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  Regeln für Cabriofahrer
Geschrieben von: Skychef - 16.05.2009, 09:41 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Für Cabrio-Fahrer hat die schönste Zeit des Jahres begonnen. Endlich können sie "offen" durch die Lande brausen. Doch der Open-Air-Spaß kann getrübt werden, wenn es zu einem Schaden kommt und der Kfz-Versicherer nicht zahlen will.

[Bild: dff504a969ac56c2c037af9891c98569.jpg]
Eben war der Himmel noch blau, doch plötzlich geht ein Platzregen nieder. Weil das Verdeck nicht schnell genug geschlossen werden konnte, hat der Regen das Wageninnere in kurzer Zeit unter Wasser gesetzt. Der Versicherer muss nicht zahlen. Denn nach seinem Verständnis handelt es sich dabei um keine "Überschwemmung".
Aber nicht nur das Wetter kann für böse Überraschungen sorgen. Auch der eigene Versicherer kann abwinken, etwa weil das Heckfenster aus Kunststoff Knickstellen oder Kratzer bekommen hat, aber nur Glasbruch versichert ist. Und wenn das Dach aufgeschlitzt, aber nichts gestohlen wurde? Blunck: "Ein solcher Vandalismusschaden ist durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko reicht dafür nicht." Unabhängig davon, ob das Cabrio offen oder geschlossen ist, tritt die Versicherung nur bei Diebstahl von fest ein- oder angebauten oder verschlossen mitgeführten Teilen ein. Dazu zählt das Radio.
Verschwinden etwa Sonnenbrillen oder CDs, gibt es kein Geld vom Versicherer. Deshalb empfiehlt die Fachfrau: "Fragen Sie in solchen Fällen Ihre Hausratversicherung, ob sie für den Diebstahl aufkommt. In manchen Policen ist Einbruchdiebstahl aus einem Kfz mitversichert." Ob das Auto beim Parken "oben ohne" bleiben kann, hängt von Dauer und Abstellplatz ab. In jedem Fall sollten alle Fenster und Türen geschlossen, das Lenkradschloss eingerastet sein. Ist es dunkel oder steht das Cabrio in einer einsamen Straße, empfiehlt es sich, das Dach zu schließen.

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  Masche: Abwrackprämie ohne Abwracken
Geschrieben von: Skychef - 09.05.2009, 10:59 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Schreiben einer "Agentur für die Abwrackprämie" mit der Abkürzung AAP. Seit einigen Tagen häuften sich Beschwerden über die "dubiosen Briefe", teilen die Verbraucherschützer mit. Darin werde den Empfängern mitgeteilt, dass sich die Frist für die Auszahlung der Abwrackprämie bis zum 31. Dezember 2009 verlängert habe.

Weiter soll es unter Berufung auf einen Satzungsparagrafen der Agentur heißen, dass "keine soziale Benachteiligung derer erfolgen darf, die kein Auto zur Verwertung geben können". Daher könne die AAP auch ohne Auto die 2500 Euro Prämie bewilligen. Interessierte werden aufgefordert, sich schriftlich oder telefonisch zu melden. Die Verbraucherschützer raten davon ab und empfehlen, die Schreiben zu entsorgen. Es handle sich um eine Gewinnspielmasche und eine Datensammlung.

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  Hitze im Auto = mehr Unfälle
Geschrieben von: Skychef - 07.05.2009, 18:15 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Bei einer Temperatur von 27 Grad Celsius im Fahrzeuginnenraum steigt die Zahl der Unfälle innerorts um 11 Prozent, bei 32 Grad sogar um etwa 22 Prozent. Das haben Untersuchungen der Gesamthochschule Wuppertal im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben.

[Bild: b2ae494126e6f51f3c2f1c98db4e75bd.jpg]
"Hohe Temperaturen im Fahrzeug sind ein Stressfaktor, sie mindern die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Fahrers", betont Jörg Laukenmann vom Zubehörlieferanten Hella Behr in Schwäbisch Hall. Zudem führe feuchte Luft zu beschlagenen Scheiben und schränke die Sicht ein. Aber auch das Gegenteil malträtiert die Fahrzeuginsassen. "Trockene Luft kann zu Kopfschmerzen führen oder durch Reizung oder Austrocknen der Augenschleimhäute die Sehfähigkeit beeinträchtigen", schildert Laukenmann seine Erfahrungen. Abhilfe bringt eine Klimaanlage. Sie sorgt für ausgewogene Temperatur und passende Luftqualität, wenn sie voll funktionstüchtig ist.
Dazu ist allerdings regelmäßige Wartung notwendig, da Verdampfer und Innenraumfilter der Klimaanlage den idealen Nährboden für gefährliche und allergieauslösende Mikroorganismen bieten. So hilft das regelmäßige Desinfizieren des Verdampfers gegen unangenehme, durch Bakterien verursachte Gerüche und beugt allergischen Reaktionen vor. Wenn die Pflege der Klimaanlage nicht im Inspektionsrahmen des Autoherstellers vorgeschrieben ist, etwa weil sie nur als Zubehör angeboten wird, muss der Autobesitzer selbst aktiv werden. Die Inspektion schlägt mit ungefähr 80 Euro zu Buche, wie der Neusser Autoelektrik-Meister Hubert Erz sagt. Von Billigangeboten, wie sie Werkstatt-Ketten vielfach anpreisen, hält der Fachmann wenig: "Da wird oftmals nur der Druck geprüft." Profis setzen bei der Neubefüllung der Anlage oft ein Kontrastmittel zu. "Eventuelle Leckagen lassen sich später so leichter orten", erläutert Erz.
Der Innenraumfilter sollte bei der Wartung, spätestens aber nach 15 000 Kilometern ausgetauscht werden. Angesaugt von der Außenluft lagern sich unter anderem Staub, Pollen und Ruß ab. Ein sauberer Innenraum-Filter verringert die Verbreitung von Keimen und gleichzeitig das Sicherheitsrisiko beschlagener Scheiben sowie mögliche Schäden am Lüftermotor. Denn wie beim heimischen Staubsauger vermindert ein voller Beutel nicht nur die Reinigungsleistung. Abgelagerter Schmutz erhöht auch die mechanische Belastung des Lüftermotors und kann zu teuren Reparaturen führen.
"Um eine dauerhafte und einwandfreie Funktion der Klimaanlage sicherzustellen, sollten die Schlüsselkomponenten Kompressor, Kondensator, Verdampfer und Expansionsventil regelmäßig von einer Werkstatt bei einem jährlichen Klima-Check überprüft werden", empfiehlt Fachmann Laukenmann. Da die Klimaanlage unter ständigem Druck arbeitet, sind ihre Bestandteile einem natürlichen Verschleißprozess ausgesetzt. Auch Schläuche und Dichtungen altern, trocknen aus und können dadurch undicht werden. Dies führt zur Verflüchtigung des Kältemittels und reduzierter Kühlleistung.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, alle zwei Jahre einen Klima-Service durchführen zu lassen. Hierbei werden unter anderem das Kältemittel gewechselt und gegebenenfalls ergänzt, die Dichtigkeit überprüft und der Filter-Trockner ausgetauscht. Grundsätzlich, so empfehlen Fachleute, sollte die Klimaanlage regelmäßig, auch bei mäßigen Temperaturen, mindestens zehn Minuten eingeschaltet werden: Das bewirke eine ausreichende Schmierung des Systems, Verunreinigungen am Verdampfer würden durch ablaufendes Kondenswasser weggewaschen.
Wichtig für das Wohlbefinden ist auch die richtige Temperatur: Zu niedrig sollte man die Klimaanlage nicht einstellen, denn ein stetiger kalter Luftstrom und die oft erheblichen Temperaturunterschiede können sonst schnell eine Erkältung verursachen. Zudem sollte man vermeiden, dass die Kaltluft einen direkt anströmt. Vor allem entlang der Windschutzscheibe bläst es mitunter recht kalt auf die Stirn von Fahrer oder Beifahrer. Manchmal kann man sich davor durch Herunterklappen der Sonnenschutzblende schützen.

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  Wie funktioniert ein Navigationsgerät?
Geschrieben von: dirk2103 - 01.05.2009, 14:30 - Forum: Wissenswertes über Navi-Geräte - Antworten (1)

Wie funktioniert ein Navigationsgerät?

Einem Navigationsgerät liegt ein GPS-Empfänger zugrunde, der die Informationen von ca. 30 US- Sats auswertet und damit den genauen Standort des Fahrzeugs oder des Wanderers bestimmt. Dieser Standort wird auf einer Karte dargestellt. Bei einem Rasterkartensystem ist das eine Markierung auf der Karte wie sie jeder auf dem Papier kennt. Bei einem Navigationsprogramm handelt es sich jedoch um Vektorkartensysteme, wo jeder Punkt mehr als nur die Grafikinformationen enthält. Vor einer geplanten Fahrt kann ich ein Ziel eingeben , mittlerweile in den meisten Fällen hausnummerngenau, das Programm berechnet die Route und leitet mich optisch und akustisch an den Zielort. So sagt einem eine freundliche Stimme z.B. in einem Kreisverkehr, "Nehmen sie die dritte Ausfahrt. Bei einer Rasterkartennavigation muss man die Route mit Wegpunkten, z.B. an Abzweigungen selbst erstellen. Moderne Systeme verwerten mittlerweile sogar die Verkehrsrundfunkinformationen (TMC u. TMCPlus).
Festeinbau vs. Mobiles Gerät

Fast jeder Autohersteller bietet mittlerweile Festeinbauten ab Werk an, oder zum Nachrüsten, z.B. ins Radio integriert. Das wirft für mich mehrere Fragen auf. Erst einmal, welcher GPS-Chipsatz wird verbaut. Wer die Entwicklung seit 2002 verfolgt hat, wird bemerkt haben, dass heute kein Weg mehr an SirffIII oder einem Äquivalent vorbei geht um optimalen Empfang für das Satelittensignal zu bekommen. Zudem ist es wichtig, wo der Empfänger bei nachträglichen Einbauten plaziert wird. außerdem ist m.E. die Frage wichtig, ob das Gerät bei längerer Lebensdauer des Wagens auf einem angemessenen Stand der Technik ist.
Ein gewichtiger Punkt, ist die Frage nach dem Programm- und/oder Kartenupdate und nicht zuletzt der Preis auch der der Üpdates.
Wer ein Navigationsgerät in mehreren Autos einsetzen möchte, z.B. im Leihwagen auf Dienstreise oder im Urlaub, ist mit einem mobilen Gerät besser bedient.
Mobile Geräte: PNA vs. PDA
Die ersten mobilen Navigationsgeräte kamen im Jahr 2001 auf den Markt. Die Amerikaner hatten die militärisch bedingte Ungenauigkeit des Systems abgeschaltet, so dass abzusehen war, dass man mit Hilfe der Satelitten eine brauchbare Navigation bewerkstelligen konnte. Es handelte sich um P(ersonal) D(igital) A(ssistants), kleine, handgroße Computer, die über Kabel mit einer kleinen GPS-Maus verbunden waren, die die Signale empfing und an das Programm weitergab. Mittlerweile gibt es kabellose BT-Mäuse. Die damaligen GPS-Mäuse hatten allerdings den Nachteil, dass das Signal in engen Häuserschluchten oder im Wald unter dichtem Bätterdach abbrach, da es von Wasser in den Blättern absorbiert wird. Deshalb eignet sich GPS auch nicht für die Navigation unter Wasser, z.B. beim Tauchen. Außerdem war hinter metallbedampften Frontscheiben, wie sie bei vielen französischen Wagen verwendet werden, kein GPS-Signal zu empfangen.
Seit jedoch der SirffIII-Chip oder seine Äquivalente auf dem Markt sind, hat sich da einiges gebessert, obwohl auffällt, dass bei Geräten mit integriertem GPS, z.B. PNA's immer die Möglichkeit geboten wird, eine externe kabelgebundene Maus anzuschließen.
Der für mich entscheidende Unterschied zwischen PDA und PNA besteht jedoch darin, dass das Betriebssystem eines PNA so verändert wurde, dass der Nutzer nur ein Navigationssprogramm darauf laufen lassen kann und manchmal nur noch Bilder oder Musik gespeichert werden können, während auf PDA's einen Vielzahl von Programmen verwendet werden können. S. z.B. Software für den PDA
Die Argumentation der anbietenden Firmen geht dahin, dass das Gerät besonders auf ihr Programm abgestimmt sei, ich glaube aber eher an kommerzielle Gründe, da die Angebote meist sehr billig sind und die Firmen darauf abzielen, vor allem durch Updates oder ausgewählte Zusatzprogramme Geld zu verdienen, z.B. durch die Vergabe von Lizenzen für P(oint) O(f) I(nterest) Add-Ons.
So handelt es sich bei PNA von TomTom um Linux-Betriebssysteme, bei Geräten von Garmin um ein völlig unbekanntes, proprietäres BS, während die anderen ein stark abgespecktes Win-CE verwenden oder zumindest den Desktop gesperrt haben, um die Nutzung von "fremden" Programmen einzuschränken. Nach meinen Informationen ist ein "Aufbohren" eines solchen Systems aus rechtlicher Sicht nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Entscheidungskriterien für die Wahl eines Navigationssystems

Festeinbau: Preis z.B. bei Audi/VW weit jenseits € 2000,- . Ein gewichtiger Vorteil eines solchen Gerätes ist die Verwendung von Sensoren an den Rädern oder Kompass, so dass auch Informationen vorliegen, wenn das GPS-Signal nicht zur Verfügung steht. Fraglich ist die Möglichkeit der Hardware-Updatemöglichkeiten. Relativ einfache Handhabung
Nachträglicher Festeinbau: Eine Verwendung in mehreren Fahrzeugen, z.B. Privat- u. Geschäftsfahrzeug kaum möglich. Inwieweit die Möglichkeit besteht, Sensoren wie beim Festeinbau einzubauen, kann ich nicht sagen. Wie ist Signalqualität bei bedampften (klimaverbessernden) Frontscheiben? Updatemöglichkeiten von Hard, Software und Kartenmaterial? Preisgestaltung? Vorteil: Einfache Handhabung?
PNA: Einfache Verwendung in mehreren Fahrzeugen z.B. mit Saugnapfhalter. Durch integrierten GPS-Empfänger eingeschränkte Signalqualität auch bei SirffIII (auch wenn einige Protagoniasten anderes behaupten) möglich (externe kabelgebundene Antenne nötig). Beschränkung auf ein Navi- Programm. "Kastriertes" oder proprietäres Betriebssystem. Unkomplizierte Handhabung (Werbeargument der Anbieter).
PDA

Für alle Programme offenes Betriebssystem. Man kann sich sein Naviprogramm selbst aussuchen oder auch wechseln. Man kann in Gegenden, in denen kein Navisystem angeboten wird, Rasterprogramme verwenden. Meine persönliche Entscheidung ist die Wahl eines PDA mit externer BT-Maus, da ich mehrfach bei Leihwagen Probleme mit metallbedampften Fontscheiben hatte. Die Argumente der Befürworter der int. Systeme, z.B. bei PNA, der SirffIII Chip könnte damit umgehen, scheint mir sehr wage, denn alle Firmen bieten die Möglichkeit, kabelgebundene externe Mäuse anzuschließen.
Die Software und das Kartenmaterial

Das Kartenmaterial für nahezu alle Navi-Systeme wird von den Firmen NavTeq und Teleatlas geliefert. Trotzdem ergeben sich Unterschiede beim Navigieren, da es daauf ankommt, wie das entsprechende Programm das Kartenmaterial auswertet.
Als Software ist zu nennen:
Navigon (NavTeq)
Medion (NavigonKlone), neuerdings GoPal.
Igo (TeleAtlas) in Osteuropa andere Kartenquellen, deshalb m.E. besonders für die Navigation in diesen Gebieten zu empfehlen.
TomTom (T)
Route 66 (N)
Falk - Map&Guide - MarkoPolo (N)
Destinator
Garmin (N)

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  In Italien besser nicht rasen
Geschrieben von: Skychef - 29.04.2009, 17:55 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Temposünden im Ausland können teuer werden. Oft wissen Autofahrer nicht, wie sie mit Bußgeldbescheiden in fernen Ländern umgehen sollen. Die Regeln unterscheiden sich meist stark von den deutschen.
In den meisten Nachbarländern werden Autofahrer bei Tempoüberschreitung deutlich stärker zur Kasse gebeten als in Deutschland. Abweichende Regeln verteuern zudem die Sanktionen, selbst wenn dem betroffenen Autofahrer die fremden Regularien unbekannt sind.
Diese Erfahrung mussten zwei Österreicher aus der Steiermark machen, wie der Autoclub ÖAMTC in Wien mitteilte. Ein Mann war mit dem Auto seiner Mutter im italienischen Aostatal bei einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 70 km/h mit einem Tempo von 81 km/h geblitzt worden. Dafür flatterte seiner Mutter als Fahrzeughalterin einige Wochen später ein eingeschriebener Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung über rund 170 Euro ins Haus.

In Italien darf jeder 20 Punkte sammeln


Der Temposünder war schuldbewusst, das Bußgeld wurde also überwiesen. Sowohl er als auch seine Mutter versäumten aber, das beiliegende Schreiben genau zu lesen. "Ein Fehler, wenn auch ein verständlicher. Die äußere Form des Begleitschreibens ließ nicht auf seine Wichtigkeit schließen, verfasst war es noch dazu in Italienisch und schlechtem Englisch, so dass es für Mutter und Sohn nicht verständlich war", schildert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner den Fall.

Wie sich später herausstellte, wurde die Fahrzeughalterin darin aufgefordert, den Lenker des Autos bekannt zu geben. Grund dafür ist das italienische Führerschein-Punktesystem. Jeder Lenker hat ein Kontingent mit 20 Punkten, von dem bei Verkehrsdelikten eine entsprechende Anzahl abgezogen wird. "Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h sind bereits fünf Punkte fällig, daher wird ein sogenanntes Lenkererhebungsverfahren eingeleitet", erläutert die ÖAMTC-Juristin.

Sünder haben zwei Möglichkeiten


Weil die gewünschte Information nicht bei den italienischen Behörden eintraf, trat im Februar 2009 ein weiterer Bescheid die Reise nach Österreich an. Die Fahrzeughalterin sollte nun 260 Euro bezahlen wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft".
Von den Juristen des Autoclubs erfuhren sie später, dass es zwei Möglichkeiten gegeben hätte. Erstens: Lenker nennen, Bußgeld überweisen, Fall erledigt. Punkte im italienischen Führerscheinregister sind jenseits der Grenze wirkungslos. Das gilt auch für deutsche Autofahrer. Maximilian Maurer vom ADAC: "Punkteregister gelten nur im jeweiligen Land. Also werden beispielsweise Verstöße in Italien nicht nach Flensburg weiter gemeldet."

"Leider kein Einzelfall"


Man kann sich aber auch auf eine andere Lösung einlassen. "Der ADAC hat für solche Fälle einen Formbrief, in dem eine Zahlung abgelehnt wird", schildert Maurer den zweiten Weg und beleuchtet den Hintergrund: "Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren und mit den Behörden in seiner eigenen Sprache in Kontakt zu treten." Das sei ein "echtes Problem", sagt Maurer. Deshalb verfolge der ADAC jeden einzelnen Fall.
Doch einen Einspruch verpassten Mutter wie Sohn, so dass 260 Euro fällig wurden. Zwar kann eine solche Geldbuße derzeit nicht zwangsweise eingetrieben werden, weder in Deutschland noch in Österreich. Aber wird sie nicht bezahlt, verdoppelt sich der Betrag. "Bei einer Polizeikontrolle in Italien könnte diese Summe eingefordert werden", warnt Maurer, und das könnte dann eine höchst unliebsame Überraschung werden und ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
"Das ist leider kein Einzelfall", stellt Maurer fest. "Gerade in Italien werden wegen Bagatelldelikten horrende Strafen fällig. Wenn sich die Autofahrer nicht rechtzeitig beraten lassen, wird es oft noch teurer." Bei Auslandsreisen empfiehlt es sich deshalb, sich über die jeweiligen Verkehrsregeln zu informieren und - sie einzuhalten. Sollte eine Übertretung passiert sein und eine Strafe ins Haus flattern, ist es ratsam, diese nicht zu ignorieren. Wenn man den fremdsprachigen Strafzettel nicht versteht oder man eine Reaktion, wie im genannten Beispiel, schon verpasst hat, sollte man sich anwaltliche Hilfe suchen.

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  Preise für Inspektionen sehr unterschiedlich
Geschrieben von: Skychef - 27.04.2009, 10:05 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Inspektionen und Wartung schlagen sich im Portemonnaie eines Autobesitzers deutlich nieder. Doch es gibt offenbar Sparpotenzial. Eine repräsentative Studie des Marktforschungsinstituts GfK zeigt, dass selbst bei einer Automarke die Inspektionspreise der Vertragswerkstätten alles andere als einheitlich sind.

[Bild: 631a37db861313cc9c8ed4213c30c5c3.jpg]
In Auftrag gegeben wurde die Marktuntersuchung von der Werkstattkette A.T.U. in Weiden. Bringt man seinen Wagen statt zu einer Vertragswerkstatt in eine freie Werkstatt, sind laut A.T.U. sogar Einsparungen von 35 bis 54 Prozent möglich.
Allerdings sollten sich Autobesitzer, die den Weg in eine markenungebundene Werkstatt wählen, vergewissern, dass alle Arbeiten streng nach Herstellervorgaben erfolgen, um den Qualitätsstandard und mögliche Garantiebedingungen zu sichern.
Untersucht wurden die Preise für Inspektionen anhand von sechs gängigen Fahrzeugmodellen der Marken VW, Audi, Opel, BMW und Mercedes-Benz. Für die Untersuchung wurden pro Kfz-Modell rund 300 Vertragswerkstätten zu den Kosten der Inspektion befragt. Im Inspektionspreis war stets auch das vom Hersteller vorgeschriebene Material enthalten. Die Preise wurden anschließend mit denen von A.T.U verglichen.
Laut Studie trennen die teuersten Vertragswerkstätten von den günstigsten bei der Inspektion rund 200 Euro Preisunterschied. Am Beispiel der 120 000-km-Inspektion für einen VW Golf V 1,4l 16V bedeutet das: Die günstigsten Vertragswerkstätten verlangten 235 Euro, die teuersten 425 Euro. Der durchschnittliche Inspektionspreis liegt bei diesem Fahrzeug bei 323 Euro.

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  "Grüner" AUDI
Geschrieben von: Skychef - 24.04.2009, 10:58 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten


Offenes Autofahren und Vernunft - das ist vermeintlich wie Feuer und Wasser, es passt nicht zusammen. Oder vielleicht doch? Mit einem ebenso raffinierten wie simplen Kniff will Audi zeigen, dass durch Sonne ausgelöste Glücksgefühle und verbrauchsbewusstes Fahren durchaus zeitgleich möglich sind.
[Bild: 147c5dcfb9fe8339f484e2ee262fa1c1.jpg]
Klimaanlage und Sitzheizung an, ein wärmender Luftstrom aus den Düsen der erstmals bei Audi lieferbaren Nackenheizung und dann noch die richtige Musik dazu, so wird die Fahrt im Nachfolger des offenen A4 selbst an kühlen Frühlingstagen zu einem Genuss. Wenn, ja wenn da nicht der kleine grüne und stetig wachsende Balken im zentralen Mitteldisplay wäre. Dieses neue, so genannte Effizienzprogramm misst den Energiehunger der strombetriebenen Zusatzaggregate und somit deren Wirkung auf den Spritverbrauch. Da können schon einmal bis zu einem Liter mehr auf 100 Kilometer zusammenkommen. Um das zu vermeiden, meldet sich das virtuelle "schlechte Gewissen" gegebenenfalls auch mit Tipps wie "Fenster bei laufender Klimaanlage schließen". Wird der Rat befolgt, zieht sich der grüne Balken wieder ein klein wenig zurück.
Unterstützt wird das Sparprogramm von einer auffälligen Anzeige für den richtigen Schaltzeitpunkt und einem Stopp-Start-System. Mit dem Durchdrücken des Kupplungspedals startet der zuvor in Ruhestellung gegangene Motor ohne die geringste Verzögerung wieder. Was schade ist: Zur Markteinführung im Mai wird vorerst nur der 170 PS starke und kraftvoll durchziehende 2.0 TDI mit Sechsgang-Getriebe derart raffiniert ausgestattet sein.
Audi verspricht aber, dass weitere Motoren sukzessive ebenfalls mit der Kombination aus Stopp-Start-System und entsprechender Anzeige im Bordcomputer ausgestattet werden sollen. Angeboten wird das A5 Cabrio vom Start weg mit einem 2.0 FSI mit Multitronic-Getriebe (180 PS/41 100 Euro), der alternativ auch mit Sechsgang-Getriebe (211 PS/42 950 Euro) kombinierbar ist. An der Spitze der Benziner-Fraktion steht der 3.2 FSI (265 PS/49 900 Euro). Den Dieselpart übernehmen neben dem 2.0 TDI ein 2,7 Liter TDI (190 PS/44 600 Euro) sowie der 3.0 TDI S-Tronic und quattro-Antrieb (240 PS/53 100 Euro). Erst im Herbst folgt mit dem 1,8 TFSI (160 PS/37 300 Euro) der eigentliche Basismotor des A5 Cabrios.
Welches Aggregat auch immer unter der Haube arbeitet, das im richtigen Maß sportlich-straff abgestimmte Fahrwerk sorgt stets für bestes Handling des ausgesprochen formschönen offenen A5. Über dem spannt sich im geschlossenen Zustand wie zuvor beim A4 Cabrio wieder eine Haube aus Stoff. Das klassische, dreilagige Softtop reduziert Außengeräusche selbst bei schneller Fahrt auf einem Minimum. Und wem das nicht genügt, dem steht - aufpreispflichtig - ein Akustikverdeck mit einer 15 Millimeter dicken Schaumeinlage zur Verfügung.
Ein Knopfdruck genügt und in gerade einmal 15 Sekunden verschwindet das Dach im Heck. Das Schließen dauert zwei Sekunden länger. So lassen sich selbst kleinste Sonnenlücken genießen. Die Stoffhaube faltet sich dabei erfreulich klein zusammen. Von dem 380 Liter fassenden Gepäckabteil gehen gerade einmal 60 Liter verloren. Eine serienmäßige Durchlade (70 Zentimeter breit, 30 Zentimeter hoch) erlaubt zudem den Transport langer Gegenstände. Bei entsprechendem Platzbedarf genügt ein Hebelzug auf jeder Seite des Laderaumes und die beiden Rücksitzlehnen sind umgeklappt. Dann stehen ein Gesamt-Stauraumvolumen von 750 Litern sowie eine Ladelänge von 1,76 Metern zur Verfügung.
Reichlich Platz wird allen Reisenden geboten. Selbst die Hinterbänkler haben bis auf eine recht steil stehende Rückenlehne keinen Grund zur Klage und können sich von dort aus an der hochwertigen Verarbeitung und Gestaltung des Innenraums erfreuen. Erfreulich ist die Serienausstattung des A5-Cabriolets. Alu-Räder, Klimaautomatik, Windschott, CD-Radio und sogar automatische Gurtbringer liefert Audi bereits ab Werk. Die gab es beim Vorgänger, dem A4-Cabrio, nicht mal gegen Aufpreis.
Dass die A4-Modellreihe nicht mehr die Basis für den offenen Mittelklasse-Audi werden würde, war mit der Geburt des A5 beschlossene Sache. Die langgestreckte, fließende Form des zweitürigen Coupés bot den Audi-Designern geradezu ideale Voraussetzungen, eine formschöne Open-Air-Version zu gestalten. Wenn man die aufgrund der raffinierten Technik auch noch vernünftig bewegen kann, steht Glücksgefühlen und Sonnenstrahlen eigentlich nichts mehr im Weg.

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  Fehler bei Tempomessungen
Geschrieben von: Skychef - 23.04.2009, 20:31 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

"Ich bin geblitzt worden", formulieren die meisten Autofahrer, wenn ihnen ein zu hohes Tempo attestiert wird. Dies ist aber oft unzutreffend. Denn nicht nur mit Radargerät und Kamera rücken Polizei oder Kommunen Autofahrern zu Leibe, die die gebotene Geschwindigkeit missachten. "Wer dann um seinen Führerschein oder die Höhe des Bußgeldes kämpfen muss, sollte genau wissen, wie gemessen wurde", rät Michael Winter, auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Kornwestheim.

[Bild: ef431bf48fd824bbc9c1efa43af5d20d.jpg]
Winter weiß, dass "je nach Art der Geschwindigkeitsmessung verschiedene Faktoren ins Spiel kommen". Um - womöglich vor Gericht - zu bestehen, bedürfe es in der Regel eines erfahrenen Verteidigers, denn jedes Verfahren müsse geprüft werden. "Nur wenn man genau weiß, welche technischen Anforderungen und speziellen Bedingungen zu erfüllen sind, kann man Erfolg versprechend fehlerhafte Messungen entkräften", schildert der Jurist seine Erfahrungen.
Die wohl gängigste Methode, Temposündern zu Leibe zu rücken, ist das Radarmessverfahren. Durchfährt ein Fahrzeug den Radarstrahl, wird ein Teil der Welle zurück zur Antenne des Radargeräts gesandt. Moderne Radarmessgeräte arbeiten mit sogenannten Mehrfach- oder Vergleichsmessungen. Dies bedeutet, dass über eine bestimmte Fahrstrecke des gemessenen Fahrzeugs der laufend anfallende Messwert mit dem zuerst ermittelten Messwert verglichen wird. Ergeben sich keine Abweichungen außerhalb sogenannter Verkehrsfehlergrenzen, wird eine Messung ausgelöst und ein Foto mit Messwerteinblendung gefertigt. "Wichtig ist dabei beispielsweise die korrekte Aufstellung des Messgerätes", sagt Winter; Fehler könnten zu Fehlmessungen führen.
Zunehmender Beliebtheit bei Ordnungshütern erfreuen sich Lasermessgeräte. Die senden innerhalb einer Zeitspanne von 0,3 bis 1,0 Sekunden zwischen 50 und 100 kurze Infrarotlichtimpulse und empfangen die vom Fahrzeug reflektierten Impulse wieder. Für jeden Impuls wird die Laufzeit vom Abgang aus dem Gerät bis zum Wiedereintreffen gemessen. Daraus wird die sich verändernde Entfernung zum Fahrzeug berechnet. "Der Zielentfernungsbereich ist bei einem Pkw bis etwa 400 Meter unproblematisch, wenn das Kennzeichen anvisiert wurde, da sich der Messkreis innerhalb des Fahrzeugumrisses befindet", erläutert Winter. Die entscheidende Frage sei die eindeutige Zuordnung des Messstrahls zu einem bestimmten Auto. Zudem problematisch: Oftmals gibt es kein Foto.
Lichtschrankenmessverfahren werden vielfach von der Autobahnpolizei eingesetzt, da je nach verwendetem Gerät Fahrbahnbreiten von bis zu 18 oder sogar 25 Metern überwacht werden können. Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird hier auf Basis einer sogenannten Weg-Zeit-Messung ermittelt. Es wird also die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für das Zurücklegen der definierten Strecken zwischen den verschiedenen Lichtstrahlen benötigt. Fehler können laut Winter auftreten wegen falscher Justierung des Geräts, Zuordnungsfehlern oder Ablesefehlern.
Stationär arbeiten Messungen mit in die Fahrbahn verlegten Messwertaufnehmern. Das können druckempfindliche Kabel oder Induktionsschleifen sein. Wie auch immer, hier ist der einwandfreie Zustand der Kabel und Schleifen wichtig.
Selbst Systeme, die eigentlich zur Ermittlung von Abstandsverstößen dienen, können Temposünden aufdecken. Eine Videokamera nimmt den Verkehr im Fernbereich bis zu 500 Meter auf, eine weitere Kamera den sogenannten Nahbereich (30 bis 100 Meter), eine dritte Kamera zeichnet Fahrzeug, Fahrzeugführer und Kennzeichen zu Beweiszwecken auf. Ein mit einem Computer versehenes Steuergerät führt die geeichte Zeitmessung durch. Die jeweilige Fahrzeugposition wird durch Linien auf dem Bildschirm identifiziert, die gefahrene Geschwindigkeit und der Abstand zum Vordermann werden durch das System berechnet. Es handelt sich wiederum um eine reine Weg-Zeit-Messung.
Sehr oft werden, besonders auf Autobahnen und Schnellstraßen, vermeintliche Temposünder mit einem getarnten oder ungetarnten Polizeifahrzeug ermitteln. "Hierbei kommen sowohl geeichte als auch ungeeichte Tachometer zum Einsatz. Je nachdem gelten dabei unterschiedliche, teils erhebliche Toleranzen", erläutert der Jurist.
Alles in allem bietet die Geschwindigkeitsmessung viele Ansatzpunkte zur kritischen Nachfrage, fasst der Rechtsanwalt seine Erfahrungen zusammen: Unabhängig von der Angriffsfläche, welche die technische Seite bietet, bestehe zudem die Möglichkeit der formell juristischen Prüfung des Verfahrens.

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  Schäden am Fahrwerk können teuer werden
Geschrieben von: Skychef - 22.04.2009, 11:06 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Wenn das Auto auf gerader Strecke zur Seite zieht oder die Reifen unregelmäßig abgefahren sind, kann dies an schlechter Fahrwerkseinstellung liegen. Auch polternde oder schlagende Geräusche auf unebenen Straßen, ein flatterndes Lenkrad oder ein Brummen in der Kurve sind eindeutige Hinweise auf Schäden, die man unbedingt kontrollieren sollte.

[Bild: b8c35c64ff90d940eaf52469864f26cf.jpg]
Nicht alle Defekte machen sich gleich am Anfang bemerkbar. Stoßdämpfer nützen sich allmählich ab. Ihr Verschleiß ist schleichend. "Dabei ist das gar nicht ungefährlich, denn schadhafte Stoßdämpfer verlängern auch den Bremsweg", warnt der ÖAMTC-Techniker. Den Auslösern von Fahrwerksproblemen werde vom Autofahrer häufig nicht genug Aufmerksamkeit beigemessen. "Oft reichen unerwünschte Berührungen mit dem Randstein oder einem Schlagloch. Auch ein kleiner Ausrutscher auf Eis und Schnee, nach dem keine Schäden sichtbar sind, kann Defekte verursachen, durch die das Auto im Extremfall anders reagiert", erklärt Stix.

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  Wer hätts gedacht? Bastlerfahrzeug mit Mängeln
Geschrieben von: Skychef - 20.04.2009, 21:15 - Forum: Allerlei um`s Auto - Antworten (2)

Wer ein ausdrücklich als Bastlerfahrzeug bezeichnetes Auto kauft, muss mit Mängeln rechnen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin.

Dabei berufen sie sich auf ein Urteil des Amtsgerichts München. Der Käufer könne sein Geld nur zurückfordern, wenn er sich zuvor ausdrücklich nach dem Zustand des Autos erkundigt hat.

In dem Fall hatte ein Käufer laut DAV ein Auto erworben, das im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug gekennzeichnet war. Nach einiger Zeit stellte er fest, dass unter anderem die Bremse defekt war. Er warf dem Verkäufer arglistige Täuschung vor und verlangte sein Geld zurück. Das Gericht wies seine Klage ab. Denn erstens sei der Anspruch auf Rückzahlung nach mehr als drei Jahren verjährt. Und zweitens hätte dem Käufer klar sein müssen, dass bei einem Bastlerfahrzeug erhebliche Mängel zu erwarten sind.

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