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Fehler bei Tempomessungen
#1
"Ich bin geblitzt worden", formulieren die meisten Autofahrer, wenn ihnen ein zu hohes Tempo attestiert wird. Dies ist aber oft unzutreffend. Denn nicht nur mit Radargerät und Kamera rücken Polizei oder Kommunen Autofahrern zu Leibe, die die gebotene Geschwindigkeit missachten. "Wer dann um seinen Führerschein oder die Höhe des Bußgeldes kämpfen muss, sollte genau wissen, wie gemessen wurde", rät Michael Winter, auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Kornwestheim.
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Winter weiß, dass "je nach Art der Geschwindigkeitsmessung verschiedene Faktoren ins Spiel kommen". Um - womöglich vor Gericht - zu bestehen, bedürfe es in der Regel eines erfahrenen Verteidigers, denn jedes Verfahren müsse geprüft werden. "Nur wenn man genau weiß, welche technischen Anforderungen und speziellen Bedingungen zu erfüllen sind, kann man Erfolg versprechend fehlerhafte Messungen entkräften", schildert der Jurist seine Erfahrungen.
Die wohl gängigste Methode, Temposündern zu Leibe zu rücken, ist das Radarmessverfahren. Durchfährt ein Fahrzeug den Radarstrahl, wird ein Teil der Welle zurück zur Antenne des Radargeräts gesandt. Moderne Radarmessgeräte arbeiten mit sogenannten Mehrfach- oder Vergleichsmessungen. Dies bedeutet, dass über eine bestimmte Fahrstrecke des gemessenen Fahrzeugs der laufend anfallende Messwert mit dem zuerst ermittelten Messwert verglichen wird. Ergeben sich keine Abweichungen außerhalb sogenannter Verkehrsfehlergrenzen, wird eine Messung ausgelöst und ein Foto mit Messwerteinblendung gefertigt. "Wichtig ist dabei beispielsweise die korrekte Aufstellung des Messgerätes", sagt Winter; Fehler könnten zu Fehlmessungen führen.
Zunehmender Beliebtheit bei Ordnungshütern erfreuen sich Lasermessgeräte. Die senden innerhalb einer Zeitspanne von 0,3 bis 1,0 Sekunden zwischen 50 und 100 kurze Infrarotlichtimpulse und empfangen die vom Fahrzeug reflektierten Impulse wieder. Für jeden Impuls wird die Laufzeit vom Abgang aus dem Gerät bis zum Wiedereintreffen gemessen. Daraus wird die sich verändernde Entfernung zum Fahrzeug berechnet. "Der Zielentfernungsbereich ist bei einem Pkw bis etwa 400 Meter unproblematisch, wenn das Kennzeichen anvisiert wurde, da sich der Messkreis innerhalb des Fahrzeugumrisses befindet", erläutert Winter. Die entscheidende Frage sei die eindeutige Zuordnung des Messstrahls zu einem bestimmten Auto. Zudem problematisch: Oftmals gibt es kein Foto.
Lichtschrankenmessverfahren werden vielfach von der Autobahnpolizei eingesetzt, da je nach verwendetem Gerät Fahrbahnbreiten von bis zu 18 oder sogar 25 Metern überwacht werden können. Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird hier auf Basis einer sogenannten Weg-Zeit-Messung ermittelt. Es wird also die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für das Zurücklegen der definierten Strecken zwischen den verschiedenen Lichtstrahlen benötigt. Fehler können laut Winter auftreten wegen falscher Justierung des Geräts, Zuordnungsfehlern oder Ablesefehlern.
Stationär arbeiten Messungen mit in die Fahrbahn verlegten Messwertaufnehmern. Das können druckempfindliche Kabel oder Induktionsschleifen sein. Wie auch immer, hier ist der einwandfreie Zustand der Kabel und Schleifen wichtig.
Selbst Systeme, die eigentlich zur Ermittlung von Abstandsverstößen dienen, können Temposünden aufdecken. Eine Videokamera nimmt den Verkehr im Fernbereich bis zu 500 Meter auf, eine weitere Kamera den sogenannten Nahbereich (30 bis 100 Meter), eine dritte Kamera zeichnet Fahrzeug, Fahrzeugführer und Kennzeichen zu Beweiszwecken auf. Ein mit einem Computer versehenes Steuergerät führt die geeichte Zeitmessung durch. Die jeweilige Fahrzeugposition wird durch Linien auf dem Bildschirm identifiziert, die gefahrene Geschwindigkeit und der Abstand zum Vordermann werden durch das System berechnet. Es handelt sich wiederum um eine reine Weg-Zeit-Messung.
Sehr oft werden, besonders auf Autobahnen und Schnellstraßen, vermeintliche Temposünder mit einem getarnten oder ungetarnten Polizeifahrzeug ermitteln. "Hierbei kommen sowohl geeichte als auch ungeeichte Tachometer zum Einsatz. Je nachdem gelten dabei unterschiedliche, teils erhebliche Toleranzen", erläutert der Jurist.
Alles in allem bietet die Geschwindigkeitsmessung viele Ansatzpunkte zur kritischen Nachfrage, fasst der Rechtsanwalt seine Erfahrungen zusammen: Unabhängig von der Angriffsfläche, welche die technische Seite bietet, bestehe zudem die Möglichkeit der formell juristischen Prüfung des Verfahrens.
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