen, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege über die durch den Unfall verursachten Aufwendungen aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.
Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung in dem Jahr, in dem sich der Unfall ereignet hat, steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.
Wichtig ist nach Angaben des Bundes der Steuerzahler Hessen, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege über die durch den Unfall verursachten Aufwendungen aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.
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Egal ob du hastest oder langsam gehst, der Weg vor dir ist immer der selbe. [SIZE=1](aus Japan)
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