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Bei Bagatellschäden richtig handeln - Druckversion

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Bei Bagatellschäden richtig handeln - Skychef - 24.05.2009

Mal geschieht es auf dem Supermarkt-Parkplatz, mal beim Wenden in der Sackgasse: Ein Autofahrer passt ein paar Sekunden nicht richtig auf und beschädigt ein anderes Fahrzeug. Bagatellschäden wie ein kleiner Kratzer im Lack oder vielleicht auch eine Delle lassen sich auch für wenig Geld einfach wieder beheben. Doch selbst wenn der Unfallverursacher seine Schuld eingesteht und bereitwillig seine Daten angibt, kann sich der Geschädigte nicht einfach zurücklehnen.

Zunächst geht es um das Festhalten des Geschehenen. "Im günstigsten Fall wird ein Unfallprotokoll erstellt, das beide Seiten unterschreiben", erklärt Katrin Rüter de Escobar, Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In dem Protokoll werden die Fakten festgehalten, auf die sich die Parteien einigen können. Außerdem sind die wichtigsten Informationen auszutauschen - also Name und Anschrift, Kennzeichen der Fahrzeuge und wenn möglich auch die Versicherungsnummern.

"Das Rufen der Polizei ist in solchen Fällen in der Regel nicht nötig", sagt Rüter de Escobar. Die Unfallaufnahme durch die Beamten ist sinnvoll, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Bei einem Bagatellunfall wird nur zum Anruf bei der Polizei geraten, wenn keine Übereinstimmung erreicht wird oder etwas vor Ort "eigenartig" erscheint - zum Beispiel die Vermutung besteht, dass der Unfallverursacher womöglich angetrunken ist.

Kontakt zur Versicherung

Doch so klein der Schaden auch ist - der Geschädigte kann auch nach Abklärung der Situation nicht darauf hoffen, dass alles seinen Weg geht. Grundsätzlich ist zunächst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen. Liegen dazu noch keine Angaben vor, kann der erste Kontakt über den Zentralruf der Versicherer erfolgen (Tel.: 0180/25026), wo der Anrufer weitere Instruktionen erhält.

Mit den telefonischen Kontakten ist es jedoch nicht getan. "Bei geringen Schäden werden meist ein Kostenvoranschlag und Fotos der beschädigten Teile verlangt", erläutert Jost Kärger, Jurist beim ADAC. Meist bedeutet dies, dass der Geschädigte mit dem Wagen in eine Werkstatt seines Vertrauens fahren muss, um dort einen solchen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Die Fotos mögen bei einem kleinen Schaden zunächst überflüssig erscheinen - doch auch Verbraucherschützer halten diese Forderung für sinnvoll. "Es gibt neben vielen weißen auch schwarze Schafe", sagt Elke Wiedenbach, Juristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer selbst davon ausgeht, dass er ehrliche Angaben zur Schadenshöhe macht, muss auch bedenken, dass es im Zusammenhang mit Versicherungsschäden auch immer wieder zu Betrügereien kommt.

"Wenn die Versicherer es zu einfach machen, verleitet das auch zum Betrügen", so Elke Weidenbach. Außerdem ist das Erstellen eines Kostenvoranschlages und das Anfertigen von Fotos der Schadensstellen auch im Interesse des Geschädigten: Sollte es zu Problemen bei der Regulierung kommen, gibt es damit zumindest Beweismittel.

Begutachtung durch Versicherung

Es gibt jedoch einen einfacheren Weg. "Viele mittlere und größere Versicherungen bieten an, dass sie jemanden vorbeischicken, der sich den Schaden anschaut", erklärt Michael Bücken, Vorsitzender des Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Dies macht aber in erster Linie für die Versicherung Sinn: Der Mitarbeiter wird vermutlich die Schadenshöhe an der unteren Grenze ansetzen.

Auf der anderen Seite sollte nicht in jedem Fall in Eigeninitiative ein unabhängiger Sachverständiger zum Begutachten des Schadens herangezogen werden. Denn bei wirklich kleinsten Schäden übernimmt die Versicherung dessen Kosten nicht. Als Anhaltspunkt, ab wann ein solcher Sachverständiger eingeschaltet werden kann, gilt eine Schadenshöhe von etwa 700 Euro. Es empfiehlt sich daher zunächst eine Fahrt zur Werkstatt, um dort einen Anhaltspunkt zu bekommen, auf welchem Kostenniveau die Reparatur in etwa liegen wird.

Und während der Unfall an sich eine Sache von wenigen Sekunden ist, dauert es auch bei Kleinschäden doch eine Weile, bis eine Versicherung zahlt. "Wenn die Aussagen klar und einheitlich sind, und man dazu noch Glück hat, dann dauert es ein bis zwei Wochen", sagt Jost Kärger. "Sonst sind es aber meist drei bis vier Wochen."

Europäischer Unfallbericht

Mit den Formularen des Europäischen Unfallberichts lässt sich die Aufnahme der Fakten nach einer Kollision vereinfachen. Bei Eingabe von "Europäischer Unfallbericht" in eine Internet-Suchmaschine lassen sich zahlreiche Adressen finden, von denen sich die Formulare kostenlos herunterladen oder direkt ausdrucken lassen. Empfohlen wird, die Ausdrucke im Handschuhfach für alle Fälle mitzuführen.