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  Fehler bei Tempomessungen
Geschrieben von: Skychef - 23.04.2009, 20:31 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

"Ich bin geblitzt worden", formulieren die meisten Autofahrer, wenn ihnen ein zu hohes Tempo attestiert wird. Dies ist aber oft unzutreffend. Denn nicht nur mit Radargerät und Kamera rücken Polizei oder Kommunen Autofahrern zu Leibe, die die gebotene Geschwindigkeit missachten. "Wer dann um seinen Führerschein oder die Höhe des Bußgeldes kämpfen muss, sollte genau wissen, wie gemessen wurde", rät Michael Winter, auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Kornwestheim.

[Bild: ef431bf48fd824bbc9c1efa43af5d20d.jpg]
Winter weiß, dass "je nach Art der Geschwindigkeitsmessung verschiedene Faktoren ins Spiel kommen". Um - womöglich vor Gericht - zu bestehen, bedürfe es in der Regel eines erfahrenen Verteidigers, denn jedes Verfahren müsse geprüft werden. "Nur wenn man genau weiß, welche technischen Anforderungen und speziellen Bedingungen zu erfüllen sind, kann man Erfolg versprechend fehlerhafte Messungen entkräften", schildert der Jurist seine Erfahrungen.
Die wohl gängigste Methode, Temposündern zu Leibe zu rücken, ist das Radarmessverfahren. Durchfährt ein Fahrzeug den Radarstrahl, wird ein Teil der Welle zurück zur Antenne des Radargeräts gesandt. Moderne Radarmessgeräte arbeiten mit sogenannten Mehrfach- oder Vergleichsmessungen. Dies bedeutet, dass über eine bestimmte Fahrstrecke des gemessenen Fahrzeugs der laufend anfallende Messwert mit dem zuerst ermittelten Messwert verglichen wird. Ergeben sich keine Abweichungen außerhalb sogenannter Verkehrsfehlergrenzen, wird eine Messung ausgelöst und ein Foto mit Messwerteinblendung gefertigt. "Wichtig ist dabei beispielsweise die korrekte Aufstellung des Messgerätes", sagt Winter; Fehler könnten zu Fehlmessungen führen.
Zunehmender Beliebtheit bei Ordnungshütern erfreuen sich Lasermessgeräte. Die senden innerhalb einer Zeitspanne von 0,3 bis 1,0 Sekunden zwischen 50 und 100 kurze Infrarotlichtimpulse und empfangen die vom Fahrzeug reflektierten Impulse wieder. Für jeden Impuls wird die Laufzeit vom Abgang aus dem Gerät bis zum Wiedereintreffen gemessen. Daraus wird die sich verändernde Entfernung zum Fahrzeug berechnet. "Der Zielentfernungsbereich ist bei einem Pkw bis etwa 400 Meter unproblematisch, wenn das Kennzeichen anvisiert wurde, da sich der Messkreis innerhalb des Fahrzeugumrisses befindet", erläutert Winter. Die entscheidende Frage sei die eindeutige Zuordnung des Messstrahls zu einem bestimmten Auto. Zudem problematisch: Oftmals gibt es kein Foto.
Lichtschrankenmessverfahren werden vielfach von der Autobahnpolizei eingesetzt, da je nach verwendetem Gerät Fahrbahnbreiten von bis zu 18 oder sogar 25 Metern überwacht werden können. Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird hier auf Basis einer sogenannten Weg-Zeit-Messung ermittelt. Es wird also die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für das Zurücklegen der definierten Strecken zwischen den verschiedenen Lichtstrahlen benötigt. Fehler können laut Winter auftreten wegen falscher Justierung des Geräts, Zuordnungsfehlern oder Ablesefehlern.
Stationär arbeiten Messungen mit in die Fahrbahn verlegten Messwertaufnehmern. Das können druckempfindliche Kabel oder Induktionsschleifen sein. Wie auch immer, hier ist der einwandfreie Zustand der Kabel und Schleifen wichtig.
Selbst Systeme, die eigentlich zur Ermittlung von Abstandsverstößen dienen, können Temposünden aufdecken. Eine Videokamera nimmt den Verkehr im Fernbereich bis zu 500 Meter auf, eine weitere Kamera den sogenannten Nahbereich (30 bis 100 Meter), eine dritte Kamera zeichnet Fahrzeug, Fahrzeugführer und Kennzeichen zu Beweiszwecken auf. Ein mit einem Computer versehenes Steuergerät führt die geeichte Zeitmessung durch. Die jeweilige Fahrzeugposition wird durch Linien auf dem Bildschirm identifiziert, die gefahrene Geschwindigkeit und der Abstand zum Vordermann werden durch das System berechnet. Es handelt sich wiederum um eine reine Weg-Zeit-Messung.
Sehr oft werden, besonders auf Autobahnen und Schnellstraßen, vermeintliche Temposünder mit einem getarnten oder ungetarnten Polizeifahrzeug ermitteln. "Hierbei kommen sowohl geeichte als auch ungeeichte Tachometer zum Einsatz. Je nachdem gelten dabei unterschiedliche, teils erhebliche Toleranzen", erläutert der Jurist.
Alles in allem bietet die Geschwindigkeitsmessung viele Ansatzpunkte zur kritischen Nachfrage, fasst der Rechtsanwalt seine Erfahrungen zusammen: Unabhängig von der Angriffsfläche, welche die technische Seite bietet, bestehe zudem die Möglichkeit der formell juristischen Prüfung des Verfahrens.

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  Schäden am Fahrwerk können teuer werden
Geschrieben von: Skychef - 22.04.2009, 11:06 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Wenn das Auto auf gerader Strecke zur Seite zieht oder die Reifen unregelmäßig abgefahren sind, kann dies an schlechter Fahrwerkseinstellung liegen. Auch polternde oder schlagende Geräusche auf unebenen Straßen, ein flatterndes Lenkrad oder ein Brummen in der Kurve sind eindeutige Hinweise auf Schäden, die man unbedingt kontrollieren sollte.

[Bild: b8c35c64ff90d940eaf52469864f26cf.jpg]
Nicht alle Defekte machen sich gleich am Anfang bemerkbar. Stoßdämpfer nützen sich allmählich ab. Ihr Verschleiß ist schleichend. "Dabei ist das gar nicht ungefährlich, denn schadhafte Stoßdämpfer verlängern auch den Bremsweg", warnt der ÖAMTC-Techniker. Den Auslösern von Fahrwerksproblemen werde vom Autofahrer häufig nicht genug Aufmerksamkeit beigemessen. "Oft reichen unerwünschte Berührungen mit dem Randstein oder einem Schlagloch. Auch ein kleiner Ausrutscher auf Eis und Schnee, nach dem keine Schäden sichtbar sind, kann Defekte verursachen, durch die das Auto im Extremfall anders reagiert", erklärt Stix.

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  Wer hätts gedacht? Bastlerfahrzeug mit Mängeln
Geschrieben von: Skychef - 20.04.2009, 21:15 - Forum: Allerlei um`s Auto - Antworten (2)

Wer ein ausdrücklich als Bastlerfahrzeug bezeichnetes Auto kauft, muss mit Mängeln rechnen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin.

Dabei berufen sie sich auf ein Urteil des Amtsgerichts München. Der Käufer könne sein Geld nur zurückfordern, wenn er sich zuvor ausdrücklich nach dem Zustand des Autos erkundigt hat.

In dem Fall hatte ein Käufer laut DAV ein Auto erworben, das im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug gekennzeichnet war. Nach einiger Zeit stellte er fest, dass unter anderem die Bremse defekt war. Er warf dem Verkäufer arglistige Täuschung vor und verlangte sein Geld zurück. Das Gericht wies seine Klage ab. Denn erstens sei der Anspruch auf Rückzahlung nach mehr als drei Jahren verjährt. Und zweitens hätte dem Käufer klar sein müssen, dass bei einem Bastlerfahrzeug erhebliche Mängel zu erwarten sind.

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  Welches Nummernschild für welches Auto?
Geschrieben von: Skychef - 15.04.2009, 10:50 - Forum: Allerlei um`s Auto - Keine Antworten

Mit dem April beginnt auf Deutschlands Straßen wieder die Hoch-Zeit der Saisonkennzeichen, der H-Kennzeichen und der 07er-Nummern. Welches ist aber das richtige Kennzeichen und wie kann man Kosten sparen?

[Bild: 91aa10740dbbef96dce5cc299fed2e9c.jpg]
Das Standardkennzeichen: Bei der Anmeldung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs teilt einem die Zulassungsstelle ein Kennzeichen zu. Anmelder können sich aber auch gegen eine geringe Gebühr eine Buchstaben-Zahlenkombination aus noch verfügbaren Zeichen zusammenstellen. Das geht inzwischen bei fast allen Gemeinden online. Auf den Internetseiten der Zulassungsstellen kann man sich bequem eine Übersicht über noch nicht vergebene Kombinationen anschauen, sich das Wunschkennzeichen aussuchen und für eine gewisse Zeit reservieren. Dieser Service kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. "In jedem Fall aber vor Ort erkundigen, wie das Verfahren in der jeweiligen Gemeinde gehandhabt wird. Die Herangehensweisen sind sehr unterschiedlich", schildert Frank Volk vom TÜV Süd seine Beobachtungen.
Rote Kennzeichen: Sie wurden früher zur Überführung von Fahrzeugen auch an Privatpersonen herausgegeben. Heute gibt es sie nur noch für Werkstätten und Autohäuser. Zu erkennen sind die roten Nummern von Händlern an den ersten beiden Ziffern 06.
07er-Kennzeichen: Private Besitzer von Oldtimern können nach wie vor ein rotes Nummernschild für ihr rollendes Kulturgut bekommen. Bis Februar 2007 kamen bereits Inhaber von Fahrzeugen, die mindestens 20 Jahre alt waren, in den Genuss von Vergünstigungen. Solche trugen als erste Ziffern die 07er-Kombination. Diese Regelung wurde jedoch gekippt. Seit März 2007 gilt einheitlich: Oldtimer können nur Fahrzeuge mit einem Alter von mindestens 30 Jahren sein. Keine Regel ohne Ausnahme: Weiter gültig bleiben 07er-Kennzeichen, die vorher unbefristet vergeben worden waren. 07er-Kennzeichen gelten generell nur für Probe- oder Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Wartung und Reparatur. Auch erlaubt sind An- und Abfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen. Verboten ist der Alltagsbetrieb.
Kurzzeitkennzeichen: Teilweise ersetzt wurden die roten Nummern durch das Kurzzeitkennzeichen. Dies wird zum Zwecke der Probefahrt oder für die Überführung - auch für den Import oder Export - genutzt. Solche Nummernschilder gelten fünf Tage lang.
Saisonkennzeichen: Motorrad, Cabrio oder Oldtimer - solche Fahrzeuge werden oft nur für eine begrenzte Zeit, meistens im Sommer genutzt. Dafür gibt es das Saisonkennzeichen, das nur für einen festgelegten Zeitraum von zwei bis elf Monaten gültig ist. Danach wird das Gefährt automatisch abgemeldet und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt und nicht geparkt werden. Achtung: Selbstverständlich müssen Halter sich darum kümmern, das Fahrzeug für den zugelassenen Zeitraum zu versichern.
Oldtimerkennzeichen: Besitzer von Oldtimern genießen in Deutschland für ihre Liebhaberstücke Vorteile: eine pauschale Kfz-Steuer, die nicht vom Hubraum des Motors abhängt. Auch egal ist, ob ein Katalysator die Abluft reinigt oder nicht. Ebenso haben diese Fahrzeuge freie Fahrt in den Umweltzonen. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 zum ersten Mal zugelassen worden sind, brauchen keine Abgasuntersuchung. "Ist ein weiteres Alltagsfahrzeug angemeldet, bieten oft auch die Versicherer Rabatt", weiß TÜV-Mann Volk. Gekennzeichnet sind solche Fahrzeuge mit dem Buchstaben "H" am Ende des Nummernschilds. Zum Beispiel: M-DE 12H. Voraussetzung: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, durch die der originale beziehungsweise zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Oldies bestätigt wird. Veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder durch alltägliche Verwendung abgenutzten Altfahrzeugen droht die Verweigerung des H-Status.

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  Was bedeuten die ganzen Abkürzungen bei Filmen?
Geschrieben von: via - 26.03.2009, 10:45 - Forum: Tipps und Tricks zum Download - Keine Antworten

Cam:
Die schlechteste aller Aufzeichnungsformen. Der Film wurde mit einem Camcorder im Kino von der Leinwand abgefilmt. Die Bildqualität ist meist akzeptabel bis gut, bei manchen Filmen sind in kurzen Momenten Köpfe von anderen Kinobesuchern im Bild. Die Tonqualität ist sehr unterschiedlich, Störgeräusche wie Gelächter des Publikums sind möglich.

DVD- oder LD-Rip:
Hier wurde eine offizielle DVD oder eine Laserdisk als Quelle für die VCD benutzt. Qualitativ sind diese Versionen exzellent, allerdings sind sie bei neuen Filmen selten zu finden, da die offiziellen DVD oder Laserdisks erst einige Zeit nach Kinostart in den USA auf den Markt kommt. Trotzdem kann die Veröffentlichung vor dem Kinostart in Deutschland liegen, da viele Filme hierzulande mit ca. einem halben Jahr Verzögerung anlaufen.

DVD Screener:
Basis ist hierbei eine für die Presse vorab veröffentlichte DVD. Ton, Qualität sind wie bei einem normalem DVD-Rip.

Screener:
Die zweitbeste aller Aufzeichnungsformen. Hier wird als Basis eine Pressekopie von einem professionellen Videoband des Filmes benutzt. Die Bildqualität ist mit sehr gutem VHS vergleichbar. Der Ton ist ebenso einwandfrei, Stereo und oft Dolby Surround.

Telesync:
Diese VCDs werden mit einer auf einem Stativ befestigten professionellen (Digital)Kamera in einem leeren Kino von der Leinwand abgefilmt. Die Bildqualität ist wesentlich besser als bei einer Cam. Der Ton wird bei diesen Produktionen oft direkt vom Projektor oder einer anderen externen Quelle abgenommen, ist somit störungsfrei und in der Regel sogar Stereo.

Telecine:
Diese VCDs sind sehr selten, bieten dafür aber mit Abstand die beste Qualität. Die Quelle ist ein Filmprojektor mit Audio / Video Ausgang; das Filmmaterial wird hier direkt vom Projektor abgenommen. Bild- und Tonqualität sind exzellent.

Workprint:
Ein besonderes Bonbon für Filmfans. Diese Veröffentlichung ist sozusagen eine Betaversion eines Films. Ihre Veröffentlichung auf VCD ist meist weit vor dem weltweiten Kinostart. Es ist eine Vorabversion des Films, daher ist qualitativ von exzellent bis fast unanschaubar alles möglich, je nach Quellmaterial. Oft fehlen allerdings noch einige Szenen, oder die Schnitte sind unschlüssig. Positiv ist, dass manchmal Szenen enthalten sind, die im Endprodukt dem Schneidetisch zum Opfer fallen. Bei einigen dieser Produktionen ist am unteren oder oberen Bildrand ein laufender Zähler - ein sogenannter Timecode - der zum Schneiden des Filmmaterials benötigt wird, eingeblendet. *BAD AR*
Die Aspect Ratio des Ripps ist nicht korrekt (z.B. Eierköpfe)

*BAD FPS*
Ein solches Release folgt nicht dem Szene-Standart aufgrund unzureichender/schlechter Framerate (~24fps)

*BAD IVTC*
Als IVTC (inverse telecine) bezeichnet man den Prozess des herunterkonvertierens eines Movies mit 30fps auf eine Framerate von 24fps um Platz zu sparen. Das Bild erscheint dem geschulten Auge dadurch unsauber, holprig.

*DC*
Ein Film mit speziellen Szenen, die in der Urveröffentlichung nicht zu sehen waren. Bei vielen Filmen hat nicht der Regisseur das letzte Wort, sondern die Produzenten bestimmen, in welcher Schnittfassung ein Film in unsere Kinos kommt. Ein Regisseur, der mit der Kinoversion seines Films nicht einverstanden war, hat vielleicht später die Gelegenheit, eine Schnittfassung zu erstellen, die seinen Vorstellungen entspricht. Diese Fassung nennt man Director's Cut.

*DUBBED*
Originalton ist ersetzt worden (z.B. Ton aus einem deutschen Kino genommen und mit nem englischen Release gemixt) Mic.Dubbed = z.B.: engl. Release mit deutscher Tonspur versehen, die per Micro im Kino aufgenommen wurde Line.Dubbed = z.B.: engl. Release mit deutscher Tonspur versehen, die über den Line-Ausgang von einer externen Quelle im Kino aufgenommen wurde.

*DUPE*
Zweiter, späterer Release eines Titels einer anderen Releasegroup das keinen nennenswerten Qualitätsunterschied bietet.

*FORCED SUBS*
Mit forced subs meint man die Untertitel, die selbst dann erscheinen wenn man gar keine Untertitel ausgewählt hat. Das kommt häufig in Filmen vor, wo z.B. Außerirdische sprechen oder fremdsprachige Zeitungsartikel übersetzt werden. Diese Untertitel sind also zum besseren Verständnis des Filmes da. Sie haben allerdings nichts mit den Untertiteln für hörgeschädigte Menschen zu tun.

*FS*
Das Release ist Fullscreen, also Vollbild. Dabei wird die gesamte sichtbare Bildfläche ausgenutzt und somit schwarze Ränder vermieden.

*INTERLACED*
Das Bild hat waagerechten Bildversetzungen die aber meist nur bei genauem hinsehen auffallen.

*INTERNAL*
Ein Release, das bereits von einer anderen Crew veröffentlicht wurde oder den allgemeinen Regeln nicht gerecht werden kann (vgl. NUKE) und aus diesem Grund nicht öffentlich sondern lediglich Crew-intern released wird.

*LETTERBOX*
Letterbox ist ein anderer Begriff für Widescreen (siehe *WS*).

*LIMITED*
Der Film läuft/lief in weniger als 500 Kinos.

*NUKE*
Es gibt zwei arten des nukings: Zum einen wird ein release von einer einzelnen Release-News-Seite genuked, weil es nicht ihren Regeln eines Ripps entspricht, zum anderen gibt es allgemeine nukes (von der gesamten Szene), wenn das Release DUPE, also doppelt released wurde, oder anderweitig irregulär ist.

*PD*
Dieses Release setzt sich bspw. aus einer extern bezogenen Bildquelle (z.B. von einer amerikanischen Releasegroup) und einer eigenen (selbst abgenommenen) deutschen Tonspur zusammen. Das ganze hält sich an sog. Pirate-Dub-Regeln, die exakt definieren, was ein Pirate Dub befolgen muss. Verstösse werden mit NUKE geahndet. Nachzulesen u.a. unter http://members.fortunecity.de/anubis...dub-rules.html oder in einem Posting weiter unten in diesem Thread. Es sei gesagt, dass es sich hierbei um eine deutsche Regelung handelt, die jedoch nicht von allen deutschen Dub-Crews akzeptiert wird und somit nicht als Standart betrachtet werden kann.

*PROPER*
Ein früheres Release dieses Filmes war qualitativ minderwertiger als dieses Release.

*PS*
Pan and Scan: Filme, die für eine Auswertung im Kino gedreht wurden, haben ein Bildformat, das auf die rechteckige Kinoleinwand ausgerichtet ist. Wenn ein solcher Film nun für den Gebrauch auf dem heimischen Fernseher auf Video überspielt wird, ist eine Anpassung des Bildes notwendig, so dass es den viereckigen Fernsehbildschirm ausfüllt. Die meisten amerikanischen Filme, die nach 1955 entstanden sind, wurden im amerikanischen Breitwandformat von 1,85:1 gedreht (für die meisten europäischen Filme gilt das europäische Breitwandformat von 1,66:1). Ausgenommen ist das noch breitere Cinemascope-Format (2,35:1), für das eine anamorphotische Linse verwendet wird. Das Standard-Bildformat eines Fernsehgerätes beträgt dagegen 1,33:1. Beim Transfer auf Video wird das Bild also verkleinert. Dies geschieht dadurch, dass man das komplette Bild abfährt (der englische Begriff dafür ist pan) und sich dann auf einen Bildausschnitt konzentriert. Die Breite des Bildes wird verringert, wobei ein Teil verloren geht. Wenn bei einem Video oder bei einer DVD keine Angaben zum Bildformat vorliegen und der Hinweis Originalkinoformat fehlt, muss man davon ausgehen, dass die Bildgröße dem Fernsehformat (1,33:1) durch das Pan and Scan-Verfahren angepasst wurde. Wer lieber das ganze Bild sehen möchte, sollte -- wenn es sie gibt -- auf Widescreen- bzw. Letterbox-Versionen zurückgreifen. Ein Vollbild-Release (vgl. *FS*) ist das Ergebnis aus dem Pan and Scan Verfahren.

*RECODE*
Ein Release wurde in ein anderes Format umkonvertiert (z.B. 3CD SVCD Release --> 1CD DivX Release), oder neu encodiert.

*REPACK*
Beim Packen des Release z.B. zu einem RAR-Archiv kam es zu Fehlern und das Archiv wies beim entpacken bspw. CRC-Fehler auf und wurde deshalb erneut gepackt und neu released.

*RERIP*
Der Film wurde erneut gerippt.

*SE*
Ein Video oder eine DVD können auch als Special Edition herausgebracht werden. Eine Special Edition enhält Bonusmaterial und/oder zusätzliche Szenen, die in der Kinoversion oder der normalen Video-/DVD-Fassung nicht zu sehen waren.

*STV*
Straight To Video bedeutet, das der Film von einem Filmprojektor abgenommen und direkt in Echtzeit encodiert wurde. (vgl. Verfahren digitaler Videorecorder).

*SUBBED*
Dieses Movie besitzt Untertitel. Dies kann von einem einzelnen, kleinen bis zu mehreren oder sehr grossen Untertiteln reichen, die je nach dem sehr viel Platz, i.d.R. am unteren Bildrand, einnehmen.

*WATERMARKED*
Kleine dauerhafte Einblendungen irgendwelcher Kürzel oder Symbole der Release-Group oder des Verleihers.

*WS*
Ein Widescreen-Video versucht das gesamte Bild, so wie es im Kino zu sehen ist, auch auf dem Fernseher zu erhalten -- obwohl sich die Proportionen der Leinwand und des Fernsehschirms stark voneinander unterscheiden. Eine Widescreen-Version behält die Ausmaße des Filmbildes bei (in den meisten Fällen 1,85:1), indem ober- und unterhalb des Bildes schwarze Balken hinzugefügt werden, die das rechteckige Format der Kinoleinwand simulieren. Es gibt unterschiedliche Breitwandformate, die diverse Zwischengrößen verwenden. Die Breite der schwarzen Balken ist daher immer vom tatsächlichen Bildformat der Kinokopie abhängig. Filme, die nicht im Widescreen- oder Letterbox-Format auf Video kopiert wurden, füllen den ganzen Bildschirm aus und wurden mit dem Pan and Scan-Verfahren bearbeitet. Gibt es von einem Film zwei Versionen auf Video, eine Vollbild- (Pan and Scan) und eine Widescreen-Fassung, dann ist der Inhalt gleich. Die Titel unterscheiden sich nur in der Art, wie sie auf dem Fernsehbildschirm wiedergegeben werden.

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  Forenbetreiber haften nicht für Beiträge
Geschrieben von: support - 23.03.2009, 12:23 - Forum: Board - News - Antworten (1)

[SIZE="4"] Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge[/SIZE]

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg sorgt seit Jahren für Unsicherheit bei Betreibern von Foren und Blogs. Demnach sollen diese für die Beiträge ihrer Mitglieder uneingeschränkt haftbar sein.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat dieser Entscheidung nun eine klare Absage erteilt, berichtet 'heise.de'. Die Betreiber der Website "Marions Kochbuch" hatten geklagt, da ein Mitglied der Fußball-Community "Foros" ein Foto veröffentlicht hatte, das eine Rechtsverletzung darstellte. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Forenbetreiber zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren.

In der Begründung hieß es, dass der Forenbetreiber als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich sei. Zudem soll er in der Lage gewesen sein, die Rechtsverletzung zu verhindern, indem er beispielsweise generell das Einstellen von Bildern durch Dritte unterbindet.

Das zuständige Oberlandesgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und entschied in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Da es sich bei den Forenbeiträgen um fremde Beiträge handelt, ist der Betreiber auch nur eingeschränkt haftbar. Da keine vorsorgliche Überprüfung sämtlicher Inhalte vorgenommen werden muss, kann der Forenbetreiber auch nicht als Störer haftbar gemacht werden.

Da der Beklagte auch sofort nach Kenntniss die Urheberrechtsverletzung beseitigt hat, kann er auch nicht auf Unterlassung verklagt werden. Auch die Anwaltskosten müssen nicht gezahlt werden, da der Forenbetreiber erst nach Eingang der Abmahnung über die Rechtsverletzung informiert war. Der Rechteinhaber muss dafür zahlen, schließlich liegt es in seinem Interesse, den Betreiber zur Entfernung des Beitrags aufzufordern.

Für uns wahrscheinlich auch nich so uninteressant Confusedmilie_happy_285:

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  Boardregeln bitte beachten
Geschrieben von: support - 14.03.2009, 12:01 - Forum: Boardregeln - Keine Antworten

!!!! Information und Boardregeln !!!!



Da das Techmeister - Board Forum 24 Std. am Tag und 7 Tage die Woche für jedermann zugänglich ist,
ohne das mitwirkende Teammitglieder jederzeit eine vollständige Kontrollmöglichkeit haben,
haftet alleine der Autor für die jeweilige Erstellung seines Beitrages!
Wir übernehmen somit keine Verantwortung für den Inhalt,
die Richtigkeit und die Form einzelner eingestellter Beiträge.
Da das Techmeister - Board Team keinen direkten Einfluß auf die erstellten Beiträge besitzt,
verpflichten wir uns allen Hinweisen zu Regel- und Rechtsverstößen umgehend nachzugehen
und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte zur Beseitigung einzuleiten.
Ein Hinweis kann durch eine PN an einen der Admin's
uns übermittelt werden.
Wir versprechen unsererseits jedem Hinweis innerhalb von maximal 7 Tagen nachzugehen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum !!!



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§23 – Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, daß alle von ihm in diesem Board angegebenen Daten in einer Datenbank gespeichert werden. Diese Daten werden durch den Betreiber außerhalb dieser Bedingungen nicht ohne dein Einverständnis an Dritte weitergegeben. Jedoch übernimmt weder der Betreiber oder vBulletin eine Haftung für jegliche Schäden, die durch einen mißbräuchlichen Zugriff auf diese Daten oder eine mißbräuchliche Änderung oder Vernichtung dieser entstehen.


VI. Änderungsvorbehalt:

§24 - Der Betreiber ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.

§25 - Im Falle einer Änderung, bleiben alle anderen Punkte der Forenregeln immer in Kraft und sind weiterhin gültig.

§26 - Der Nutzer ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs erlischt das zwischen dem Betreiber und dem Nutzer bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Ein Widerspruch gegen die Forenregeln - wie auch alle weiteren Beschwerden, die das Forum oder das Forenteam betreffen - sind direkt einem Admin mitzuteilen.

Admin Team
Techmeister – Board

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  Kostenfallen
Geschrieben von: Skychef - 07.03.2009, 16:25 - Forum: Webseiten von Abzockern - Antworten (5)

Die 'Schwarze Liste'!
Sind Sie in eine Kostenfalle im Internet getappt?
Der Schweinfurter Anwalt Michael Beck rät:
' Egal wie viele Rechnungen oder Mahnungen bzw. Drohbriefe geschickt werden: Reagieren Sie auf keinen Fall - versteckte Kosten müssen gekennzeichnet sein - und zwar so, dass der Nutzer sie sofort sehen kann.'
Wie vermeiden Sie in eine Kostenfalle zu tappen?
'Machen Sie sich die Mühe und lesen Sie die GANZE Seite oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Denn irgendwo findet sich der versteckte Hinweis auf mögliche Folgekosten. Erst wenn Sie sicher sind, dass der Service kostenlos ist, machen Sie die benötigten Angaben.

Vor folgenden Seiten warnen die Anwälte von Radio Primaton:
[HIDE]
mediaplayer.de.com
websmsdienst.de
wurstmuetze.de
fragschnell.de
fuehrerschein24.net
schuldnerfalle.com
songtexte-finden.net
tiere-tipps.net
meine-grafiken.de
ausgebrannt.com
iq-check.net
7zip-download.de
lyrics-finden.com

songtexte-heute.com
[/HIDE]


[SIZE=4]Falls jemand Probleme mit Internet-Abzockern hat, bitte den Namen der Seite hier posten um die anderen zu warnen![/SIZE]



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  Hier kommen alle Fehler im Forum herein
Geschrieben von: support - 08.12.2008, 14:33 - Forum: Forum - Antworten (3)

[SIZE="5"][COLOR="Blue"]Hier kommen alle Fehler im Forum herein[/SIZE][/COLOR]

[Bild: fehlerteufel2.gif]

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  Bewerbungen / wir suchen Moderatoren
Geschrieben von: support - 26.11.2008, 21:40 - Forum: Wir suchen.... - Keine Antworten

Hallo

[Bild: Wir_suchen_Dich2.jpg]

Das Techmeister - Board sucht immer Verstärkung.


Was sollte man als Moderator hier im Forum mitbringen:

Spaß und Freude, anderen zu helfen
freundlich und respektvoll anderen gegenüber sein...
gute Kenntnisse im beworbenen Bereich besitzen
der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein....
der Moderator sollte seinen Bereich gut betreuen und aktuell halten

Wir suchen Verstärkungen für viele Bereiche.

und:

Upper, die ihren Bereich auch pflegen!


Sollten wir euer Interesse geweckt haben so meldet euch doch einfach.
Also scheut Euch nicht, und meldet euch bei einem Admin.

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