13.12.2009, 11:10
Wer als Kraftfahrer auf die Sondersignale von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen im Einsatz nicht reagiert, handelt grob fahrlässig. Darauf verweist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München. Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen mit Blaulicht oder Martinshorn könne unter Umständen Leben gefährden und werde deshalb mit 20 Euro Verwarnungsgeld geahndet.
Obwohl eigentlich alle Autofahrer die StraÃenverkehrsordnung (StVO) kennen sollten, beobachtet der KS immer wieder Fehlverhalten in solchen Situationen. Laut Paragraf 35 StVO dürfen Einsatzfahrzeuge notfalls sogar Verkehrsregeln übertreten. Es ist ihnen auch mit Sondersignal jedoch weder erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, noch Sonder- oder Wegerechte zu erzwingen. Auch müssen sie im Einsatz nicht unbedingt schnell fahren. Das gilt oft für Kranken- oder Notarztwagen. Viele Patienten brauchen schonende Beförderung. Strikt verboten ist zudem, beispielsweise im Stau die vermeintliche Chance für besseres Durchkommen zu nutzen und sich an das Einsatzfahrzeug "anzuhängen", mahnt der KS.
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Egal ob du hastest oder langsam gehst, der Weg vor dir ist immer der selbe. [SIZE=1](aus Japan)
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