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"Durchrostungsgarantie" nicht falsch verstehen! - Druckversion

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"Durchrostungsgarantie" nicht falsch verstehen! - Skychef - 06.10.2009

[Bild: Img_4_3_220_verrosteter-jaguar.jpg] In diesem Fall hilft keine Garantie mehr. (Foto: REUTERS)


Eine Durchrostungsgarantie für das Auto greift nicht schon bei äußerlichem Rostansatz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor, über das die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 7/2009) berichtet. Die Korrosion müsse erst ein solches Ausmaß erreicht haben, dass Maßnahmen erforderlich seien, um eine unmittelbar bevorstehende vollständige Durchrostung zu verhindern oder um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu erhalten (Az.: 1 U 74/08).
In dem Fall hatte der Kläger vom Hersteller seines Wagens Schadenersatz verlangt, weil er an mehreren Stellen an der Karosserie Rostansatz festgestellt hatte. Dabei berief er sich auf die "Durchrostungsgarantie". Das Gericht winkte allerdings ab: Der Kläger habe den Umfang der Garantie falsch gedeutet. Der Garantiezeitraum umfasse 30 Jahre. Daher sei dem verständigen Kunden bewusst, dass damit nicht jeder Rostansatz erfasst sein könne.