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Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in Garantiebedingungen für Gebrauchtwagen beanstandet, die eine Pflicht zur Wartung des Fahrzeugs in der Werkstatt des Verkäufers vorschreibt. Eine solche Inspektionsklausel sei unwirksam, weil es dem Käufer in vielen Fällen nicht zumutbar sei, das gekaufte Fahrzeug in der Werkstatt des Verkäufers warten zu lassen, heiÃt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Durch eine solche Einschränkung werde der Käufer unangemessen benachteiligt. An der Unzulässigkeit ändere auch ein Zusatz nichts, der dem Käufer einräumt, die Inspektion nach Genehmigung (Freigabe) des Verkäufers in einer anderen Werkstatt machen zu lassen. Gleichfalls unwirksam sei eine Klausel in Garantiebedingungen, wonach der Verkäufer zu Leistungen aus der Garantie erst nach Vorlage der Reparaturrechnung verpflichtet sei. Denn durch eine solche Klausel werde der Käufer in mehrfacher Hinsicht unangemessen benachteiligt, etwa weil er die Reparatur vorfinanzieren müsste.(ddp)
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