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Schaden an Silvester: zahlt die Versicherung? - Druckversion

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Schaden an Silvester: zahlt die Versicherung? - Skychef - 29.12.2009

Silvester ist die Zeit der Kracher und Raketen - zum Leidwesen vieler Autobesitzer. Muss man selbst für den Schaden aufkommen, wenn das Auto durch die Böllerei beschädigt wurde?

Verursachen Feuerwerkskörper Brand- oder Explosionsschäden am Auto, zahlt meist die Versicherung. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin. Schäden durch Brand oder Explosion seien ein Fall für die Teilkaskoversicherung - sie kommt auch für zerbrochene Scheiben auf. Die vereinbarte Selbstbeteiligung muss der Versicherte aber zahlen. Gibt es Beulen durch abstürzende Raketen oder mutwillige Beschädigungen, ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung.

Eine Ausnahme gilt nach Angaben des Automobilclubs, wenn beispielsweise eine glimmende Rakete den Lack oder auch ein Cabrioverdeck beschädigt. Voraussetzung für einen Kaskoschaden sei eine unmittelbar durch mechanische Gewalt eingetretene Beschädigung. Das aber sei bei Seng- und Schmorschäden nicht der Fall. Um möglichen Silvesterschäden grundsätzlich vorzubeugen, ist es am sichersten, den Wagen in der Garage, einem Parkhaus oder unter einem Carport abzustellen.