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Keine Chance für Abzocker
Schützen Sie sich gegen Abzocke! 24.06.2013

Angebliche Gratisangebote im Web entpuppen sich immer wieder als Kostenfallen. Ein Gesetz soll Anwender eigentlich schützen. Dennoch finden Schlitzohren immer wieder Wege, andere Surfer abzuzocken – doch wir schaffen Abhilfe.

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Das Gesetz gegen Internet-Abzocke vom August letzten Jahres sollte betrügerischen Internet-Angeboten einen Strich durch die Rechnung machen. Die meisten Angebote mit Abo-Fallen sind seitdem nicht mehr online oder lassen keine Registrierung mehr zu.

Durch die vorgeschriebenen Hinweise versteckte Kosten oder Abos klar darzustellen, entfiel die Geschäftsgrundlage für viele Abzocker.

Geschäftskunden im Visier
Das neue Gesetz schützt zwar Privatpersonen vor solchen Angeboten – gewerbliche Kunden nimmt die Regelung aber aus. Damit sind nun vor allem Geschäftskunden und Freiberufler auf der Opferliste der Abzocker, aber auch schon wieder Privatkunden. Über Werbung und soziale Netzwerke werden die Abo-Fallen mit den günstigen Angeboten den Surfern schmackhaft gemacht. Ein Trick: Die Betrüger locken mit großzügigen Preisnachlässen für Großhandelsangebote.

Auch der angebliche Verkauf von günstigen Restposten oder Konkursware ist ein Trick der Abzocker. Auf den Webseiten werden oft Rabatte von bis zu 90 Prozent für die Angebote versprochen. Bevor der Anwender Zugang zu den Informationen bekommt, muss er sich erst anmelden und einem Abo-Vertrag zustimmen. Mehr als 800 Euro Abo-Gebühr für eine Laufzeit von zwei Jahren sind nicht selten. Die Hinweise auf die Kosten sind nicht in den AGB zu finden, sondern verlinkt auf eine weitere Internetseite.

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