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Fahren unter Medikamenteneinfluà |
Geschrieben von: Skychef - 19.10.2009, 09:22 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Keine Antworten
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Die Schatten werden länger, die Sonnenscheinzeiten kürzer, es wird feucht und kalt. "Damit steigt die Anfälligkeit der Menschen für diverse Erkrankungen", schildert Heimo Vedernjak, Mediziner des österreichischen Automobilclubs ÃAMTC in Wien, seine Erfahrungen. Neben Schnupfen, Husten und Grippe könne es durch hormonelle Umstellungen und Lichtmangel zu depressiven Verstimmungen kommen.
Doch Achtung: "Medikamente können die Reaktionsfähigkeit verlangsamen und zu Konzentrationsmängeln führen. Manche Mittel beeinflussen das Selbsteinschätzungsvermögen und können zu riskanten Fahrmanövern führen", warnt der ÃAMTC-Arzt. Wer eine akute Erkrankung wie eine Grippe hat oder auch nur unter Kopfschmerzen leidet, sollte sich ohnehin schonen und nicht im Auto sitzen. "Wenn sich Fahrten absolut nicht vermeiden lassen, muss man vorher auf jeden Fall die eventuellen Nebenwirkungen von Medikamenten abklären", betont Vedernjak.
Medikamente, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können, sind beispielsweise Schlaf- und Beruhigungsmittel, alkoholhaltige Hustensäfte und -tropfen, Antidepressiva, Opiate (Schmerzmittel), Rheuma- und Allergiemedikamente. Im Normalfall informiert der Arzt den Patienten beim Verschreiben eines pharmazeutischen Präparats umfassend über dessen Wirkungsweise. "Als mündiger Patient sollte man zudem genau nachfragen", empfiehlt Heimo Vedernjak. Allerdings kaufen viele Menschen auch ohne Rezept in der Apotheke ein. "Doch rezeptfreie Arzneimittel können ebenfalls Wirkstoffe enthalten, die sich auf das Fahrverhalten auswirken - beispielsweise Alkohol", warnt Vedernjak. Auch der Apotheker weià über die Wirkungsweise von Medikamenten Bescheid. Und es empfiehlt sich prinzipiell, vor Einnahme eines Medikaments dessen Beipackzettel zu lesen.
"Selbst vermeintlich harmlose Medikamente können die Fahrtüchtigkeit bereits deutlich herabsetzen", gibt die Medizinerin Ulrike Roth von der TÃV Rheinland Group in Köln zu bedenken. Nicht nur die Einnahme von Grippe- und Hustenmedikamenten, sondern auch der Konsum von Mitteln gegen Schmerz, Bluthochdruck, Fieber oder Krämpfe kann zu erheblichen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit im StraÃenverkehr führen. Medikamente gegen Allergien oder Reisekrankheit sollten ebenfalls genauestens auf Nebenwirkungen überprüft werden.
Mit Kaffee oder Aufputschmitteln kann die beeinträchtigende Wirkung von Grippe- und Hustenmitteln oder anderen Medikamenten keinesfalls aufgehoben werden. Und die zusätzliche Einnahme von Alkohol vervielfacht die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sogar noch. "Wer sich nicht sicher ist, ob ein eingenommenes Medikament die Leistungsfähigkeit einschränkt, sollte der eigenen wie der Gesundheit anderer zuliebe besser per Bus, Bahn oder Taxi reisen", empfiehlt Roth. Die Folgen einer Fahrt unter Medikamenten-Einfluss können auÃerdem teuer werden: Ãhnlich wie bei Alkoholmissbrauch drohen nach einem verschuldeten Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes, BuÃgelder und sogar Führerscheinentzug.
Viele Menschen müssen über längere Zeiträume Medikamente einnehmen. Die verabreichten Präparate können die Fahrtauglichkeit anfangs erheblich beeinträchtigen. Bei Schmerzmitteln beispielsweise ist man allerdings nach einer Eingewöhnungsphase oft wieder in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu lenken. "Das sollte aber niemals ohne Erlaubnis durch den Arzt geschehen", betont Heimo Vedernjak.
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Kein Geld für Schummel-Websites |
Geschrieben von: coolguy4711 - 13.10.2009, 17:07 - Forum: Webseiten von Abzockern
- Keine Antworten
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[SIZE="3"]Gerichtsurteil:[/SIZE]
[SIZE="3"] Kein Geld für Schummel-Websites[/SIZE]
Versäumt es der Betreiber einer Webseite, deutlich auf die Kosten seines Angebots hinzuweisen, muss der Kunde nicht zahlen. Ein Vermerk in den AGB reicht dazu nicht aus.
München - Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück. Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird.
Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons, innerhalb eines mehrzeiligen Textes. Die genauen Zahlungsmodalitäten wurden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erläutert, welche die Frau per Mausklick akzeptiert hatte. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.
Dem widersprach die Richterin, nachdem sie die betreffende Webseite selbst in Augenschein genommen hatte. Sie kam zu dem Ergebnis, "dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe." Zwar können Zahlungspflichten grundsätzlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, so heiÃt es in dem Urteil. Im vorliegenden Fall erfährt man jedoch erst aus den AGB, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt. Im vorliegenden Fall, so entschied die Richterin, sei dies aber so ungewöhnlich und überraschend, dass die Regelung unwirksam sei.
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Falschparker haften selbst |
Geschrieben von: Skychef - 12.10.2009, 17:21 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Keine Antworten
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Falschparker müssen selbst für Schäden an ihrem Auto haften. Dies stellte das Amtsgericht München in einem nun veröffentlichten Urteil klar (Az.: 331 C 5627/09).
Ein Autofahrer ist selbst schuld, wenn sein Wagen ordnungswidrig auf dem Bürgersteig abgestellt ist, den Verkehr behindert und dann von einem Kind mit dessen Fahrrad beschädigt wird. Die Risiken eines falsch geparkten Wagens hätten in erster Linie die Parkenden und nicht die Passanten zu tragen. Im betreffenden Fall muss der Falschparker somit den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Ausfälle bei MB C- E- Klasse mit Dieselmotor |
Geschrieben von: Skychef - 09.10.2009, 13:34 - Forum: Allerlei um`s Auto
- Keine Antworten
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Mercedes muss rund 25.000 Autos der C- und E-Klasse in die Werkstatt zurückbeordern. Grund sind Probleme mit den Injektoren der Diesel-Motoren. Im schlimmsten Fall kann der Motor einfach ausfallen.
Bei den Dieselmodellen der aktuellen C- und E- Klasse von Mercedes kann es wegen Fehlern an der Einspritzung zu Motorausfällen kommen. Beanstandet wurden bisher rund 2800 Motoren der Modelle 220 CDI und 250 CDI.
Grund sind Probleme mit den sogenannten Piezo-Injektoren. Das teilte Daimler-Sprecher Wolfgang Zanker mit. Theoretisch könnten nach Zankers Angaben in Deutschland etwa 25.000 Fahrzeuge betroffen sein.
Austausch in 2,5 Stunden
Laut Wolfgang Zanker wird davon ausgegangen, dass es "zu weiteren Beanstandungen kommen kann". Aus diesem Grund wird derzeit auch die Produktion der Vierzylinder-Motoren vom Typ OM 651 gedrosselt, um den möglichen Ersatzteilbedarf decken zu können. Hintergrund der Probleme seien produktionsbedingte Fehler der Injektoren, die bei einem Zulieferer gefertigt werden.
Der Austausch der Injektoren in der Werkstatt dauert laut Zanker rund 2,5 Stunden. Den Kunden werden kostenlose Ersatzfahrzeuge gestellt, auÃerdem will man den Haltern als Entschädigung eine "Aufmerksamkeit" im Wert von etwa 200 Euro zukommen lassen. Wie diese aussieht, sei dem jeweiligen Händler überlassen - es könne beispielsweise ein Service-Gutschein sein.
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