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 	   	           Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in  Garantiebedingungen für Gebrauchtwagen beanstandet, die eine Pflicht  zur Wartung des Fahrzeugs in der Werkstatt des Verkäufers  vorschreibt. Eine solche Inspektionsklausel sei unwirksam, weil es  dem Käufer in vielen Fällen nicht zumutbar sei, das gekaufte Fahrzeug  in der Werkstatt des Verkäufers warten zu lassen, heiÃt es in dem am  Mittwoch verkündeten Urteil. Durch eine solche Einschränkung werde der Käufer unangemessen  benachteiligt. An der Unzulässigkeit ändere auch ein Zusatz nichts,  der dem Käufer einräumt, die Inspektion nach Genehmigung (Freigabe)  des Verkäufers in einer anderen Werkstatt machen zu lassen. Gleichfalls unwirksam sei eine Klausel in Garantiebedingungen,  wonach der Verkäufer zu Leistungen aus der Garantie erst nach Vorlage  der Reparaturrechnung verpflichtet sei. Denn durch eine solche  Klausel werde der Käufer in mehrfacher Hinsicht unangemessen  benachteiligt, etwa weil er die Reparatur vorfinanzieren müsste.(ddp) 
	 
	
	
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Egal ob du hastest oder langsam gehst, der Weg vor dir ist immer der selbe.  [SIZE=1](aus Japan)
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